Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 7 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Andreas Hartl, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Alois Winklbauer sowie die Laienbeisitzer Mag. Reinhard Brachinger und Leopold Pichlbauer als weitere Mitglieder des Senates in der…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 6 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Andreas Hartl, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Alois Winklbauer sowie die Laienbeisitzer Mag.pharm. Martin Daxner und OMR Dr. Matthias Skopek als weitere Mitglieder des…
…ordnungsgemäß zustande gekommen, weil er zu dieser Zeit durchwegs "auf Montage" gewesen sei und er nicht nach X nach Hause gekommen sei. Das Spruchsenatserkenntnis [eine Ablichtung] sei ihm erst Anfang Dezember 2009 zugestellt worden. Sollte das Erkenntnis aber schon vor dem 9. Februar 2009 zugestellt…
…dass gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates ein Rechtsmittel ("Berufung") zulässig sei Gegen diesen Bescheid hat die Amtsbeauftragte innerhalb offener Frist ein Rechtsmittel ergriffen und darin im Wesentlichen ausgeführt, aufgrund der eingetretenen Rechtskraft des obgenannten ersten Spruchsenatserkenntnisses (vom 16. Mai 2006) wäre tatsächlich keine Gerichtszuständigkeit gegeben…
…über die Beschwerde vom 29. Dezember 2003 gegen den Bescheid vom 26. November 2003 über die Abweisung des Antrages auf Zustellung des Spruchsenatserkenntnisses vom 3. April 2002 des Finanzamtes St Pölten, dieses vertreten durch Okoär Mag. Eva-Maria Zeh als Amtsbeauftragten zu Recht erkannt: Der…
§ 23 Abs. 4 FinStrG (eingefügt durch BGBl I 2004/57 mit Wirkung ab 5. Juni 2004) ist bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe mit einem ein Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag nur zulässig, wenn besondere…
Bescheid Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Innsbruck 1, HR Dr. Richard Tannert, als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen 1. S, Prokurist, geb. xxxx, XXX, und 2. X-AG, XXXX, beide vertreten durch Mag. Gerd Pichler, Rechtsanwalt, Maria-Theresien…
Bescheid Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Innsbruck 1, HR Dr. Richard Tannert, als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen 1. CL, Geschäftsführer, geb. xxxx, whft. XXX, und 2. Z-GmbH, FN yyyy, XXX , beide vertreten durch Dr. Matthias Lüth…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Graz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Robert Huber, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Wilhelm Pistotnig sowie die Laienbeisitzer Ing. Franz Großschädl und Dr. Gernot Stöckl als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Mag. Nikolaus Gstättner und Dr. jur. Michael Kopetz als weitere Mitglieder des…
…5, 185 Abs. 1 lit. a FinStrG in Höhe von € 500,00 auferlegt (siehe diesbezüglicher Spruchsenatsakt Bl. 143 ff). Die diesbezügliche schriftliche Ausfertigung des Spruchsenatserkenntnisses wurde dem belangten Verband am 19. Mai 2011 zugestellt. Am vorletzten Tag der Rechtsmittelfrist, nämlich dem 20. Juni 2011…
…nach § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG in Höhe von € 500,00 auferlegt (siehe diesbezüglicher Spruchsenatsakt Bl. 143 ff). Die diesbezügliche schriftliche Ausfertigung des Spruchsenatserkenntnisses wurde dem Beschuldigten am 18. Mai 2011 zugestellt. Am letzten Tag der Rechtsmittelfrist, nämlich dem 20. Juni 2011, langte…
…September 2009, auf Setzung einer angemessenen Frist zur Vornahme von Zustellungen 1. einer für den Beschuldigten bestimmten Ausfertigung des Spruchsenatserkenntnisses und 2. der Verhandlungsniederschrift vom 2. Juni 2003 zu Recht erkannt: Der Antrag wird abgewiesen. Begründung Mit Erkenntnis eines Spruchsenates beim Finanzamt Linz als Organ…
…FinStrG in Höhe von € 363,00 auferlegt (Finanzstrafakt des Finanzamtes Rohrbach betreffend S zu StrNr. 049/2002/00034-001, Bl. 49 ff). Die schriftliche Ausfertigung des Spruchsenatserkenntnisses konnte S erst am 20. Februar 2007 zugestellt werden (genannter Finanzstrafakt, Bl. 55). Nach durchgeführter mündlicher Verhandlung…
…Die Entscheidung des Spruchsenates wurde nach erfolgter Verhandlung und Beratung am 14. September 2000 verkündet (obgen. Finanzstrafakt, Bl. 46). Die schriftliche Ausfertigung des Spruchsenatserkenntnisses wurde der X-GmbH am 20. Dezember 2000 zugestellt (obgen. Finanzstrafakt, Bl. 56). Laut Aktenlage ist zu diesem Zeitpunkt die X…
…nach dem objektiven Erklärungsgehalt der Ladungen, der Protokolle und der schriftlichen Ausfertigung des Spruchsenatserkenntnisses offenbar irrtümlich der tatsächlich unzuständige Spruchsenat IV eingeschritten. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes wird das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf das Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt, wenn eine unzuständige Kollegialbehörde…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates1, in der Finanzstrafsache gegen Bf., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 21. Oktober 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 26. August 2009, StrNr. 001…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen P.G., (Bf.) vertreten durch Dr. Thomas Wanek, Dr. Helmut Hoberger, Rechtsanwälte, 2380 Perchtoldsdorf, Marktplatz 17, wegen eines Antrages auf Wiedereinsetzung…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Klagenfurt 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Horst Hoffmann und Mag. Josef Bramer als weitere Mitglieder des Senates in der…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Gerda Pramhas sowie die Laienbeisitzer Dipl.Ing. Christoph Bauer und Ing. Johannes Gruber als weitere Mitglieder des…