…3 Buchstabe a ZK-DVO, in der damals geltenden Fassung, ist eine der Voraussetzungen für die Überführung eines Straßenfahrzeuges in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung zum privaten Gebrauch, die Einfuhr durch eine außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft ansässigen Person. Dabei wird auf den gewöhnlichen Wohnsitz…
…St. Johann /MÜG festgestellt, dass mit dem in Kroatien unter dem amtlichen Kennzeichen ZG-9134 F (HR) zugelassenen Sattelauflieger, welcher im Verfahren der vorübergehenden Verwendung von Straßenfahrzeugen zum gewerblichen Gebrauch in das Zollgebiet der Gemeinschaft eingebracht worden war, ein sogenannter Binnentransport durchgeführt werden sollte. E…
…gestellt bzw. nicht von einer solchen Person verwendet werden dürfen (Art. 717 ZK-DVO). Gemäß Art. 719 Abs. 1 ZK-DVO wird die vorübergehende Verwendung für Straßenfahrzeuge zum privaten Gebrauch bewilligt. Gemäß Art. 719 Abs. 3 ZK-DVO unterliegt die Bewilligung nach Abs. 1 der…
…und dort privat oder zur Ausübung einer entgeltlichen Tätigkeit mit Ausnahme von gewerblichen Tätigkeiten verwendet, wenn dies im Anstellungsvertrag ausdrücklich vorgesehen ist. (5) Die vorübergehende Verwendung wird auch in folgenden Fällen bewilligt: a) Gebrauch eines privaten Straßenfahrzeuges, das in dem Land amtlich zugelassen worden ist…
…und dort privat oder zur Ausübung einer entgeltlichen Tätigkeit mit Ausnahme von gewerblichen Tätigkeiten verwendet, wenn dies im Anstellungsvertrag ausdrücklich vorgesehen ist. (5) Die vorübergehende Verwendung wird auch in folgenden Fällen bewilligt: a) Gebrauch eines privaten Straßenfahrzeuges, das in dem Land amtlich zugelassen worden ist…
…sich vielmehr auf Grund des grenzüberschreitenden Sachverhaltes auf § 2 Abs. 1 Z. 11 KfzStG und damit in Verbindung auf das Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr (BGBI. Nr. 170/1959), somit auf eine Befreiung von der grundsätzlich gegebenen Kraftfahrzeugsteuerpflicht…
…auch im Juni 2001 wurde das Fahrzeug jeweils vom Bf über das Zollamt Spielfeld (nach Fahrten in Kroatien) formlos nach Österreich gebracht. Gem. Art. 719 Abs. 1 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) wird die vorübergehende Verwendung für Straßenfahrzeuge zum privaten Gebrauch bewilligt. Gem. Art. 719 Abs…
…die Berufung als unbegründet abgewiesen. In der Begründung legt das Hauptzollamt Wien die Rechtslage ausführlich dar und geht dabei auch eingehend auf den Wohnsitzbegriff und auf die Voraussetzungen für die Bewilligung der vorübergehenden Verwendung für Straßenfahrzeuge zum privaten Gebrauch ein. Nach Ansicht der belangten Behörde…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Reinhard Armster, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 27. Dezember 2001, GZ. 100/58584/2001-1, betreffend Zollschuld, entschieden: Der angefochtene Bescheid wird wie folgt abgeändert: Der PKW der Marke…
…von Einfuhrabgaben, ohne dass sie handelspolitischen Maßnahmen unterliegen, im Zollgebiet der Gemeinschaft verwendet werden. Gemäß Art. 719 Abs. 1 ZK-DVO wird die vorübergehende Verwendung für Straßenfahrzeuge zum privaten Gebrauch bewilligt. Gemäß Art. 719 Abs. 3 ZK-DVO unterliegt die Bewilligung nach Abs. 1 der…
Sattelanhänger (§ 2 Z 12 KFG 1967) Rz 28: Ein Anhänger, der nach seiner Bauart und Ausrüstung dazu bestimmt ist, so mit einem Sattelzugfahrzeug gezogen zu werden, dass er dieses mit einem wesentlichen Teil seines Eigengewichtes oder, bei gleichmäßiger Verteilung der Ladung auf der Ladefläche, seines…
Fahrzeugdokumente Rz 8: Zulassungsbescheinigung Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen erst nach der behördlichen Registrierung (Zulassung) auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet werden. Die Zulassungsbescheinigung wird dem Fahrzeugbesitzer bei der Kraftfahrzeugzulassung ausgestellt und besteht aus zwei Teilen: Zulassungsbescheinigung Teil I als Papierdokument oder im Scheckkartenformat und Zulassungsbescheinigung…
…die Zollbehörden, wobei dieser grundsätzlich ein schriftlicher Antrag des Beteiligten voranzugehen hat. Gemäß Art. 719 Abs. 1 ZK-DVO wird die vorübergehende Verwendung für Straßenfahrzeuge zum privaten Gebrauch bewilligt. Gemäß Art. 719 Abs. 3 ZK-DVO unterliegt die Bewilligung nach Abs. 1 der Voraussetzung, dass…
…durch die Zollbehörden, wobei dieser grundsätzlich ein schriftlicher Antrag des Beteiligten voranzugehen hat. Gemäß Art. 719 Abs. 1 ZK-DVO wird die vorübergehende Verwendung für Straßenfahrzeuge zum privaten Gebrauch bewilligt. Gemäß Art. 719 Abs. 3 ZK-DVO unterliegt die Bewilligung nach Abs. 1 der Voraussetzung…
…in der Berufung vom 5. Juni 2001 aus, die Einreise in das Zollgebiet sei erst nach Kontaktaufnahme und mit Zustimmung der österreichischen Zollbehörden erfolgt. Darüber hinaus würden die Zollbestimmungen betreffend die vorübergehende Verwendung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch i.S. der Art. 719 ff. ZK…
…22.Oktober 2007 (Art.204 Abs.2 Zollkodex) in Wels (Art.215 Abs.1 1.Anstrich Zollkodex) hinsichtlich des unter Inanspruchnahme des sicherstellungsfreien formlosen Zollverfahrens zur vorübergehenden gewerblichen Verwendung von Straßenfahrzeugen (Art.4 Z.16 lit.f und 137 bis 144 Zollkodex iVm Art.554…
…Dies mit der Begründung, die im Verfahren der vorübergehenden Verwendung von Straßenfahrzeugen zum gewerblichen Gebrauch in das Zollgebiet der Gemeinschaft eingebrachten Beförderungsmittel seien wegen einer Beförderung von Waren im Binnenverkehr (Verladung in Österreich und Entladung in Portugal) vorschriftswidrig benutzt worden. Gleichzeitig wurde mit diesem Bescheid…
Kraftwagen (§ 2 Z 3 KFG 1967) Rz 17: Ein mehrspuriges Kraftfahrzeug mit mindestens vier Rädern; zwei Räder mit einer gemeinsamen Nabe oder Zwillingsräder zählen als ein Rad. Diese umfassen gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 KFG 1967 folgende Untergruppen, wobei diese kraftfahrzeugsteuerrechtlich unterschiedlich zu beurteilen…
…Rechtsprechung sohin das kumulative Vorliegen aller in dieser Bestimmung angeführten Tatbestandselemente voraus. Demnach ist eine der unabdingbaren Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung des Straßenfahrzeuges mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben, dass die Verwendung zum eigenen Gebrauch in einem Anstellungsvertrag vorgesehen ist…
…angelegt werden, sind in den beizulegenden Fotografien oder Zeichnungen durch Einzeichnen von Kreisen oder Pfeilen kenntlich zu machen. Bei Verlängerung oder Erneuerung der Verschlussanerkenntnisse für Straßenfahrzeuge mit mehr als einem Verschluss ist vor angeführte Vorgangsweise zum Zeitpunkt der Verlängerung oder Erneuerung durchzuführen. Behälter Behälter, die…