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UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein. 3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 1/4

…Einleitung des Verfahrens beim Finanzamt 4. Bescheide gemäß § 201 BAO des Finanzamtes 5. Berufung 5.1. Verfassungsrechtliche Bedenken 5.2. Auskunft des Spielers, Registrierungsort, IP- Adresse, Geolokalisierung 5.3. Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen = Einsätze abzüglich Gewinne" 5.4. Unbestimmtheit der Formulierung "Mitwirkung am Zustandekommen des Glücksspielvertrages…

UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein. 3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 2/4

…Internetadresse ist ein Hinweis darauf, ob sich der Computer, von dem aus am Glücksspiel teilgenommen wird, in Österreich oder im Ausland befindet. Viele Spiele werden nicht nur über Computer, sondern können mit mobilen Geräten (z.B. Handys) vor Ort abgeschlossen werden. Die mobilen Zugriffe auf…

UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein. 3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 3/4

…die Gebührenpflicht nicht bedurfte, weil schon die bestehenden Vorschriften auch diese Fälle umfassen, sowie dass eine sichere digitale Signatur einer Unterzeichnung gleichzuhalten ist. Wie der Spielvertrag zustande kommt, hat die Bw. in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Version 1.0.2, Last update:15.06…

UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein. 3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 4/4

…Rechtsgeschäftes) in Zukunft erbringen soll. Wie die tatsächlichen Zahlungsmodalitäten aussehen, darauf kommt es beim Verpflichtungsgeschäft nicht an. 16.1 Schätzung der Höhe "inländischen" Spieleinsätze gemäß § 184 BAO Nach dem Berufungsvorbringen sei eine Schätzung der Bemessungsgrundlage nur ausnahmsweise für jene Fälle vorgesehen, in denen der Abgabepflichtige…

UFSW RV/1509-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar. 4. Die Bw. wurde als Veranstalterin der Ausspielungen als Glücksspielabgabenschuldnerin herangezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013Teil 1/4

…Einleitung des Verfahrens beim Finanzamt 4. Bescheide gemäß § 201 BAO des Finanzamtes 5. Berufung 5.1. Verfassungsrechtliche Bedenken 5.2. Auskunft des Spielers, Registrierungsort, IP- Adresse, Geolokalisierung 5.3. Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen = Einsätze abzüglich Gewinne" 5.4. Unbestimmtheit der Formulierung "Mitwirkung am Zustandekommen des Glücksspielvertrages…

UFSW RV/1509-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar. 4. Die Bw. wurde als Veranstalterin der Ausspielungen als Glücksspielabgabenschuldnerin herangezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013Teil 2/4

…Internetadresse ist ein Hinweis darauf, ob sich der Computer, von dem aus am Glücksspiel teilgenommen wird, in Österreich oder im Ausland befindet. Viele Spiele werden nicht nur über Computer, sondern können mit mobilen Geräten (z.B. Handys) vor Ort abgeschlossen werden. Die mobilen Zugriffe auf…

UFSW RV/1509-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar. 4. Die Bw. wurde als Veranstalterin der Ausspielungen als Glücksspielabgabenschuldnerin herangezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013Teil 3/4

…die Gebührenpflicht nicht bedurfte, weil schon die bestehenden Vorschriften auch diese Fälle umfassen, sowie dass eine sichere digitale Signatur einer Unterzeichnung gleichzuhalten ist. Wie der Spielvertrag zustande kommt, hat die Bw. in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Version 1.0.2, Last update:15.06…

UFSW RV/1509-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar. 4. Die Bw. wurde als Veranstalterin der Ausspielungen als Glücksspielabgabenschuldnerin herangezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013Teil 4/4

…Abschluss des Rechtsgeschäftes Glücksspiel besteuert. Auch die Einschränkung des § 1 Abs. 1 GSpG auf solche Glücksverträge, deren Entscheidung über das Spielergebnis ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängt, stellt auf eine Wortfolge (ausschließlich oder vorwiegend) ab, die sich in einem anderen (Verkehrs-)Steuergesetz, in § 2 Abs…

UFSW RV/1194-W/121. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß §12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013Teil 1/4

…Verfahrensablauf 3. Einleitung des Verfahrens beim Finanzamt 4. Bescheide gemäß § 201 BAO des Finanzamtes 5. Berufung 5.1. Verfassungsrechtliche Bedenken 5.2. Auskunft des Spielers, Registrierungsort, IP- Adresse, Geolokalisierung 5.3. Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen = Einsätze abzüglich Gewinne" 6. Stellungnahme des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und…

UFSW RV/1194-W/121. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß §12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013Teil 2/4

…Internetadresse ist ein Hinweis darauf, ob sich der Computer, von dem aus am Glücksspiel teilgenommen wird, in Österreich oder im Ausland befindet. Viele Spiele werden nicht nur über Computer, sondern können mit mobilen Geräten (z.B. Handys) vor Ort abgeschlossen werden. Die mobilen Zugriffe auf…

UFSW RV/1194-W/121. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß §12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013Teil 3/4

…die Gebührenpflicht nicht bedurfte, weil schon die bestehenden Vorschriften auch diese Fälle umfassen, sowie dass eine sichere digitale Signatur einer Unterzeichnung gleichzuhalten ist. Wie der Spielvertrag zustande kommt, hat die Bw. in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Version 1.0.2, Last update:15.06…

UFSW RV/1194-W/121. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß §12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013Teil 4/4

…Abschluss des Rechtsgeschäftes Glücksspiel besteuert. Auch die Einschränkung des § 1 Abs. 1 GSpG auf solche Glücksverträge, deren Entscheidung über das Spielergebnis ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängt, stellt auf eine Wortfolge (ausschließlich oder vorwiegend) ab, die sich in einem anderen (Verkehrs-)Steuergesetz, in § 2 Abs…

UFSW RV/0866-W/02Liebhaberei bei Spielautomatenaufsteller
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid26.06.2007

…Begründung Dem vorgelegten Aktenmaterial lässt sich folgender Sachverhalt entnehmen : Der Bw. erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus einem Dienstverhältnis mit der E, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sowie Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Spielautomatenaufsteller. Mit 3. 3. 1999 ergingen die Einkommensteuerbescheide der Jahre 1992 und 1993…

UFSG RV/0179-G/04Spielautomaten, Schätzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2005

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der CSV, vertreten durch SKP, vom 17. Mai 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes Voitsberg vom 13. Dezember 2001 betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer für den Zeitraum 1993 bis 2000 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die…

UFSW RV/2654-W/02Auswärtige Berufsausbildung durch Besuch der Spiel- und Lernwerkstätte Pottenbrunn
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.06.2003Teil 1/2

…der Donau) wohnhafte Berufungswerber (Bw.) beantragt in seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 1998 die Anerkennung einer außergewöhnlichen Belastung in Höhe von S 38.880,-- infolge Bezahlung von Schulgeld. Begründend wurde hiezu ausgeführt: "Besuch der Spiel- und Lernwerkstatt - Verein mit Kindern wachsen. Josef Trauttmansdorf Straße 10…

UFSW RV/3864-W/10Trinkgelder eines Spielinspektors in einem Pokercasino
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2012

…dem Betrag gegeben wird, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist'. Denn dies würde bedeuten, dass die Arbeitnehmer den Spielfluss beeinflussen können und würden. Da somit die Voraussetzungen für ein Trinkgeld iSd § 3 (Abs. 1) Z 16a EStG nicht erfüllt sind, war spruchgemäß zu entscheiden…

UFSG RV/0384-G/09Schätzung bei einem Spielautomatenaufsteller: Schätzungsberechtigung mangels täglichen Festhaltens der Bareingänge und Barausgänge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2012Teil 1/2

…[Hersteller-M], [Hersteller-S] und [Hersteller-G] sowie der Vornahme von Reparaturen. Auszugsweise Darstellung von Zahlen der Jahresabschlüsse (Beträge in Euro): | Bilanzstichtag | Spielapparate lt. AfA-Verz. | Anzahl Arbeitnehmer im KJ*) | Umsatzerlöse | davon Erlöse Verleih | davon Erlöse Reparaturen | Platzmiete…

UFSG RV/0384-G/09Schätzung bei einem Spielautomatenaufsteller: Schätzungsberechtigung mangels täglichen Festhaltens der Bareingänge und Barausgänge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2012Teil 2/2

…der beiden Betriebe "T" wird auf die schon erfolgten Stellungnahmen verwiesen.[Bw]: hauptsächlich Geldspielautomaten TG: Gastro Maschinen, Reparaturen von Geräten und zum Teil Spielgeräte aber nicht sog. Geldspielautomaten. 2) Unter Bezugnahme auf den Schriftsatz vom 19.6.2012 seitens der [Steuerberatungsgesellschaft] wird ausgeführt: Hinsichtlich der…

UFSG RV/0484-G/09Schätzung bei einem Spielautomatenaufsteller: Schätzungsberechtigung mangels täglichen Festhaltens der Bareingänge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2012Teil 1/2

…Hersteller-M, Hersteller-S und Hersteller-G. Auszugsweise Darstellung von Zahlen der Jahresabschlüsse (Beträge in Euro): | Bilanzstichtag | Spielapparate lt. AfA-verz. | Anzahl Arbeitnehmer im KJ*) | Umsatzerlöse | davon Erlöse Verleih | davon Erlöse Repara-turen | Platzmiete | EGT | Bilanzverlust…

UFSG RV/0484-G/09Schätzung bei einem Spielautomatenaufsteller: Schätzungsberechtigung mangels täglichen Festhaltens der Bareingänge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2012Teil 2/2

…92/14/0140). Wie den Akten zu entnehmen ist, hatte die Bw einen "Wirtanteil" von den Spieleinnahmen zu bezahlen. Dieser "Wirtanteil" ist auch bei der vorliegenden Schätzung erfolgsmindernd zu berücksichtigen. Darstellung der Berechnung der Zuschlagsbeträge für die Körperschaftsteuer (Beträge in Euro): | Veranlagungszeitraum | Erlöse…