…dass die Kinder des Bw im Rückforderungszeitraum den ständigen Aufenthalt im Ausland haben. Das Verbringen der Ferien in Österreich ist jeweils als vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen, wodurch der ständige Aufenthalt der Kinder in Japan nicht unterbrochen wurde (vgl insbesondere die ebenfalls einen mehrjährigen Schulbesuch im…
…besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Der Aufenthalt eines Kindes im Ausland (Drittstaat) zu Studienzwecken ist als vorübergehender, folglich nicht familienbeihilfenschädlicher, Auslandsaufenthalt zu beurteilen, sofern folgende Voraussetzungen vorliegen: □ Das Kind absolviert ein ordentliches Studium an einer in …
…10-monatigen Auslandsaufenthalt und wurde dieser als ständiger Aufenthalt beurteilt: Im gegenständlichen Verfahren ist, vorrangig zu prüfen, ob der Aufenthalt der im Zeitpunkt der Antragstellung noch minderjährigen Tochter K in Japan ein ständiger war und damit ein Ausschließungsgrund für den Anspruch auf Familienbeihilfe vorliegt oder…
…10-monatigen Auslandsaufenthalt und wurde dieser als ständiger Aufenthalt beurteilt: Im gegenständlichen Verfahren ist, vorrangig zu prüfen, ob der Aufenthalt der im Zeitpunkt der Antragstellung noch minderjährigen Tochter K in Japan ein ständiger war und damit ein Ausschließungsgrund für den Anspruch auf Familienbeihilfe vorliegt oder…
…war in erster Linie das Studium der Japanologie und weiters die Recherchen für die Diplom-bzw. Masterarbeit. 3.) Die Verehelichung war bereits im Jahr 2003, war doch eine Familiengründung in Japan geplant? -war 2003 bis zur Geburt des 1. Kindes ein ständiger Aufenthalt in Japan…
…dieser Aufenthalt in Japan ein "ständiger" im Sinne des § 5 Abs. 3 FLAG 1967 ist und damit ein Ausschließungsgrund für die Gewährung der Familienbeihilfe darstellt oder nicht. 3.2 Ständiger Aufenthalt im Ausland (Ausschließungsgrund) Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die sich ständig im…
…zu. Für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, steht kein Kinderabsetzbetrag zu. Wurden Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen, ist § 26 des Familienlastenausgleichsgesetzes anzuwenden. ... Zu beurteilten ist zunächst, ob der von der Tochter im Rückforderungszeitraum erfolgte Schulbesuch in Japan bis Juli 2008 eine Berufsausbildung iS des …
…ständiger Aufenthalt im Ausland anzusehen (vgl. auch Kuprian, Kein Familienbeihilfenanspruch bei Ausbildung eines Kindes in einem "Drittland", in UFS Journal 2011/10, 371). Es bestand daher alternativ auch nach dieser Gesetzesbestimmung kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Da der angefochtene Bescheid des Finanzamtes sohin im Ergebnis der…
…Krankenhaus- und Erholungsaufenthalte) nicht beseitigt (vgl. Reinalter in Lenneis/Wanke (Hrsg) FLAG2 § 2 Rz 144). Um ein Kind, das sich außerhalb der gemeinsamen Wohnung der Familie aufhält, noch als haushaltszugehörig ansehen zu können, darf der anderweitige Aufenthalt des Kindes nur ein "vorübergehender" sein (§ 2 Abs…
…die von der Bw. angesprochenen zwischenstaatlichen Abkommen anlangt, so genügt es zum einen, darauf zu verweisen, dass die Abkommen über soziale Sicherheit mit den Staaten des ehemaligen Jugoslawien, darunter auch die Bundesrepublik Kroatien, welche die Gewährung von Familienbeihilfe für Kinder, die ihren Aufenthalt ständig im…
…man ausländische Staatsangehörige in die Beitragspflicht - hier zum DB und DZ - aufnimmt, ihnen aber den Familienbeihilfenbezug verweigert, hat der VfGH mit Erk. vom 4.12.2001, B 2366/2000 folgendes ausgesprochen (hier aus Gründen des fehlenden Aufenthaltes des Kindes): "Der VfGH ist nicht der Meinung…
…Hierbei ist der ständige Aufenthalt eines Kindes in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums nach Maßgabe der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in Österreich gleichzuhalten. Im Rechtsmittel vom 15.04.2025 wird angeführt, dass der Aufenthalt für den Missionarsdienst [der Tochter] in den Vereinigen…
…Berufsausbildung" (außerhalb der Sonderbestimmungen dieses Tatbestandes betreffend Kinder, die eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, genannte Einrichtung besuchen) enthält das Gesetz nicht. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes fallen unter diesen Begriff jedenfalls alle Arten schulischer oder kursmäßiger Ausbildungen, in deren Rahmen noch…
…sei ein Steuerpflichtiger, der mit mindestens einem Kind (§ 106 Abs. 1) mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe-)Partner lebe. Nach Lehre und ständiger Rechtsprechung des VwGH hätten verheiratete Personen nur dann Anspruch auf den Alleinerzieherabsetzbetrag, wenn sie von…
…volle Zeit des Kindes in Anspruch nehme und das Kind zu den Prüfungen innerhalb eine angemessenen Zeitraumes antrete. Mit Eingabe vom 26. Jänner 2010 berief die Bw. rechtzeitig gegen den oben genannten Bescheid und wiederholte im Wesentlichen das Vorbringen des Antrages auf Weitergewährung der Familienbeihilfe…
…b in der Fassung BGBl I 90/2007 lautet: Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten…
…an minderjährige Kinder dar, die keinen Familienbeihilfeanspruch vermitteln, da sie weder Wohnsitz noch ständigen Aufenthalt im Inland haben; solche Unterhaltsleistungen können ohne Abzug des Selbstbehaltes im Umfang von € 50 pro Monat und Kind als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden. Der Bw. bringt in seiner Berufung…
…dass der (Ehe-)Partner (§ 106 Abs 3) Einkünfte von höchstens 6 000 Euro jährlich erzielt. Entgegen der Auffassung der belangten Behörde führt der mehrmonatige Studienaufenthalt in Japan des Sohnes, nicht dazu, dass der ständige Aufenthalt nicht im Inland war. Daher sind alle drei Kinder des…
…Dezember in Japan auf. In weiterer Folge erließ das Finanzamt die angefochtenen Einkommensteuerbescheide. Da es nicht möglich war, die Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln, hat es diese gemäß § 184 BAO geschätzt. Das Finanzamt zog dafür den Zeitraum vom 1. Jänner 1998 bis 31. Juli 2000 (der Berufungswerber…
…einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden, bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres. Eine Verlängerung des Familienbeihilfenanspruches wegen Berufsausbildung längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ist nur möglich, wenn • der Präsenz- oder Ausbildungs…