…Berufungswerber nicht die gesamte Liegenschaft erwarb. Der Vermögenszuwachs aus der Schenkung von seiner Mutter bildet daher einerseits die erworbene Liegenschaftshälfte und andererseits die Differenz aus der Sparbuchschenkung und dem auf den Berufungswerber entfallenden Teil des Kaufpreises für die Liegenschaft. Dass mit dieser Differenz eventuell der…
…2000 seien S.Z. (Bw) zwei Sparbücher in Höhe von insgesamt 311.333,84 € im Schenkungswege übergeben worden. Die Sparbuchschenkungen seien nach dem übereinstimmenden Willen der Beteiligten als freigebige Zuwendung und nicht verbunden mit einem bestimmten Zweck übertragen worden, d.h. Parteiwille sei die…
…94/15/0024). Dass zwischen Vater und Sohn Einvernehmen über die bestehende kausale Verknüpfung zwischen den erfolgten Sparbuchschenkungen durch den Vater und der Wohnrechtseinräumung durch den Sohn vorlag, wurde im Vorlageantrag nicht bestritten und ergibt sich aus dem engen zeitlichen Zusammenhang der Schenkungen und der…
…in den Betrieb eingelegt- siehe Beilage. " Das Finanzamt setzte für den Rechtsvorgang "Mittelbare Sparbuchschenkung mit R.Z." ausgehend von einem steuerpflichtigen Erwerb von 238.306 € eine Schenkungssteuer in Höhe von 21.447,54 € fest (Berechnung siehe Bescheid). Begründet wurde diese Vorschreibung wie folgt…
…Schenkungsanbot, Aufteilung eines allfälligen Veräußerungserlöses, Sparbuchschenkung) war Ihre Tochter somit Gesellschafter-Geschäftsführerin der genannten GmbH. Vor diesem Hintergrund, insbesondere im Hinblick auf die Interessenslage Ihrer Tochter als Gesellschafter-Geschäftsführerin der Fa. N-GBau-GmbH erscheint der Abschluss der oben angeführten Zusatzvereinbarungen nicht nachvollziehbar. Um Stellungnahme…
…Belastung, Veräußerung, Veränderung und jeden Dritten von der Einwirkung auf die Sache auszuschließen). Außerdem bestehen angesichts dieser Gestaltung erhebliche Zweifel an Ihrem Schenkungswillen (betreffend Sparbuchschenkung vom 11. Jänner 2001). Nehmen Sie bitte dazu Stellung!" Die vom Prüfer in Textziffer 6 der Niederschrift über die Schlussbesprechung…
…habe sich daher M.M.. entschlossen, seinem Bruder zu helfen und ihm unter Ausnützung der allseits propagierten Steuerbefreiung für Sparbuchschenkungen dann das Sparbuch 1 mit einem Einlagenstand in Höhe von S 907.179,00 geschenkt. Der Bw. habe das Sparbuchrealisat zur Teilabdeckung des von ihm…
…in Kopie bei." Das Finanzamt Innsbruck setzte daraufhin mit Bescheid vom 22. Februar 2002 für diese Sparbuchschenkungen ausgehend von einem steuerpflichtigen Erwerb von 4.970.000 S eine Schenkungssteuer von 65.013,12 € (Steuerklasse II, 18 %) fest. Gegen diesen Schenkungssteuerbescheid richtet sich die gegenständliche…
…Sparbücher in Höhe von insgesamt 311.333,84 € im Schenkungswege übergeben worden. Die Sparbuchschenkungen seien nach dem übereinstimmenden Willen der Beteiligten als freigebige Zuwendung und nicht verbunden mit einem bestimmten Zweck übertragen worden, d.h. Parteiwille sei die Übergabe der Sparbücher ohne Auflage an…
…in den Betrieb eingelegt- siehe Beilage. " Das Finanzamt setzte für den Rechtsvorgang "Mittelbare Sparbuchschenkung mit R.Z." ausgehend von einem steuerpflichtigen Erwerb von 238.306 € eine Schenkungssteuer in Höhe von 21.447,54 € fest (Berechnung siehe Bescheid). Begründet wurde diese Vorschreibung wie folgt…
…unter Punkt II das folgende Wohnungsrecht eingeräumt: Die Vertragsteile halten fest, dass Frau DPL die gegenständliche Eigentumswohnung mit Mitteln angeschafft hat, die ihr im Wege von Sparbuchschenkungen am 31. Dezember 2002 sowie am 29. August 2003 zur Verfügung gestellt worden sind. In Einschränkung des seinerzeitigen…
…RL unter Punkt II das folgende Wohnungsrecht eingeräumt: Die Vertragsteile halten fest, dass Frau PL die gegenständliche Eigentumswohnung mit Mitteln angeschafft hat, die ihr im Wege von Sparbuchschenkungen am 31. Dezember 2002 sowie am 29. August 2003 zur Verfügung gestellt worden sind. In Einschränkung des…
…Gesellschaftsanteil vergrößert habe, sei verfehlt, da es durch die Sparbuchschenkung zu keiner Vergrößerung des Gesellschaftsanteiles gekommen sei. Die Zuwendung des Sparbuches sei ohne jegliche Verwendungsauflage erfolgt und habe die Bw (so wie auch die drei weiters beteiligten Geschenknehmer) darüber frei verfügen können. Das Motiv für…
…Gesellschaftsanteil vergrößert habe, sei verfehlt, da es durch die Sparbuchschenkung zu keiner Vergrößerung des Gesellschaftsanteiles gekommen sei. Die Zuwendung des Sparbuches sei ohne jegliche Verwendungsauflage erfolgt und habe der Bw (so wie auch die drei weiters beteiligten Geschenknehmer) darüber frei verfügen können. Das Motiv für…
…Gesellschaftsanteil vergrößert habe, sei verfehlt, da es durch die Sparbuchschenkung zu keiner Vergrößerung des Gesellschaftsanteiles gekommen sei. Die Zuwendung des Sparbuches sei ohne jegliche Verwendungsauflage erfolgt und habe der Bw (so wie auch die drei weiters beteiligten Geschenknehmer) darüber frei verfügen können. Das Motiv für…
…Gesellschaftsanteil vergrößert habe, sei verfehlt, da es durch die Sparbuchschenkung zu keiner Vergrößerung des Gesellschaftsanteiles gekommen sei. Die Zuwendung des Sparbuches sei ohne jegliche Verwendungsauflage erfolgt und habe die Bw (so wie auch die drei weiters beteiligten Geschenknehmer) darüber frei verfügen können. Das Motiv für…
…F.R.sen , geb. XXX) gekauft hat und erklärte ausdrücklich: "Die erste Rate in Höhe von 750.000.- öS konnte ich aufgrund einer Sparbuchschenkung meiner Eltern in Gesamthöhe von ca. 714.000,- öS und meinen eigenen Ersparnissen bezahlen." Diese Angabe belegte der Bw. durch Schenkungsverträge…
…die schenkungsweise Begründung des Fruchtgenussrechtes an der Wohnung sein. Die Berufungswerberin habe nur mündlich mit ihren Eltern vereinbart, dass die Sparbuchschenkung Gegenleistung für die Fruchtgenusseinräumung sein soll. Es fehle daher am Erfordernis einer die Gebührenpflicht auslösenden Urkunde iSd § 15 GebG über die unbestritten entgeltlich eingeräumte…
…ein, dass er von seiner Mutter ein Sparbuch geschenkt erhalten habe und Sparbuchschenkungen zum Zeitpunkt der Schenkung von der Schenkungssteuer befreit gewesen seien. Weiters sei das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz verfassungswidrig und beziehe sich daher der vorliegende Bescheid auf ein verfassungswidriges Gesetz und sei somit ebenfalls…
…in Kopie bei." Das Finanzamt Innsbruck setzte daraufhin mit Bescheid vom 22. Februar 2002 für diese Sparbuchschenkungen ausgehend von einem steuerpflichtigen Erwerb von 4.970.000 S eine Schenkungssteuer von 65.013,12 € (Steuerklasse II, 18 %) fest. Gegen diesen Schenkungssteuerbescheid richtet sich die gegenständliche…