…Gerichtsbeschluss grundsätzlich zustehenden 19 Teilbetrieben, tatsächlich nur 4 Teilbetriebe übernommen und verwertet worden seien. Nach Rechtsansicht des Bw. sei daher das sonst gültige "Stichtagsprinzip" insoweit zu relativieren, als eine tatsächliche Bereicherung des Erben nur hinsichtlich der vier genannten Teilbetriebe eingetreten sei. Auf Grund eines Vorhaltes…
…die rechnerische Feststellung der Bemessungsgrundlage auf Grund des nach § 19 ErbStG jeweils in Betracht kommenden Wertmaßstabes. Zufolge dieses im § 18 ErbStG normierten Stichtagsprinzips können nach dem Stichtag liegende Wertänderungen nicht berücksichtigt werden (VwGH 14.1.1988, 86/16/0016, 9.9.1988, 87/16/0123)…
…VwGH 9.9.1988, 87/16/0123). Im Bereich der Erbschaftssteuer gilt demnach das Stichtagsprinzip. Das Wesen einer Stichtagsbewertung besteht in der Feststellung der an diesem Tag selbst herrschenden Wertverhältnisse punkto Besitz und Schuldposten. Beim Erwerb von Todes wegen ist Stichtag grundsätzlich der Todestag des…
…VwGH 9.9.1988, 87/16/0123). Im Bereich der Erbschaftssteuer gilt demnach das Stichtagsprinzip. Das Wesen einer Stichtagsbewertung besteht in der Feststellung der an diesem Tag selbst herrschenden Wertverhältnisse punkto Besitz und Schuldposten. Beim Erwerb von Todes wegen ist Stichtag grundsätzlich der Todestag des…
…Februar 1977, 747, 748/76). Ein diesbezügliches sachlich fundiertes Vorbringen ist erst im Vorlageantrag erfolgt. Nach österreichischem Zivil- und Gebührenrecht ist folgende Rechtslage gegeben: Stichtagsprinzip: Aus den Bestimmungen des § 16 GebG aber noch viel deutlicher aus denen des § 17 GebG geht hervor, daß das GebG…
…Diese Wertermittlung umfasst die umfangmäßige und die rechnerische Feststellung der Bemessungsgrundlage auf Grund des nach § 19 ErbStG jeweils in Betracht kommenden Wertmaßstabes. Im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer gilt das Stichtagsprinzip. Die Bewertung des erworbenen Vermögens erfolgt grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld…
… 15 Abs. 3 GebG von der Gebührenpflicht ausgenommen. Im Hinblick auf das sogenannte Stichtagsprinzip fällt die einmal erwirkte Gebührenfreiheit durch spätere Änderung der Umstände nicht weg. Deshalb kommt dem Umstand, dass bei der in Rede stehenden Hausverlosung (gleich wie im Beschwerdefall 2010/16/0101) es…
…Da die Kurstendenz weiter nach unten gezeigt habe, habe die Bw in der Folge die Aktien (bis auf ca. 4.200 Stück) veräußert und damit den Kursverlust auch realisiert. Im Erbschaftssteuerrecht gelte grundsätzlich das Stichtagsprinzip, d.h. für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt des Entstehens…
…mit dem Teilwert zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers zu bewerten. Der Teilwert der einzelnen Wirtschaftsgüter ist in Höhe des Buchwertes, bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern mit mindestens 15 % der Anschaffungskosten anzusetzen. Bei der Erbschaftssteuer gilt das Stichtagsprinzip. D.h. Änderungen nach dem Todeszeitpunkt werden nicht berücksichtigt…
…der Einkommensteuerschuld 2006 als Passivpost entsprochen, bezüglich des KG-Anteils blieb es beim bisherigen Wertansatz von 671.469,50 S im Wesentlichen mit folgender Begründung. Bei der Erbschaftssteuer gelte das Stichtagsprinzip, weshalb Änderungen nach dem Todeszeitpunkt nicht zu berücksichtigen seien. Die nunmehr übermittelten Teilwerte des…
…VwGH 9.9.1988, 87/16/0123). Im Bereich der Erbschaftssteuer gilt demnach das Stichtagsprinzip. Das Wesen einer Stichtagsbewertung besteht in der Feststellung der an diesem Tag selbst herrschenden Wertverhältnisse punkto Besitz und Schuldposten. Beim Erwerb von Todes wegen ist Stichtag grundsätzlich der Todestag des…
…VwGH 9.9.1988, 87/16/0123). Im Bereich der Erbschaftssteuer gilt demnach das Stichtagsprinzip. Das Wesen einer Stichtagsbewertung besteht in der Feststellung der an diesem Tag selbst herrschenden Wertverhältnisse punkto Besitz und Schuldposten. Beim Erwerb von Todes wegen ist Stichtag grundsätzlich der Todestag des…
…mehr benötigte, nichts, weil der Teilwert ja aus der Sicht eines gedachten, den Arztbetrieb in diesen Räumen fortführenden Erwerbers zu ermitteln ist. Außerdem gilt für die Ermittlung des Teilwerts das Stichtagsprinzip (Doralt/Mayr EStG6, § 6 Tz 137); ausschlaggebend sind die Verhältnisse am Bewertungsstichtag. Zu diesem…
…Betriebsgrundstücke abzüglich der mit dem Teilwert bewerteten Verbindlichkeiten. Die Steuerschuld entsteht gemäß § 12 Abs. 1 ErbStG 1955 grundsätzlich bei Erwerben von Todes wegen mit dem Tod des Erblassers. Im Bereich des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes gilt das Stichtagsprinzip (VwGH 20.1.1986, 84/15/0174). Nach …
…unter Berücksichtigung der tatsächlichen Schulden wurde ersucht. Mit Berufungsvorentscheidung vom 22. Juli 2004 wurde die Berufung unter Hinweis auf das im Erbschaftssteuerrecht geltende Stichtagsprinzip als unbegründet abgewiesen. Dagegen wurde rechtzeitig der Vorlageantrag gestellt und die Nachreichung von Unterlagen in Aussicht gestellt. Mit Eingabe vom 13…
…unter Berücksichtigung der tatsächlichen Schulden wurde ersucht. Mit Berufungsvorentscheidung vom 22. Juli 2004 wurde die Berufung unter Hinweis auf das im Erbschaftssteuerrecht geltende Stichtagsprinzip als unbegründet abgewiesen. Dagegen wurde rechtzeitig der Vorlageantrag gestellt und die Nachreichung von Unterlagen in Aussicht gestellt. Mit Eingabe vom 13…
…mit Abschluss des Kaufvertrages sei keine "Forderung" auf Zahlung eines auf dem Treuhandkonto endbesteuert erliegenden Vermögens entstanden. Zum Todeszeitpunkt (Stichtagsprinzip) sei kein konkret bestehendes endbesteuertes Vermögen vorhanden gewesen. Nach Abtretung der dagegen erhobenen Beschwerde vom Verfassungsgerichtshof an den Verwaltungsgerichtshof, hatte dieser mit Beschluss vom 25…
…tatsächlichen Schulden wurde ersucht. Mit Berufungsvorentscheidung vom 22. Juli 2004 wurde die Berufung unter Hinweis auf das im Erbschaftssteuerrecht geltende Stichtagsprinzip als unbegründet abgewiesen. Dagegen wurde rechtzeitig der Vorlageantrag gestellt und die Nachreichung von Unterlagen in Aussicht gestellt. Mit Eingabe vom 13. Oktober 2004 wurde…
…tatsächlichen Schulden wurde ersucht. Mit Berufungsvorentscheidung vom 22. Juli 2004 wurde die Berufung unter Hinweis auf das im Erbschaftssteuerrecht geltende Stichtagsprinzip als unbegründet abgewiesen. Dagegen wurde rechtzeitig der Vorlageantrag gestellt und die Nachreichung von Unterlagen in Aussicht gestellt. Mit Eingabe vom 13. Oktober 2004 wurde…
…Verfahrenstitel zur Änderung oder Berichtigung von (rechtskräftigen) Bescheiden vor, sodass sich das diesbezügliche Vorbringen als unbegründet erweist. 3) Es trifft im Sinne des Berufungsvorbringens zu, dass das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht auch vom Stichtagsprinzip beherrscht wird, das heißt, Wertveränderungen nach dem maßgeblichen Stichtag bleiben grundsätzlich unberücksichtigt…