…dass die Kinder des Bw im Rückforderungszeitraum den ständigen Aufenthalt im Ausland haben. Das Verbringen der Ferien in Österreich ist jeweils als vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen, wodurch der ständige Aufenthalt der Kinder in Japan nicht unterbrochen wurde (vgl insbesondere die ebenfalls einen mehrjährigen Schulbesuch im…
…war in erster Linie das Studium der Japanologie und weiters die Recherchen für die Diplom-bzw. Masterarbeit. 3.) Die Verehelichung war bereits im Jahr 2003, war doch eine Familiengründung in Japan geplant? -war 2003 bis zur Geburt des 1. Kindes ein ständiger Aufenthalt in Japan…
…dieser Aufenthalt in Japan ein "ständiger" im Sinne des § 5 Abs. 3 FLAG 1967 ist und damit ein Ausschließungsgrund für die Gewährung der Familienbeihilfe darstellt oder nicht. 3.2 Ständiger Aufenthalt im Ausland (Ausschließungsgrund) Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die sich ständig im…
…zu. Für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, steht kein Kinderabsetzbetrag zu. Wurden Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen, ist § 26 des Familienlastenausgleichsgesetzes anzuwenden. ... Zu beurteilten ist zunächst, ob der von der Tochter im Rückforderungszeitraum erfolgte Schulbesuch in Japan bis Juli 2008 eine Berufsausbildung iS des …
…ständiger Aufenthalt im Ausland anzusehen (vgl. auch Kuprian, Kein Familienbeihilfenanspruch bei Ausbildung eines Kindes in einem "Drittland", in UFS Journal 2011/10, 371). Es bestand daher alternativ auch nach dieser Gesetzesbestimmung kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Da der angefochtene Bescheid des Finanzamtes sohin im Ergebnis der…
…die von der Bw. angesprochenen zwischenstaatlichen Abkommen anlangt, so genügt es zum einen, darauf zu verweisen, dass die Abkommen über soziale Sicherheit mit den Staaten des ehemaligen Jugoslawien, darunter auch die Bundesrepublik Kroatien, welche die Gewährung von Familienbeihilfe für Kinder, die ihren Aufenthalt ständig im…
…man ausländische Staatsangehörige in die Beitragspflicht - hier zum DB und DZ - aufnimmt, ihnen aber den Familienbeihilfenbezug verweigert, hat der VfGH mit Erk. vom 4.12.2001, B 2366/2000 folgendes ausgesprochen (hier aus Gründen des fehlenden Aufenthaltes des Kindes): "Der VfGH ist nicht der Meinung…
…Berufsausbildung" (außerhalb der Sonderbestimmungen dieses Tatbestandes betreffend Kinder, die eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, genannte Einrichtung besuchen) enthält das Gesetz nicht. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes fallen unter diesen Begriff jedenfalls alle Arten schulischer oder kursmäßiger Ausbildungen, in deren Rahmen noch…
…volle Zeit des Kindes in Anspruch nehme und das Kind zu den Prüfungen innerhalb eine angemessenen Zeitraumes antrete. Mit Eingabe vom 26. Jänner 2010 berief die Bw. rechtzeitig gegen den oben genannten Bescheid und wiederholte im Wesentlichen das Vorbringen des Antrages auf Weitergewährung der Familienbeihilfe…
…an minderjährige Kinder dar, die keinen Familienbeihilfeanspruch vermitteln, da sie weder Wohnsitz noch ständigen Aufenthalt im Inland haben; solche Unterhaltsleistungen können ohne Abzug des Selbstbehaltes im Umfang von € 50 pro Monat und Kind als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden. Der Bw. bringt in seiner Berufung…
…Dezember in Japan auf. In weiterer Folge erließ das Finanzamt die angefochtenen Einkommensteuerbescheide. Da es nicht möglich war, die Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln, hat es diese gemäß § 184 BAO geschätzt. Das Finanzamt zog dafür den Zeitraum vom 1. Jänner 1998 bis 31. Juli 2000 (der Berufungswerber…
…verweist die steuerliche Vertretung darauf, dass das gesamte in der Berufung vom 26. März 2008 erstattete Vorbringen aufrecht erhalten werde. Über die Berufung wurde erwogen: Rechtsgrundlagen Gemäß § 2 Abs 1 lit b Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) haben Personen Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 26…
… 2 Abs. 1 lit. c FLAG 1967 in der ab 1. Juli 2011 geltenden Fassung haben Anspruch auf Familienbeihilfe Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, für volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren…
…einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für minderjährige Kinder. Nach § 2 Abs. 8 FLAG 1967 haben Personen nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat…
…wodurch der ständige Aufenthalt des Sohnes in den USA nicht unterbrochen wird (vgl die einen mehrjährigen Schulbesuch im Ausland betreffenden Erkenntnisse des VwGH vom 2.6.2004, Zl 2001/13/0160 und vom 28.11.2002, Zl 2002/13/0079. Zum Aufenthalt von Kindern in…
…Der ständige Aufenthalt der Kinder in Österreich war in diesem Zeitraum zweifellos gegeben, sodass in dieser Zeit auch Anspruch auf Familienbeihilfe bestand. Die Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge erfolgte daher bis einschließlich November 2006 nicht zu recht, weshalb der Berufung bezüglich dieser Monate Folge zu…
…wodurch der ständige Aufenthalt der Kinder in den USA nicht unterbrochen wird (vgl die einen mehrjährigen Schulbesuch im Ausland betreffenden Erkenntnisse des VwGH vom 2.6.2004, Zl 2001/13/0160 und vom 28.11.2002, Zl 2002/13/0079). Derartige Aufenthalte der Kinder in…
…Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sich die Kinder ständig im Ausland aufhalten. Zu prüfen ist weiters, ob die Verordnung (EG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14.6.1971 auf den Berufungsfall anwendbar ist. Die genannte VO lautet in der konsolidierten Fassung ABl. L 028 vom…
…für sich ständig im Ausland aufhaltende Kinder nicht anzunehmen ist. In diesem Erkenntnis hat der Gerichtshof ausgeführt, dass eine gesetzliche Regelung, welche den Anspruch auf eine der Familienförderung dienende Transferleistung an eine Nahebeziehung des anspruchsvermittelnden Kindes zum Inland binde und hiebei auf dessen Aufenthalt abstelle…
…Da zur Auslegung des Begriffes ständiger Aufenthalt im Sinne des § 5 Abs. 4 FLAG somit nicht nur auf die faktische körperliche Ab- bzw. Anwesenheit abzustellen sei, die Umstände dafür sprechen würden, dass die Anwesenheiten der Kinder in Ägypten vorübergehend gewesen seien und jeweils zeitlich abgegrenzt…