…ist." Die Steuerbarkeit von Einkünften setzt nicht nur die Erfüllung der Tatbestandsmerkmale der in § 2 Abs. 3 EStG 1988 aufgezählten Einkunftsarten voraus, sondern auch die Absicht, eine insgesamt ertragbringende Tätigkeit zu entfalten. Fehlt es an einer derartigen Absicht, ist das Ergebnis der Betätigung - mag es…
…strittig. Die Steuerbarkeit von Einkünften setzt nicht nur die Erfüllung der Tatbestandsmerkmale der in § 2 Abs 3 EStG 1988 aufgezählten Einkunftsarten voraus, sondern auch die Absicht, eine insgesamt ertragbringende Tätigkeit zu entfalten. Fehlt es an einer derartigen Absicht, ist das Ergebnis der Betätigung - mag es…
…erwogen: Die Steuerbarkeit von Einkünften setzt nicht nur die Erfüllung der Tatbestandmerkmale der in § 2 Abs. 3 EStG 1988 aufgezählten Einkunftsarten voraus, sondern auch die Absicht, eine insgesamt ertragbringende Tätigkeit zu entfalten. Fehlt es an einer derartigen Absicht, ist das Ergebnis der Betätigung - mag es…
…Allgemeines Die Steuerbarkeit von Einkünften setzt nicht nur die Erfüllung der Tatbestandmerkmale der in § 2 Abs. 3 EStG 1988 aufgezählten Einkunftsarten voraus, sondern auch die Absicht, eine insgesamt ertragbringende Tätigkeit zu entfalten. Fehlt es an einer derartigen Absicht, ist das Ergebnis der Betätigung - mag es…
…erwogen: Die Steuerbarkeit von Einkünften setzt nicht nur die Erfüllung der Tatbestandmerkmale der in § 2 Abs. 3 EStG 1988 aufgezählten Einkunftsarten voraus, sondern auch die (objektivierbare) Absicht, eine insgesamt ertragsbringende Tätigkeit zu entfalten. Fehlt es an einer derartigen Absicht, ist das Ergebnis der Betätigung steuerlich…
…anderen positiven Einkünften ausgeglichen werden. Die Beurteilung des Vorliegens von Liebhaberei sei nach der Liebhabereiverordnung (LVO, BGBI. 1993/33) vorzunehmen. Die Anwendung der Verordnung werde durch Anfallen eines Jahresverlustes ausgelöst. Gemäß § 1 Abs 1 LVO lägen Einkünfte bei einer Betätigung vor, die durch die Absicht…
…verstehen." Die Steuerbarkeit von Einkünften setzt nicht nur die Erfüllung der Tatbestandsmerkmale der in § 2 Abs. 3 EStG 1988 aufgezählten Einkunftsarten voraus, sondern auch die Absicht, eine insgesamt ertragbringende Tätigkeit zu entfalten. Fehlt es an einer derartigen Absicht, ist das Ergebnis der Betätigung - mag es…
…anderen Betätigungen vorliegen." Die Steuerbarkeit von Einkünften setzt nicht nur die Erfüllung der Tatbestandsmerkmale der in § 2 Abs. 3 EStG 1988 aufgezählten Einkunftsarten voraus, sondern auch die Absicht, eine insgesamt ertragbringende Tätigkeit zu entfalten. Fehlt es an einer derartigen Absicht, ist das Ergebnis der Betätigung…
…Allgemeines Die Steuerbarkeit von Einkünften setzt nicht nur die Erfüllung der Tatbestandmerkmale der in § 2 Abs. 3 EStG 1988 aufgezählten Einkunftsarten voraus, sondern auch die Absicht, eine insgesamt ertragbringende Tätigkeit zu entfalten. Fehlt es an einer derartigen Absicht, ist das Ergebnis der Betätigung - mag es…
…Abs.1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 18. Mai 1990 über das Vorliegen von Einkünften und über die Erlassung vorläufiger Bescheide (Liebhabereiverordnung), BGBl 33/1993, liegen (steuerbare) Einkünfte vor bei einer Betätigung (einer Tätigkeit oder einem Rechtsverhältnis), die - durch die Absicht veranlasst ist…
…geregelt, da um keine derartigen Bewilligungen angesucht wurde. Hinsichtlich der Nachmittagsbetreuung der Kinder der Volksschule N. ist aber eine Betätigung von wirtschaftlichem Gewicht gegeben, da im Zeitraum 2002 bis 2008 und für das Jahr 2009 (bis einschließlich 20. November 2009) die nachstehenden Einnahmen erzielt wurden…
…aus dem Verzicht der Einbringung von Besitzstörungsklagen bzw. der Durch- oder Weiterführung von entsprechenden Besitzstörungsverfahren (Gegenstand des Unternehmens) erzielt; den strittigen Zahlungen der "Parksünder" stehen damit Unterlassungen (sonstige Leistungen) des Bw. gegenüber (Vorliegen eines Leistungsaustausches). Bei einer derart lang währenden Betätigung können auch keine Zweifel…
…welche der Finanzbehörde nicht von Beginn an angezeigt worden sei, stelle auch die Nichtdurchführung einer der Finanzbehörde gegenüber angezeigten und somit geplanten Sondertilgung eine Änderung der Bewirtschaftung dar. Es sei somit in einem nächsten Schritt die Betätigung in zwei getrennten Abschnitten auf ihre Einkunftsquelleneigenschaft hin…
…Handlung darstellt, die rückwirkend eine zum Vorsteuerabzug berechtigende unternehmerische Betätigung bewirkt. Die für den Vorsteuerabzug maßgebliche gesetzliche Bestimmung des UStG lautet: Nach § 12 Abs. 3 UStG 1994 sind vom Vorsteuerabzug sind ausgeschlossen: 1. Die Steuer für die Lieferungen und die Einfuhr von Gegenständen, soweit der…
…genannte Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 19.2.2003, 2001/08/0104, zu verweisen, in dem die nicht gegebene Sozialversicherungspflicht und der Unterhaltscharakter dieser Stipendieneinnahmen festgehalten würden. Sollte die Behörde dennoch von einer grundsätzlichen Steuerbarkeit ausgehen, sei auf § 3 Abs. 1 Z 5 EStG (Anmerkung: gemeint…
…Betrieb dieses Projektes, noch stehen solche Betätigungen im Einklang mit seinen Statuten. Nach § 1 Abs. 2 UStG 1994 unterliegen Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, der Umsatzsteuer. Die Steuerbarkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der…
…dem Einkommensteuerrecht nicht vollständig deckungsgleich sei, so sei doch auch diesbezüglich auf das vorerwähnte Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen, in dem die nicht gegebene Sozialversicherungspflicht und der Unterhaltscharakter dieser Stipendieneinnahmen festgehalten würden. Sollte die Behörde dennoch von einer grundsätzlichen Steuerbarkeit ausgehen, sei auf § 3 Abs…
…begründen derartige Betätigungen (B und Y) stets Unternehmereigenschaft, sodass (auch bei ertragsteuerlicher Beurteilung als Liebhaberei) jedenfalls Umsatzsteuerpflicht besteht. 4. Buchführung - Verlustvortrag: Folgender Sachverhalt wurde als erwiesen angenommen und der Entscheidung zu Grunde gelegt: Es erfolgte keine laufende nach Tätigkeitsbereichen des Bw. getrennte Verbuchung von Geschäftsfällen…
…1988). Die Steuerbarkeit von Einkünften setzt nicht nur die Erfüllung der Tatbestandmerkmale der in § 2 Abs. 3 EStG 1988 aufgezählten Einkunftsarten voraus, sondern auch die Absicht, eine insgesamt ertragbringende Tätigkeit zu entfalten. Fehlt es an einer derartigen Absicht, ist das Ergebnis der Betätigung - mag es…
…der angefochtenen Berufungsvorentscheidung führt sie im Wesentlichen ins Treffen, dass die Voraussetzungen an die Eigenschaften der Abnehmer und an die Steuerbarkeit bei den Abnehmern nicht vorlägen, die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer sohin zu Unrecht gewährt worden sei, da in den betroffenen Zollanmeldungen nicht zu den…