… 299 Abs. 2 BAO mit dem Aufhebungsbescheid zu verbindende neue Abgabenbescheid im Spruch lediglich geringfügig vom im Rechtsbestand befindlichen Bescheid abweichen würde, spricht der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gegen die Aufhebung des Bescheides. Dies gilt unabhängig davon, ob die Aufhebung sich zu Gunsten oder…
… 299 Abs. 2 BAO mit dem Aufhebungsbescheid zu verbindenden neuen Abgabenbescheide im Spruch lediglich geringfügig von den im Rechtsbestand befindlichen Bescheiden abweichen würden, spricht der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gegen die Aufhebung dieser Bescheide. Dies gilt unabhängig davon, ob die Aufhebung sich zu Gunsten…
… 299 Abs. 2 BAO mit dem Aufhebungsbescheid zu verbindenden neuen Abgabenbescheide im Spruch lediglich geringfügig von den im Rechtsbestand befindlichen Bescheiden abweichen würden, spricht der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gegen die Aufhebung dieser Bescheide. Dies gilt unabhängig davon, ob die Aufhebung sich zu Gunsten…
…Billigkeit und Zweckmäßigkeit zu treffen. Es ist - im Hinblick auf die fehlenden Ermittlungen - offenkundig, dass die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung nicht zur weiteren Klärung des Sachverhaltes führen kann. Interessen des Bw werden dadurch nicht tangiert. Auch unter Beachtung des Gebots der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ist…
…Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit auch im gegenständlichen Fall naheliegend.) c) Eine Zuordnung von tatsächlich mit dem PKW zurückgelegten Kilometern zu den einzelnen Berufungszeiträumen (Jahren) ist auf Grund der bisher vorgelegten Unterlagen nicht möglich. Um Vorlage geeigneter Beweismittel wird ersucht. d) Um Vorlage der Arbeits-, Urlaubs- und…
…an die Abgabenbehörde erster Instanz nach § 289 Abs 1 BAO erfolgt. Unter Beachtung des Gebots der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ist es in beiden im Spruch angeführten Fällen sowohl im Interesse der Verwaltung als auch im Interesse der Partei gelegen, von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung…
…Unter Zweckmäßigkeit ist das "öffentliche Interesse" u. a. im Hinblick auf die Einbringung der Abgaben sowie das Gebot der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung zu verstehen. Das Argument der Verwaltungsökonomie ist jedoch dann nicht ausschlaggebend, wenn die Auswirkungen der Herstellung des materiell rechtsrichtigen Zustandes…
…| -1.759,33 | 0,34 | 2001 | +93,24 | 0,01 Da die neuen Abgabenbescheide nur geringfügig von den im Rechtsbestand befindlichen Bescheiden abweichen würden, spreche der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gegen die Aufhebung dieser Bescheide. Dies gelte unabhängig davon…
…und die nachträglich beantragten Vorsteuerbeträge der betreffenden Jahre in Relation betrachte. Da demnach die gemäß § 299 Abs. 2 BAO mit den Aufhebungsbescheiden zu verbindenden neuen Abgabenbescheide im Spruch lediglich geringfügig von den im Rechtsbestand befindlichen Bescheiden abweichen würden, sprächen die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit…
…von Billigkeit und Zweckmäßigkeit zu treffen. Es ist - im Hinblick auf die Formalentscheidung - offenkundig, dass die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung nicht zur weiteren Klärung des Sachverhaltes führen kann. Berücksichtigungswürdige Interessen des Bw werden dadurch nicht tangiert. Unter Beachtung des Gebots der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ist…
…BAO aber entnommen werden kann, dass der Gesetzgeber offensichtlich von der Fehleranfälligkeit menschlichen Handelns ausgeht und daher Möglichkeiten für eine Fehlerbehebung vorsieht. Die Wahrnehmung der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten kann daher nur dann unter dem Aspekt der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit rechtswidrig sein, wenn - wie oben…
…Unter Zweckmäßigkeit ist das "öffentliche Interesse" u. a. im Hinblick auf das Gebot der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung zu verstehen. Das Argument der Verwaltungsökonomie ist jedoch dann nicht ausschlaggebend, wenn die Auswirkungen der Herstellung des materiell rechtsrichtigen Zustandes nicht geringfügig sind. Wie weiters…
…Interesse an materiell rechtsrichtigen Bescheiden hat. Unter Zweckmäßigkeit ist das öffentliche Interesse an der Einbringung der Abgaben zu verstehen, wobei insbesondere die Gebote der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit zu beachten sind. Danach sind Bescheidaufhebungen aus verwaltungsökonomischen Gründen zu unterlassen, wenn die Auswirkungen der Herstellung des…
…FlK und MaD erlassen worden. Sohin könne hier absolut von Chancengleichheit gesprochen werden. Zweckmäßigkeit werde am Verhältnis zwischen der Eignung einer bestimmten Maßnahme als Mittel zur Erreichung eines bestimmten Zieles gemessen. Dieser Grundsatz diene neben den Grundsätzen der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit der Optimierung der…
…FlK und MaD ergangen. Sohin könne hier absolut von Chancengleichheit gesprochen werden. Zweckmäßigkeit werde am Verhältnis zwischen der Eignung einer bestimmten Maßnahme als Mittel zur Erreichung eines bestimmten Zieles gemessen. Dieser Grundsatz diene neben den Grundsätzen der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit der Optimierung der Effizienz…
…§ 206, Tz1). Angesichts der fehlenden Einbringungsmöglichkeiten war es dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwaltungsführung entsprechend geboten, mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen, da der mit der Vielzahl der anhängigen Verfahren verbundene Verwaltungsaufwand nicht mehr verhältnismäßig ist. Der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung…
…allein der Sachbezugsansatz eine Steuerpflicht ausgelöst hat. Ermessensentscheidungen sind innerhalb der vom Gesetz gezogenen Grenzen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Angesichts der fehlenden Einbringungsmöglichkeit ist es streitgegenständlich dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwaltungsführung entsprechend geboten…
…sowie Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung zu berücksichtigen wären. Aus der Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 9. September 2008 wäre zu entnehmen, dass dieser nicht von einem vorsätzlichen Unterlassen im Zusammenhang mit der mangelnden Abgabe der zeitgerechten Umsatzsteuervoranmeldungen für die Monate 03, 04 und…
…in Betracht kommt und in einem gesonderten Rechtsmittelverfahren zu klären sein wird, ob die ihm vorgeschriebene Gebührenschuld zu Recht besteht. Somit sind die Voraussetzungen des § 206 lit. b BAO erfüllt. Angesichts der fehlenden Einbringungsmöglichkeiten war es dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwaltungsführung folgend…
…nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Unter Billigkeit ist nach ständiger Rechtsprechung die "Angemessenheit in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei", unter Zweckmäßigkeit das "öffentliche Interesse" u.a. im Hinblick auf das Gebot der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit…