2. Die Rechtsfolge, die an den Steuergegenstand geknüpft ist, ist das Entstehen der Steuerschuld. Das Entstehen der Steuerschuld muss nicht der Betrachtung "von vorne" folgen (Unterzeichnung/Aushändigung der Urkunde, Fälligkeit des Spielgewinnes). "wenn die Gewinste in Geld bestehen, vom Gewinst 25%." Gemäß § 16 GebG entsteht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw.., vertreten durch die erbl. Witwe B, gegen den Bescheid gemäß § 210 BAO des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 10. Oktober 1995, StNr. XXX, betreffend Rechtsgebühr bzw. Rechtsgebühren entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge…
Das entspricht der Kernaussage im Kurzlehrbuch "Österreichisches Strafrecht, Besonderer Teil I §§ 75 bis 168a StGB, sechste Auflage, RZ 1 zu § 168 StGB, von Christian Bertl und Klaus Schweighofer: "Glücksspiele sind so gut wie alle Kartenspiele, weil auch gute Spieler mit "schlechten" Karten nicht gewinnen können…
…Das Steuerschuldverhältnis, 21,22ff). Der Steuergegenstand umschreibt den Sachverhalt, den der Gesetzgeber besteuern wollte. Die Vorschriften über das Entstehen der Steuerschuld sind die Rechtsfolge, wenn der konkrete Sachverhalt syllogistisch dem Steuergegenstand zugeordnet werden kann: 1. Der Steuergegenstand der Rechtsgebühren betrachtet die Ereignisse, Gegebenheiten "von vorne…
Soweit von Seiten der Bw vorgebracht wird, die so errechnete "Mietrendite" liege im Rahmen der für Wohnimmobilien in sehr guten Lagen erzielbaren Renditen von zwei bis vier Prozent (siehe Seite 4 der Niederschrift über den Verlauf der mündlichen Verhandlung sowie Seite 6 des Vorhaltbeantwortungsschreibens 16…
Die Bw hat die Bauleistungen an den grundbücherlichen Eigentümer, die b , erbracht. Die Rechnung wurde aber nicht an den Empfänger, sondern an Dr. I fakturiert. Der Erwerber hat die fertig sanierte Wohnung dann von der b zu einem Fixpreis erworben. Die Ausgangsrechnung Nr 5 vom…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 19. Juli 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 15. Juli 2004 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert: Die Grunderwerbsteuer wird gemäß § 7…
"In der Sache selbst genügt es angesichts des vom Bf. im Verwaltungsverfahren eingenommenen Standpunktes, auf den Vorwurf der "Doppelerfassung" einzugehen, dem der Bf. mit der Behauptung zweier verschiedener Kredite entgegenzutreten versuchte. Dass der Bf. den gerichtlichen Vergleich erfüllt hat, steht außer Streit. Der Behauptung, es…
● Rechnungen haben weiters den Tag der Lieferung zu enthalten (§ 11 Abs. 1 Z 4 UStG 1994). Dieser kann nicht durch das Rechnungsdatum ersetzt werden (vgl. VwGH 22.4.2009, 2006/15/0315). Auch dieses Merkmal fehlt. Damit wäre im Veranlagungsjahr 2006 der Vorsteuerabzug im…
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit | 19.582,40 | Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung | 30.523,32 | Gesamtbetrag der Einkünfte | 50.105,72 | Topfsonderausgaben eingeschliffen | -39,99 | Kirchenbeitrag | -100,00 | Einkommen | 49.965,73 | Die…
Bw. weder zumutbar oder möglich noch wurden sie beantragt. Das Parteiengehör wurde gewahrt. Alle Ermittlungsergebnisse, Schätzungsmaßstäbe und relevanten Sachverhaltselemente wurden dem Bw. mehrmals mitgeteilt, z. B. im Bp.-Bericht, in Vorhalten des FA und in der BVE des FA. Der Umsatzsteuer unterliegen nach § 1 UStG…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw Bw2 Privatstiftung vom 13. August 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 9. August 2010 betreffend Umsatzsteuer 2004-2006 und Körperschaftsteuer 2005-2006 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert…
Lässt bei der gegenständlichen Tätigkeit die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit von vornherein keinen Gesamtgewinn(-überschuss) innerhalb des absehbaren Zeitraumes erwarten, so liegt jedenfalls Liebhaberei vor. Lässt die ursprünglich geplante Art der Bewirtschaftung einen Gesamtüberschuss innerhalb des absehbaren Zeitraumes von 20 Jahren erwarten, so…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch StB., vom 16. Mai 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes X. vom 20. April 2007 betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer für den Zeitraum 2003 bis 2006 entschieden: Den Berufungen wird Folge gegeben. Die angefochtenen…
…die Grundsteuer (Grundsteuergesetz 1955) in der geltenden Fassung ist § 1 Steuergegenstand Abs 1 Der Grundsteuer unterliegt der inländische Grundbesitz. Grundbesitz ist 1. Das land- und forstwirtschaftliche Vermögen (§§ 29 bis 50 des Bewertungsgesetzes 1955) Abs 2 Steuergegenstände sind, soweit sie sich auf das Inland erstrecken: 1…
Hinsichtlich des angefochtenen Verspätungszuschlages führte die Bw. nicht aus, weshalb eine Verspätung der Erklärungsabgabe nicht vorliegen oder entschuldbar sein sollte. Aus dem Akteninhalt ersichtlich erfolgte die Festsetzung der Körperschaftsteuer 2007 mit Bescheid vom 17.April 2009 im Schätzungswege gem. § 184 BAO wegen Nichtabgabe der Erklärung…
…Jänner 2000. 2. Grundsteuermessbescheid zum 1. Jänner 2000 (Fortschreibungsveranlagung): Besteuerungsgrundlage für die Grundsteuer ist der für den Veranlagungszeitpunkt maßgebende Einheitswert des Steuergegenstandes, der nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes festgestellt wurde (§ 12 GrStG). Im Falle einer Fortschreibung des Feststellungsbescheides über einen Einheitswert ist der neuen Veranlagung…
…entspricht 29.505,17 Euro) zum 1. Jänner 2000. 2. Grundsteuermessbescheid vom 1. Jänner 2000 (Nachveranlagung) Besteuerungsgrundlage für die Grundsteuer ist der für den Veranlagungszeitpunkt maßgebende Einheitswert des Steuergegenstandes, der nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes festgestellt wurde (§ 12 GrStG). Im Falle einer Nachfeststellung des Einheitswertes …
übertragen werden können, ist der Meinung des steuerlichen Vertreters des Bw., es liege eine bestimmungsgemäße Verwendung einer Übertragungsrücklage gem. § 12 Abs. 8 EStG vor, zuzustimmen. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Rücklage gem. § 12 EStG 1988 auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten derart übertragen wird…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 11. April 2003 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe betragen: Bemessungsgrundlage (Gegenleistung gemäß § 5 GrEStG 1987): 86.332…