…aus der Besteuerung der Sonderzahlungen mit fixen Sätzen entsteht) subjektiv unbillig, und ich ersuche um Nachsicht. Für Rückfragen zum Sozialhilfeverfahren bei der Landesregierung verzichte ich ausdrücklich auf meine Datenschutzrechte..." Mit Bescheid vom 7. 11. 2006 gab das Finanzamt dem Nachsichtsansuchen keine Folge. Begründend führte es…
…stünden daher in direktem Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und seien deshalb als Werbungskosten zu berücksichtigen. Der Berufung wurden die zwischen der BH (als Vertreterin des Landes Vorarlberg als Träger der Sozialhilfe) und dem Bw geschlossenen Vergleiche vom 9. Februar 1998 bzw…
…Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe 1. Der Bw. (ein Sozialhilfeverband - SHV) stellte (für seine Altenheime) einen Antrag auf Energieabgabenvergütung für 2005. 2. Das zuständige Finanzamt erhöhte die für die Berechnung des Nettoproduktionswertes herangezogenen Umsätze der Bw. um alle Erlöse…
…§ 6 Abs. 5 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 haben Kinder, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten und die sich nicht auf Kosten der Jugendwohlfahrtspflege oder der Sozialhilfe in Heimerziehung befinden, unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe, unter denen eine Vollwaise nach Abs. 1 bis 3 Anspruch hat…
…Familienbeihilfe und der erhöhten Familienbeihilfe ab April 2001 mit der Begründung ab, dass sich der Bw. auf Kosten der Sozialhilfe in Heimerziehung befinde und selbst nicht zumindest in Höhe der Familienbeihilfe (inkl. Erhöhungsbetrag) zu den Lebenshaltungskosten beitrage. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung führt…
…Berufungsvorentscheidung vom 7. April 1998 wies das Finanzamt die Berufung mit der Begründung ab, dass sich der Bw. auf Kosten der Sozialhilfe in Heimerziehung befinde. Der Bw. beantragte die Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Im Vorlageantrag führt der Bw. aus…
…€ 73.128,10 für die Pflege im Geriatriezentrum V gewährt. Zur Sicherstellung der für Frau S. aufgewendeten Sozialhilfekosten bestellt Herr S die ihm gehörigen 88/1709 Anteile der EZ x, Grundbuch der KG y, mit welchen Anteilen das Wohnungseigentum an W 6 untrennbar verbunden…
…Senioren und Pflegehaus der C, gewährt. Zur Sicherstellung der für Frau M.G. aufgewendeten Sozialhilfekosten bestellt Frau E.G. die ihr gehörigen 1400/73620 Anteile der EZ x, Grundbuch der KG y, mit welchen Anteilen das Wohnungseigentum an W 11 St I untrennbar verbunden ist…
…E.H. eine Förderung in Höhe von € 84.842,96 für die Pflege im Geriatriezentrum W gewährt. Zur Sicherstellung der für Frau E.H. aufgewendeten Sozialhilfekosten bestellt Herr U.H. die ihm gehörigen 96/7523 Anteile der EZ x, Grundbuch der KG y, mit…
…Juni 2009 mit, dass die BW dauerhaft in Ihrer Wohnung, in Adresse lebe, als Einkommen Sozialhilfe beziehe und davon ihren Lebensunterhalt bestreite. Da die erhöhte Familienbeihilfe ab Februar 2009 ausgelaufen sei, stelle er rückwirkend den Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe ab Februar 2009. Dazu legte der…
…31. Jänner 2000 bildete das NÖ Sozialhilfegesetz (NÖ SHG), LGBl. 9200, mit den Bestimmungen des Abschnittes III, Hilfe für behinderte Menschen, in Verbindung mit den Abschnitten VII, Organisation der Sozialhilfe und VIII, Verfahrensbestimmungen, die Rechtsgrundlage. Am 1. Februar 2000 trat das NÖ Sozialhilfegesetz 2000, LGBl…
…habe, sei sie und ihre Familie finanziell und psychisch schon genug belastet. Sie beziehe seit Jänner 2004 Sozialhilfe. Sie sei kurze Zeit selbstständig und geringfügig beschäftigt gewesen und habe keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Da ihr Unterhalt ohne Urteil von ihrem Ex-Mann eingestellt worden sei…
…die Bw. lt. vorliegenden Kasseneingangsbelegen ohnedies die Umsatzsteuer ausgewiesen und vereinnahmt - unterworfen. Dagegen hat die Bw. mit folgender Begründung das Rechtsmittel der Berufung erhoben: Bis zum Jahr 1993 sei die Sozialhilfe unsystematisch in diversen Gesetzen geregelt gewesen. Mit dem Bundespflegegeldgesetz seien der Blindenzuschuss, Gehörlosenzuschuss usw…
…die gemäß § 273 ABGB zum Sachwalter bestellte Rechtsanwältin, im Wesentlichen aus, dass sich die Bw. weder auf Kosten der Jugendwohlfahrtspflege noch Sozialhilfe in Heimerziehung befinde. Der Aufenthalt in der Wohngemeinschaft nach § 24 Behindertengesetz sei der Anstaltspflege im Förderpflegeheim nicht gleichzusetzen, da der Bw. in der…
…Februar 1996 werde der Bw. ab 1. Jänner 1996 eine Betätigung gemäß § 22 des Niederösterreichischen Sozialhilfegesetzes, LGBl. 9200, durch die Unterbringung in der Tagesstätte und in der Wohngemeinschaft gewährt. Der behinderte Mensch selbst sowie die gesetzlich unterhaltspflichtigen Angehörigen hätten dem Land zu dieser Hilfe einen…
…Ab Jänner 1999 begründete das Finanzamt den Abweisungsbescheid damit, dass sich der Bw. auf Kosten der Sozialhilfe in Heimerziehung befinde. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung schränkte der Bw., vertreten durch den ausgewiesenen Sachwalter, das Berufungsbegehren ein und beantragte die Gewährung der Familienbeihilfe für…
…ab, dass kein Anspruch auf die beantragten Leistungen bestehe, weil die Unterbringung der Bw. ab 1. Jänner 2010 aus Mitteln der Sozialhilfe finanziert werde. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung führt der Sachwalter unter Bezug auf § 6 Abs. 5 FLAG 1967 iVm § 6 Abs…
…dass für die Weitergewährung der Sozialhilfe ab Oktober 2010 die Vorlage des Hauptschulabschlusszeugnisses derSchule sowie der Nachweis der Arbeitssuche vorzulegen sei und jede Änderung der Situation und des Einkommens dem Sozialamt umgehend zu melden sei. Letztlich legte der BW eine Besuchsbestätigung derSchule vom Oktober 2009…
…daher (anders als dies der angefochtene Bescheid gesehen hat) kein Zweifel. In den Beschwerdefällen ist allerdings die Befreiungsbestimmung des §33 TP20 Abs.2 Z3 GebG zu beachten, weil es sich beim Beschwerdeführer um einen Sozialhilfeträger handelt (siehe dazu Fellner8, Stempel und Rechtsgebühren Anm. 5 zu …
…daher (anders als dies der angefochtene Bescheid gesehen hat) kein Zweifel. In den Beschwerdefällen ist allerdings die Befreiungsbestimmung des §33 TP20 Abs.2 Z3 GebG zu beachten, weil es sich beim Beschwerdeführer um einen Sozialhilfeträger handelt (siehe dazu Fellner8, Stempel und Rechtsgebühren Anm. 5 zu …