…habe, um mögliche Verluste durch Fremdwährungskredite abzusichern. Es handle sich dabei um einen weiteren, steuerlich ebenfalls irrelevanten Tilgungsträger. Schließlich sei nach den aktuellen Sterbetafeln anstatt des für den Bw. zu Versicherungsbeginn bisher angenommenen, versicherungsmathematischen Lebensalters von 80 Jahren ein solches von 82 Jahren anzunehmen, was…
…Barwerte, Prämien und Aktivitätsfaktoren aus der Beilage ersichtlich seien. Bei den versicherungsmathematischen Berechnungen von Pensionsrückstellungen ergeben sich verschiedentliche Abweichungen wie unterschiedliche Sterbetafeln, Fluktuationsabschläge etc.), weshalb von einer insgesamten Kürzung der Rückstellung von € 60.000,00 verteilt auf die drei Kalenderjahre auszugehen sei. In ihrer…
…dass die Bw. im Zeitpunkt des Vertragsbeitritts 82 Jahre alt war. Nach den Sterbetafeln für Österreich 2000/02 (Quelle: Statistik Austria) beträgt die Lebenserwartung für Frauen dieses Alters 7,35 Jahre. Der Senat zieht bei der Beurteilung der Frage, ob die 7-Jahres Frist erfüllt…
…keine Rendite erwartet wird, würde sich ein Barwert für das Wohnungsgebrauchsrecht iHv EUR 61.400,00 (Barwertfaktor 6,14 für eine lebenslange jährliche vorschüssige Rente iHv 10.800,00 (=EUR 900,00 monatlich x 12) nach der Sterbetafel 2010/2012 (www. statistik.at/Lebenserwartung/action…
…Diese betrug nach den gültigen Sterbetafeln 2000/2002 35,4 Jahre (statistische Lebenserwartung per 1.12.2001 von 77,9 Jahren). Zum heutigen Zeitpunkt ergibt sich bereits eine künftige Lebenserwartung von 79,3 Jahren. Unter Berücksichtigung der neuen Sterbetafeln ab 2005 beträgt die restliche Lebenserwartung…
…sind, sehr wohl Berücksichtigung zu finden). Wie erwähnt ergibt sich für den Bw. nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgeblichen Sterbetafel 1990/92 der Statistik Austria GmbH eine fernere statistische Lebenserwartung von 29,71 Jahren. Der Rentengarantiezeitraum von 31 Jahren findet darin keine Deckung. Aufgrund…
…wird mit dem Rentenbarwert nach § 16 BewG und zwar mit Hilfe der versicherungsmathematischen Methode ermittelt. Dabei werden sämtliche Rentenzahlungen bis zum Ende einer Sterbetafel addiert, abgezinst und mit der Erlebniswahrscheinlichkeit des Rentenempfängers angesetzt. Für die Abzinsung sind 5,5% heranzuziehen. Einmalbeträge sind dem Rentenbarwert hinzuzurechnen…
…und 40. Lebensjahr. Diese betrug nach den diesbezüglich wohl anzuwendenden Sterbetafeln für Männer 1959/1961 zwischen 2,01% (25. Lebensjahr) und 4,74% (45. Lebensjahr); nach den Sterbetafeln 1970/1972 lag die Bandbreite zwischen 1,9% und 5,2%, nach jenen 1980/1982 zwischen 1…
…0,03% (16. Lebensjahr) und 0,03% (25. Lebensjahr) nach den Sterbetafeln für Frauen 2000/2002 kann hier ein aleatorisches Element nicht erblickt werden. Mit dem Erreichen des 25. Lebensjahres endet jedoch die jeweilige Zahlungsverpflichtung jedenfalls. Somit verbleiben zwei Endigungsgründe, die auf deren Eignung als…
…den Berechnungen die aktuellen Sterbetafeln (verpflichtend ab 1.1.2002), d.h. vor deren offizieller Verlautbarung, zugrunde gelegt worden. Da die Bw. diese Tafeln von Anfang an verwendet habe, beruhe die Notwendigkeit von Nachschüssen nicht auf Berechnungsdifferenzen zwischen alten und neuen Sterbetafelwerten sondern auf den…
…nach Abzug der 25%igen Kapitalertragsteuer eine Nettorendite von 5,81% ergibt. Unter Berücksichtigung des Zinssatzes von 5,5% und der Verwendung der Sterbetafeln gemäß Steuerreformgesetz 2000 ergebe sich ein | versicherungsmathematischer Rentenwert von | 3,559.080,00 S | zuzüglich der Passiva lt…
…Bei Ermittlung dieses Rentenbarwertes hat das Finanzamt offensichtlich aus der Sterbetafel 1990/92 für die im Zeitpunkt des Abschlusses des Abtretungsvertrages 56 Jahre alte Übergeberin eine wahrscheinliche weitere Lebensdauer von 22,4 Jahren abgelesen und den Jahresbetrag der Rente von € 12.000,00 (ohne…
…von 20 Jahren ab Vertragsabschluss ein steuerlicher Gesamtüberschuss erzielbar ist. Ansonsten sei grundsätzlich von Liebhaberei auszugehen. Die statistische Lebenserwartung der Männer laut der Sterbetafel für Österreich sei bei einem Alter von 56 Jahren 21 Jahre Da der Garantiezeitraum von 27 Jahren hierin keine Deckung finde…
…Gründen immer eine Deckungskapitalentnahme und die Erbringung von Vorauszahlungen oder sonstigen Vorleistungen ausgeschlossen sein, werden Sie gebeten, dies durch eine Bestätigung der Versicherungsanstalt nachzuweisen. 3) Ferner werden Sie ersucht, einen Auszug aus der Sterbetafel, nach der die G. -Versicherungsgesellschaft die voraussichtliche Lebenserwartung der Versicherungsnehmer berechnet…
…23 insgesamt | 5,081.400,00 S | | somit ergibt sich eine Gesamtleistung von | 7,050.600,00 S Diesen Berechnungen seien die Rententabellen nach der Sterbetafel 1980/82 für Österreich herausgegeben von Bernhard Lindmeier und Hans Musger zu Grunde gelegt worden…
…23 insgesamt | 5,081.400,00 S | | somit ergibt sich eine Gesamtleistung von | 7,050.600,00 S Diesen Berechnungen seien die Rententabellen nach der Sterbetafel 1980/82 für Österreich herausgegeben von Bernhard Lindmeier und Hans Musger zu Grunde gelegt worden…
…von 9 Jahren ausgegangen. Die Annahme einer solchen Lebenserwartung ist in Hinblick auf das (im Zeitpunkt der Vermögensübertragung) tatsächlich erreichte Alter unter Bedachtnahme der in der Anwendung des Vervielfachers nach dem BewG gelegenen Schwankungsbreite und unter weiterer Berücksichtigung der Sterbetafeln nicht unrealistisch. Zudem sind die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der U.O., C.O. und T.O. als Miterben nach Ing.H.O., Deutschland, vertreten durch X.GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 1. Bezirk betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1995 bis 1998 beschlossen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. P., vom 25. März 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 28. Februar 2005, Erfassungsnummer zzz, betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Laut…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung Berufungswerbers, vom 25. Juli 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 12. Juli 2011 betreffend Einkommensteuer 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 15. Oktober…