…7.2003, 2003/15/0047 - ÖStZB 2004/258), hat die Stellungnahme des Amtsbeauftragten eine entsprechende Konkretisierung der "Sache" zu enthalten. "Sache" des Verwaltungsstrafverfahrens ist die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat mit ihren wesentlichen Sachverhaltselementen, unabhängig von ihrer rechtlichen Beurteilung (VwGH 20.11.1986, 86…
…richtigerweise) ein Betrag von S 114.509,09 (€ 8.321,70) angeschuldigt wurde, jedoch offensichtlich auf Grund eines Schreibfehlers in der Stellungnahme des Amtsbeauftragten an den Spruchsenat vom 4. November 2002 ein (unrichtiger) Verkürzungsbetrag von S 144.419,00 dem Spruchsenat bekannt gegeben wurde…
…richtigerweise) ein Betrag von S 114.509,09 (€ 8.321,70) angeschuldigt wurde, jedoch offensichtlich auf Grund eines Schreibfehlers in der Stellungnahme des Amtsbeauftragten an den Spruchsenat vom 4. November 2002 ein (unrichtiger) Verkürzungsbetrag von S 144.419,00 dem Spruchsenat bekannt gegeben wurde…
…vom 6. Februar 2001 mit Ausnahme des Umstandes, dass nunmehr - entgegen der ursprünglichen Stellungnahme des Amtsbeauftragten - ein Fehlberechnungsbetrag an Zuschlägen zu den Dienstgeberbeiträgen in Höhe von S 2.829,-- im Vorwurf nicht mehr enthalten war], hielt der Amtsbeauftragte den Vorwurf einer Abgabenhinterziehung durch G nach §…
…lösen müssen, weil er wegen des Konkursverfahrens keinen solchen bekommen habe. An Herrn k habe er kein Schwarzgeld bezahlt. Schließlich hat sich der Beschuldigte in der mündlichen Verhandlung am 1. Oktober 2010 vor dem Erstsenat nicht schuldig im Sinne der Stellungnahme des Amtsbeauftragten bekannt. Es…
…FinStrG zurückzuweisen sind. Zur Kritik eines verletzten Parteiengehörs: Gemäß § 124 Abs. 2 FinStrG, letzter Satz, sind Ausfertigungen der schriftlichen Stellungnahme des Amtsbeauftragten zu den Ergebnissen des Untersuchungsverfahrens dem Beschuldigten und (vgl. § 56 Abs. 5 FinStrG) auch dem belangten Verband zuzustellen; eine Ausnahme für den Fall…
…wobei das beim Postamt hinterlegte Schriftstück nicht behoben wurde. Auch die an B.K. gerichtete Ausfertigung der Stellungnahme des Amtsbeauftragten an den Spruchsenat vom 11. Mai 2010 wurde ebenfalls durch Hinterlegung zugestellt und nicht behoben. Die Ladung zur mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat wurde in…
… 33 Abs. 1 FinStrG begangen. Mit Stellungnahme des Amtsbeauftragten vom 21. Jänner 2010 erfolgte die Vorlage der gegenständlichen Finanzstrafsachen an den Spruchsenat mit gegenüber den Einleitungsbescheiden unveränderten Anschuldigungen betreffend die Bw. und den belangten Verband. Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 3. März 2010 wurde die…
…Als Begründung wurde ausgeführt, dass der Spruchsenat den Besch. mit einer Geldstrafe von € 20.000,00 und einer Ersatzfreiheitsstrafe von einem Monat belegt habe, nachdem er ihn im Sinne der Stellungnahme des Amtsbeauftragten, auf die hiermit verwiesen werde, schuldig gesprochen hatte. Der Strafrahmen habe…
…Ergänzung des Untersuchungsverfahrens bedürfen, hat der Berufungssenat gemäß der Bestimmung des § 161 Abs. 4 FinStrG entschieden, die gegenständliche Sache dem Spruchsenat als Finanzstrafsache erster Instanz zur neuerlichen Entscheidung zurück zu verweisen. In rechtlicher Hinsicht ist ergänzend auszuführen, dass die in der Stellungnahme des Amtsbeauftragten an…
…Analyse des vom Berufungssenat eingesehenen Spruchsenatsaktes ist dem Erstsenat bei der oben dargestellten schriftlichen Ausfertigung seiner am 28. April 2010 durch die Vorsitzende mündlich verkündeten Entscheidung aber insofern ein Irrtum unterlaufen, als der mündliche Bescheid offenkundig auf Basis einer entgegen der ursprünglichen Stellungnahme des Amtsbeauftragten…
…zur Gänze geltend gemacht, wobei nur 50% zum Abzug gebracht werden können. (1998 wurde der Abzug vorgenommen) ........ Stellungnahme des Amtsbeauftragten: Die objektive Tatseite ergibt sich aus den Feststellungen der Betriebsprüfung von 04-12/2000 ABNr. 104030/02 bei der B GmbH, dem durchgeführten Untersuchungsverfahren sowie…
…dass die verfahrensgegenständlichen Kaufverträge unter niemals eingetretenen aufschiebenden Bedingungen abgeschlossen worden seien und hinsichtlich von 78,5% der von ihnen erfassten Fläche den Charakter einer Sicherungsübereignung gehabt hätten. Diesbezüglich werde insbesondere auf die Replik vom 7.5.2007 auf die Stellungnahme des Amtsbeauftragten vom 17…
…einen Schuldspruch im Sinne der schriftlichen Stellungnahme des Amtsbeauftragten zu fällen und auf eine angemessene Strafe zu erkennen. Zur Begründung wird vom Amtsbeauftragten vorgebracht, dass anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung (Bericht vom 11. September 2007) festgestellt worden sei, dass seitens des Beschuldigten die Lohnabgaben für die…
…Finanzstrafverfahren wegen des Verdachtes der Begehung der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG hinsichtlich der Lohnabgaben für den Zeitraum August bis Oktober 2003 mit einem Verkürzungsbetrag von € 2.089,00 eingeleitet. Aufgrund eines offensichtlichen Schreibfehlers in der Stellungnahme des Amtsbeauftragten an den…
…Tatverdachtes in einem Beschwerdeverfahren durch die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz rechtlich nicht vorgesehen. Eine formlose Mitteilung über die dem weiteren Verfahren zu Grunde gelegte Anschuldigung hätte somit durch die Zusendung einer Ausfertigung der Stellungnahme des Amtsbeauftragten an den Spruchsenat erfolgen können. Zur Vollständigkeit wird ergänzend ausgeführt…
…eröffnet. Mit schriftlicher Ausfertigung eines Erkenntnis des genannten Spruchsenates (Richter Dr.Y als Vorsitzender sowie Y2 und Y3 als weitere Senatsmitglieder) vom 11. Februar 2011, zugestellt am 13. September 2011, wurde D - in Entsprechung eines auf Lohnabgaben bezogenen Teiles einer Stellungnahme des Amtsbeauftragten vom 28…
…19. Mai 2010 (Stellungnahme des Amtsbeauftragten an den Spruchsenat) hinsichtlich seines Geburtsortes und seiner Altersangabe gemacht worden wären. Dazu wurde bereits ausgeführt, dass Gegenstand der Entscheidung und der Beurteilung durch den Unabhängigen Finanzsenat ausschließlich das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates ist und nicht die vom Bw…
…Sinne der Stellungnahme des Amtsbeauftragten vollinhaltlich schuldig, und ersuchte um eine milde Beurteilung ihres Falles. Mit Erkenntnis des Spruchsenates II beim Zollamt Graz vom 19. Jänner 2007, StrNr. 1234, hat das Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde erster Instanz die Bw wegen des Finanzvergehens des gewerbsmäßigen Schmuggels…
…der in der Stellungnahme des Amtsbeauftragten vom 15. September 2005 unter Punkt 2. bezeichneten Tathandlungen einem Schuldspruch nach § 33 Abs.1 FinStrG zu unterziehen, sowie eine tat- und schuldangemessene Strafe zu verhängen. In der mündlichen Verhandlung vom 22. Juli 2008 hat der Amtsbeauftragte schließlich seine…