…Die A.GmbH (künftig N.P.GmbH) bestehe nach Abspaltung fort und scheiden die Gesellschafter Ge.P. und M.P. spaltungsbedingt aus dieser Gesellschaft aus. Nach Durchführung ist somit N.P. mit einem Geschäftsanteil entsprechend einer voll aufgebrachten Stammeinlage zu 100% beteiligt und alleiniger Gesellschafter…
…Vorsitzende die durchzuführende Abspaltung zur Neugründung der F- GmbH anhand des vorliegenden Spaltungsplanes vom 31.7.2003. Er führt aus, dass der Teilbetrieb "Errichtung von Alarmanlagen" inklusive des im Punkt "Drittens" des Spaltungsplanes vom 31.7.2003 beschriebenen Vermögens im Wege der Gesamtrechtsnachfolge unter Inanspruchnahme…
…ua. unter TZ. 9 zu folgenden Feststellungen gelangt: "Mit Spaltungs- und Übernahmsvertrag vom 17.1.2006 hat die X-GmbH ihre Beteiligung an der A-AG an die B-AG abgespalten. Laut Punkt § 5 des Vertrages verzichten die Gesellschafter auf Gewährung von Aktien an der…
…die von der Berufungsführerin getätigten Anschaffungen der Jahre 2002 und 2001 sowie hinsichtlich des Jahres 2000 die Anschaffungswerte jener Wirtschaftsgüter, die sie laut Spaltungsplan von der übertragenden Gesellschaft übernommenen hat, herangezogen wurden. Nach antragsgemäßer Verbuchung der Investitionszuwachsprämie auf dem Abgabenkonto der Berufungsführerin hat das Finanzamt…
…August 2000 entstanden. Die Alt AG hat zum 31. Juli 2000 einen Zwischenabschluss erstellt und zu diesem Stichtag mit Hauptversammlungsbeschluss vom 2. Oktober 2000 die Übertragung des Betriebes im Wege der Spaltung zur Neugründung auf die My.AG, die nunmehrige Bw., rückwirkend beschlossen. Die Bw…
…als 100%ige Tochter der TA-AG gegründet worden. Die TA-AG habe den gesamten Personalbereich sowie das gesamte Personal durch Abspaltung zur Aufnahme gemäß § 17 Spaltungsgesetz im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Bw. übertragen. Damit sei der gesamte Personalbereich der TA-AG ex lege…
…Z 1 SpaltG gehen mit der Eintragung der Spaltung in das Firmenbuch die Vermögensteile der übertragenden Gesellschaft entsprechend der im Spaltungsplan vorgesehenen Zuordnung jeweils im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die neue Gesellschaft oder die neuen Gesellschaften über. Dem § 1 Abs. 2 Z 1 SpaltG zufolge…
…des Bescheidadressaten. Als Vergütungsberechtigter wurde im Berichtigungsbescheid nunmehr die LSG genannt (bisher die MSG). Mit Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 1. Juni 2001 (Notariatsakt) sei zwischen der damaligen EFV (nunmehr MSG) und der LSG eine Abspaltung bestimmter - die Erdgasabgabe(vergütung) betreffender - Vermögensteile vorgenommen worden. Diese Abspaltung…
…Lieferantenkredite, etc.) und neutralen Positionen zu unterscheiden. Primär sind die Aktiva und Passiva den Vermögensteilen nach den Grundsätzen des notwendigen Betriebsvermögens gemäß ihrer objektiven Zugehörigkeit am Spaltungsstichtag zuzuordnen. Gewillkürtes Vermögen können dagegen als neutrales Vermögen dem "einen oder anderen" Vermögensbereich zugeordnet werden. Dazu zählen: - auf…
…Forderungen iHv rd. 31.731.601,71 ATS gegenüber dieser Firma als uneinbringlich ab. Lt. notariell beglaubigtem Spaltungs- und Übernahmsvertrag vom 14.9.1998 (betreffend den Teilbereich "Markenrechte") wurden per 1.1.1998 folgende Aktiva und Passiva von der Fa. VorBw. an die "Fa.XGmbH…
…wäre sie von Nichtigkeit und Rückabwicklung bei der Einbringung von D und C (nach verbotener Einlagenrückgewähr) als Großmuttergesellschaft dieser beiden Beteiligungen betroffen gewesen, noch hatte sie aus diesem Vorgang oder aus der anschließenden Spaltung in die B irgendwelche Vorteil zu erwarten, die einen der E…
…Betriebsprüfung eine Aufteilung der für das gesamte Kalenderjahr 2005 bei der xholding erklärten (und entrichteten) Kraftfahrzeugsteuer vorzunehmen, da aufgrund der mit Stichtag 31. März 2005 erfolgten Spaltung (unter Anwendung der Bestimmungen des Art. VI UmgrStG) der Fuhrpark von dieser Gesellschaft auf die Bw. übergegangen ist…
…und diversen Berechnungsdifferenzen war eine Aufteilung der für das gesamte Kalenderjahr 2005 erklärten (und entrichteten) Kraftfahrzeugsteuer vorzunehmen, da aufgrund der mit Stichtag 31. März 2005 erfolgten Spaltung (unter Anwendung der Bestimmungen des Art. VI UmgrStG) der Fuhrpark von der Bw. auf die XGmbh übergegangen ist…
…möglicherweise in naher Zukunft zur Gänze verwertet werden können. In der Zwischenzeit würden - wie schon zuvor - laufende Erträge aus Büroserviceumsätzen erzielt werden. Da somit das im Zuge der Spaltung übertragene Vermögen unter die Bestimmungen des § 32 Abs 2 UmgrStG iVm § 12 Abs 2 UmgrStG falle…
…Entscheidungsgründe 1. Spaltungsvorgang: Mit Generalversammlungsbeschluss der E GmbH. (kurz E) vom 29. September 2003 erfolgte unter Anwendung des § 1 Abs. 2 Z. 1 des Bundesgesetzes über die Spaltung von Kapitalgesellschaften eine nicht verhältniswahrende Spaltung bei der der Vermögensteil "Beteiligung und Liegenschaft" zum Stichtag 31. Dezember…
…der Liegenschaft) durchgeführt. Am 17. November 2003 wurde von Herrn Notar N für die E zu ErfNr.222.222/2003 eine Selbstberechnung der Gesellschaftsteuer zum Rechtsgeschäft "Spaltung zur Neugründung" mit einem Betrag von € 0,00 durchgeführt und dazu vermerkt "frei gemäß § 38 (5) UmgrStG"…
…als unzulässig zurückgewiesen. Begründung 1. Spaltungsvorgang: Mit Generalversammlungsbeschluss der E GmbH. (kurz E) vom 29. September 2003 erfolgte unter Anwendung des § 1 Abs. 2 Z. 1 des Bundesgesetzes über die Spaltung von Kapitalgesellschaften eine nicht verhältniswahrende Spaltung bei der der Vermögensteil "Beteiligung und Liegenschaft" zum…
…wird nach Umwandlung gem. §§ 245 AktG seit 15.12.1995 in Form einer Aktiengesellschaft (AG) geführt. Gemäß Spaltungsplan vom 15. Juli 1997 wurde der Bereich "Betriebsberatung und Vermögensverwaltung" der x-Treuhand im Wege einer Abspaltung und Neugründung auf die X-Beteiligung, übertragen, darin enthalten auch…
…berief der Bw gegen diese Bescheide und beantragte die Nichtfestsetzung einer Kapitalertragsteuer. Begründend verwies er auf eine anlässlich der Spaltung der (Bauunternehmen) GmbH und der (Büro-&Tiefgaragen-) GmbH getroffene Vereinbarung mit seiner Mitgesellschafterin (Mutter), nach welcher sein Verrechnungskonto bis zu einem Maximalwert von 375.000…
…mündliche Verhandlung vor dem gesamten Berufungssenat (§§ 282 Abs. 1 iV mit 284 Abs 1 BAO). Über die Berufung wurde erwogen: Rechtsfolge einer Verschmelzung ist (ebenso wie bei den Vermögensübergängen im Rahmen einer Umwandlung und Spaltung) die Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 19 BAO (Ritz, BAO Kommentar, S 90…