…22 Z. 1 lit. b letzter Satz EStG 1988 zählen zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit auch die Entgelte der Ärzte für die Behandlung von Pfleglingen der Sonderklasse (einschließlich ambulatorischer Behandlungen), soweit diese Entgelte nicht von einer Krankenanstalt im eigenen Namen vereinnahmt werden. Gemäß § 4…
…betreffend einen Spitalsarzt, der einerseits aus seinem Dienstverhältnis zum Krankenhaus Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und andererseits Einkünfte aus selbständiger Arbeit für die Behandlung von Pfleglingen der Sonderklasse bezog). Es sind daher auch in einem solchen Fall sämtliche Aufwendungen für die Fahrtstrecke Wohnung - Arbeitsstätte durch den…
…auch den Empfänger der Leistung. Da die D GmbH definitiv nicht in den Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1 Z 18 UStG falle, sei somit in weiterer Folge davon auszugehen, dass es sich um keinen gemäß § 6 Abs. 1 Z 18 UStG befreiten Krankenhausumsatz handeln könne…
…der Sonderklasse im Besonderen hingewiesen wurde. Anzumerken ist an dieser Stelle, dass auch nach deutschem Recht die Einkünfte eines Krankenhausarztes aus der Betreuung von Privatpatienten jenen aus selbständiger Arbeit zuzurechnen sind (siehe Herrmann-Heuer-Raupach, Kommentar zur Einkommensteuer, Tz 600 zu § 19 dEStG, Stichwort "Krankenhausarzt…
…der Krankenhausträger die zur Verfügung gestellte Infrastruktur namentlich auch die Kosten des ärztlichen und nicht ärztlichen Personals ab. Es sei daher von Fremdlöhnen auszugehen, die zusätzlich zum Pauschale nach § 17 Abs. 1 EStG 1988 geltend gemacht werden könnten. Nach Ergehen einer abweisenden Berufungsvorentscheidung, in der…
…1 EStG 1988 neben der Betriebsausgabenpauschale auch Ausgaben für Löhne und für Fremdlöhne geltend gemacht werden, soweit diese Fremdlöhne unmittelbar in die Leistung eingehen würden, die den Betriebsgegenstand des Unternehmens bilden würden. Beim pauschalen Hausanteil ziehe der Krankenhausträger die zur Verfügung gestellte Infrastruktur namentlich auch…
…von Sonderklassepatienten im Krankenhaus ein Betrieb entstanden ist. Folgende Argumente sprechen dafür, dass das nicht der Fall ist: (a) (1) Das Krankenanstalten - und Kuranstaltengesetz (KAKuG) gestattet im § 46 den Vorständen von Universitätskliniken und den Leitern von Klinischen Abteilungen mit Pfleglingen der Sonderklasse und mit Personen…
…den Patienten der Sonderklasse vorgeschrieben werden, sowie jener Vereinbarung, die in den berufungsgegenständlichen Jahren als Basis für die Berechnung des dem Bw laut § 54 Abs. 1 und 2 OÖ KAG zustehenden Anteiles an den Sonderklassehonoraren (Aufteilungsschlüssel) diente, ersucht. In Entsprechung dieser Aufforderung legte der steuerliche…
…Zwangsläufigkeit iSd § 34 Abs. 3 EStG 1988 folglich nicht gegeben. Die Aufwendungen für den Aufenthalt in der Sonderklasse des Krankenhauses iHv. 1.830,67 € konnten daher nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden. Aus diesen Gründen war spruchgemäß zu entscheiden. Linz, am 30. Dezember 2011
…ob und welche weiteren Entgelte in der Sonderklasse neben den LKF-Gebühren oder den Pflegegebühren eingehoben werden können. Ein anderes als das gesetzlich vorgesehene Entgelt darf von Pfleglingen oder ihren Angehörigen nach § 27 Abs. 5 KAKuG in der für das Streitjahr anzuwendenden Fassung des Bundesgesetzes…
…ob und welche weiteren Entgelte in der Sonderklasse neben den LKF-Gebühren oder den Pflegegebühren eingehoben werden können. Ein anderes als das gesetzlich vorgesehene Entgelt darf von Pfleglingen oder ihren Angehörigen nach § 27 Abs. 5 KAKuG in der für die Streitjahre anzuwendenden Fassung des Bundesgesetzes…
…ob und welche weiteren Entgelte in der Sonderklasse neben den LKF-Gebühren oder den Pflegegebühren eingehoben werden können. Ein anderes als das gesetzlich vorgesehene Entgelt darf von Pfleglingen oder ihren Angehörigen nach § 27 Abs. 5 KAKuG in der für die Streitjahre anzuwendenden Fassung des Bundesgesetzes…
…werden: in der Sonderklasse neben den Pflegegebühren (Pflegegebührenersätzen) für operative Eingriffe und sonstige zur Behandlung oder zu diagnostischen Zwecken erforderlichen Verrichtungen, insbesondere auch für Untersuchungen, röntgendiagnostische und strahlentherapeutische Leistungen sowie physikalische Leistungen, Anstaltsgebühren und Arztgebühren. Für die Untersuchung und Behandlung in der Sonderklasse können gemäß…
…Entgelte der Ärzte für die Behandlung von Pfleglingen der Sonderklasse (einschließlich ambulatorischer Behandlung), soweit diese Entgelte nicht von einer Krankenanstalt im eigenen Namen vereinnahmt werden, handelt. Bei den vom steuerlichen Vertreter des Bw. vorgelegten Rechnungskopien handelt es sich um Abrechnungen von Sondergebühren des Krankenhauses B…
…der Sonderklasse in einem öffentlichen Spital vereinnahmt werden. Unbestritten handelt es sich bei der Bw um ein Privatspital mit Belegarztsystem. Ohne Belegarzt (Wahlarzt) des Patienten ist eine Behandlung in der Bw grs nicht möglich. Unter einem "Belegarzt" wird grundsätzlich der Arzt verstanden, dem ein Krankenhausträger…
…die Schmerzperioden wesentlich verkürzen. Bei der Sonderklasse gehe es sicherlich darum, dass man sich den besten Arzt aussuchen könne, zu dem man auch vollstes Vertrauen habe. Bis zum Unfall im Jahr 1997 sei keine ernstliche Erkrankung vorgelegen und kein Krankenhausaufenthalt erforderlich gewesen. Seit 1997 seien…
…die überwiegende Mehrzahl der Steuerpflichtigen sich den Aufwand nicht leisten könne. - Die Bescheidbegründung sei daher mangelhaft. Dabei sei aber übersehen worden, dass es sich um triftige medizinische Gründe handeln müsse. So rechtfertige die Aufzählung von Vorteilen der Sonderklasse, wie die Möglichkeit der Wahl des Krankenhauses…
…Behandlung von Pfleglingen der Sonderklasse (einschließlich ambulatorischer Behandlung), soweit diese Entgelte nicht von einer Krankenanstalt im eigenen Namen vereinnahmt werden." Einkünfte von Spitalsärzten aus Sonderklassegebühren gehören systematisch zu den Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit. Die Behandlung der Sonderklassepatienten durch den im Krankenhaus angestellten Arzt ist…
…zu gemacht, ist nach Ansicht der erkennenden Behörde die Zwangsläufigkeit iSd § 34 Abs. 3 EStG 1988 folglich nicht gegeben. Die Aufwendungen für den Aufenthalt in der Sonderklasse des Krankenhauses konnten daher nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden. Aus diesen Gründen war spruchgemäß zu entscheiden. …
…der Sonderklasse in einem öffentlichen Spital vereinnahmt werden. Unbestritten handelt es sich bei der X. um ein Privatspital mit Belegarztsystem. Ohne Belegarzt (Wahlarzt) des Patienten ist eine Behandlung in der X. grs nicht möglich. Unter einem "Belegarzt" wird grundsätzlich der Arzt verstanden, dem ein Krankenhausträger…