…Verwertung in den Niederlanden erfolgt ist oder noch erfolgen wird, ist der Verlustabzug in Österreich nicht zu gewähren. Das Diskriminierungsverbot des Doppelbesteuerungsabkommens für Steuerausländer darf nicht zu einer Diskriminierung von Steuerinländern führen. Dies wäre aber der Fall, wenn bei der Bw. die österreichischen Verluste zweimal…
… 102 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 aufgrund der bereits stattgefundenen Verlustverwertung nicht erfülle. Steuerausländern stünde der Verlustvortrag in Österreich nicht zu, wenn der Heimatstaat infolge ausreichender positiver Einkünfte zur Verlustberücksichtigung in der Lage sei. Es könne in Österreich schon laut Definition des Verlustvortrages im…
… 102 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 bezwecke, dass Österreich bei Unternehmen mit Steuerausländereigenschaft eine Verlustverwertung nur subsidiär gegenüber dem Ansässigkeitsstaat zulässt. Ob der Ansässigkeitsstaat des beschränkt Steuerpflichtigen seine ihn primär treffende Aufgabe der Berücksichtigung von Auslandsverlusten wahrnehme oder nicht, sei für die Verlustabzugsfähigkeit der…
…12, das österreichische Besteuerungsrecht gesichert bleiben, wenn bei einer Verschmelzung oder Spaltung einem Steuerausländer als Gegenleistung bisher in Österreich "steueranhängige eigene Anteile" der übernehmenden Körperschaft gewährt werden. Der Steuergesetzgeber hat damit zwar nachfolgend aber jedenfalls erstmals klargestellt, dass der Erwerb eigener Aktien zu deren "Steuerhängigkeit…
…Geschäften, über Angebote und deren Annahme, über Provisionsabsprachen, Kaufverträge, ...). Ein Empfängerbenennungsauftrag kann bei Provisionen (Geld- oder Sachzuwendungen) an Steuerausländer dann entfallen, wenn einerseits die Tatsache des Aufwandes und seine betriebliche Veranlassung, das ist ein unmittelbarer Zusammenhang mit einem ausländischen erteilten oder angestrebten Geschäftsauftrag bzw. -abschluss…
…VwGH 11. Juli 1995, 91/13/0154, 0186). Ein Empfängerbenennungsauftrag kann bei Provisionen (Geld- oder Sachzuwendungen) an Steuerausländer dann entfallen, wenn einerseits die Tatsache des Aufwandes und seine betriebliche Veranlassung, das ist ein unmittelbarer Zusammenhang mit einem ausländischen erteilten oder angestrebten Geschäftsauftrag bzw -abschluss, als…
…während bei einem gebietsansässigen Dienstleister nur die Nettoeinkünfte der Steuer unterliegen würden. Das genannte Urteil qualifiziert somit das Bruttosteuerabzugssystem für Steuerausländer als EU-widrig. Bereits im Steuerabzugsverfahren muss somit das Recht zur Berücksichtigung von unmittelbar mit den Tätigkeiten stehenden Betriebsausgaben gegeben sein. Stimmt man diesbezüglich…
…Endbesteuerung unterliegen (VfGH vom 22.06.2005, B1349/04). Zur erbschaftssteuerlichen Behandlung von Geldeinlagen eines Steuerausländers hat das BMF im Wesentlichen folgende Auffassung vertreten: Der Erbübergang von Geldeinlagen ist nur von der ErbSt befreit, wenn die Erträge im Zeitpunkt des Todes des Erblassers der Steuerabgeltung…
…Endbesteuerung unterliegen (VfGH vom 22.06.2005, B1349/04). Zur erbschaftssteuerlichen Behandlung von Geldeinlagen eines Steuerausländers hat das BMF im Wesentlichen folgende Auffassung vertreten: Der Erbübergang von Geldeinlagen ist nur von der ErbSt befreit, wenn die Erträge im Zeitpunkt des Todes des Erblassers der Steuerabgeltung…
…Endbesteuerung unterliegen (VfGH vom 22.06.2005, B1349/04). Zur erbschaftssteuerlichen Behandlung von Geldeinlagen eines Steuerausländers hat das BMF im Wesentlichen folgende Auffassung vertreten: Der Erbübergang von Geldeinlagen ist nur von der ErbSt befreit, wenn die Erträge im Zeitpunkt des Todes des Erblassers der Steuerabgeltung…
…ist - kann bei Auslandsprovisionen grundsätzlich von der Anwendung des § 162 BAO nicht abgesehen werden. Eine Empfängerbenennung könne bei Provisionszahlungen (Geld- oder Sachzuwendungen) an Steuerausländer dann entfallen, wenn einerseits die Tatsache des Aufwandes und seine betriebliche Veranlassung, das ist ein unmittelbarer Zusammenhang mit einem ausländischen erteilten…
…Grund des Allgemeininteresses (Rz 31). Das Ziel der Steueraufsicht lässt sich aber nicht mit Büchern erreichen, die der Steuerausländer nach dem Recht des anderen Mitgliedstaates führt. Das Interesse der Behörde besteht nur in der klaren und eindeutigen Ermittlung der Verluste. Soweit der Steuerpflichtige diese belegt…
…Grund des Allgemeininteresses (Rz 31). Das Ziel der Steueraufsicht lässt sich aber nicht mit Büchern erreichen, die der Steuerausländer nach dem Recht des anderen Mitgliedstaates führt. Das Interesse der Behörde besteht nur in der klaren und eindeutigen Ermittlung der Verluste. Soweit der Steuerpflichtige diese belegt…
…98 EStG 1988 der inländischen Besteuerung. Dabei sei es gleichgültig, ob selbständige, nichtselbständige oder gewerbliche Einkünfte vorlägen. Sei der Steuerausländer in einem Staat ansässig, mit dem Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen habe (wie etwa mit den USA, BGBI III 1998/6), bestehe grundsätzlich keine Steuerpflicht…
…Geschäften, über Angebote und deren Annahme, über Provisionsabsprachen, Kaufverträge, ...). Ein Empfängerbenennungsauftrag kann bei Provisionen (Geld- oder Sachzuwendungen) an Steuerausländer dann entfallen, wenn einerseits die Tatsache des Aufwandes und seine betriebliche Veranlassung, das ist ein unmittelbarer Zusammenhang mit einem ausländischen erteilten oder angestrebten Geschäftsauftrag bzw. -abschluss…
…einem der folgenden Jahre übersteigt. Die Regelung bezweckt, dass Österreich bei Unternehmen mit Steuerausländereigenschaft eine Verlustverwertung nur subsidiär gegenüber dem Ansässigkeitsstaat zuläßt. Ob der Ansässigkeitsstaat des beschränkt Steuerpflichtigen seine ihn primär treffende Aufgabe der Berücksichtigung von Auslandsverlusten wahrnimmt oder nicht, ist für die Abzugsfähigkeit der…
…den allgemeinen Vorschriften entsprechend festzusetzen. Im Übrigen werden Entlastungsmaßnahmen nach §48 BAO im Allgemeinen nur zu Gunsten von in Österreich ansässigen Personen erteilt. Doppelbesteuerungen, die bei Steuerausländern eintreten, müssen daher im Allgemeinen vom Heimatstaat dieser Steuerausländer beseitigt werden (vgl. Dorazil-Taucher, Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, Kommentar, …
…den allgemeinen Vorschriften entsprechend festzusetzen. Im Übrigen werden Entlastungsmaßnahmen nach §48 BAO im Allgemeinen nur zu Gunsten von in Österreich ansässigen Personen erteilt. Doppelbesteuerungen, die bei Steuerausländern eintreten, müssen daher im Allgemeinen vom Heimatstaat dieser Steuerausländer beseitigt werden (vgl. Dorazil-Taucher, Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, Kommentar, …
…den allgemeinen Vorschriften entsprechend festzusetzen. Im Übrigen werden Entlastungsmaßnahmen nach §48 BAO im Allgemeinen nur zu Gunsten von in Österreich ansässigen Personen erteilt. Doppelbesteuerungen, die bei Steuerausländern eintreten, müssen daher im Allgemeinen vom Heimatstaat dieser Steuerausländer beseitigt werden (vgl. Dorazil-Taucher, Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, Kommentar, …
…den allgemeinen Vorschriften entsprechend festzusetzen. Im Übrigen werden Entlastungsmaßnahmen nach §48 BAO im Allgemeinen nur zu Gunsten von in Österreich ansässigen Personen erteilt. Doppelbesteuerungen, die bei Steuerausländern eintreten, müssen daher im Allgemeinen vom Heimatstaat dieser Steuerausländer beseitigt werden (vgl. Dorazil-Taucher, Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, Kommentar, …