… 303 Abs. 4 BAO dar (z.B. UFS 21.4.2008, RV/0341-G/07). Der Beseitigung typischerweise bei sogenannten Soforteingabefällen unterlaufener Unrichtigkeiten dient die Bestimmung des § 293b BAO. Es liegt gerade im Wesen derartiger Fälle, dass eine erklärungsgemäße Veranlagung ohne nähere Prüfung der zu…
…ob die unterlaufene Unrichtigkeit auf das Vorliegen eines so genannten "Soforteingabefalles " zurückzuführen ist (vgl. VwGH 28.5.2009, 2007/15/0285, mit Hinweis auf VwGH 31.1.2001, 95/13/0065). Das Vorliegen eines Soforteingabefalles ist damit weder notwendige noch hinreichende Voraussetzung für eine Berichtigung…
…des Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Mai 2009, 2007/15/0285, stellt die Bestimmung des § 293b BAO nicht darauf ab, ob die unterlaufene Unrichtigkeit auf das Vorliegen eines so genannten "Soforteingabefalles" zurückzuführen ist (vgl. das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 31. Jänner 2001, 95/13/0065). § 293 b…
…angefochtenen Bescheide seien somit schon allein aus diesem Grund rechtswidrig. Abgesehen davon sei die Bestimmung des § 293b BAO auf die Beseitigung von typischerweise bei sog. Soforteingabefällen unterlaufenen Unrichtigkeiten zugeschnitten. § 293b BAO gestatte eine Berichtigung also dann, wenn der Bescheid qualifiziert rechtswidrig sei und die Rechtswidrigkeit…
… 302 Abs. 1 BAO insoweit berichtigen könne, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruhe. Diese Bestimmung solle vorallem die Beseitigung typischer bei sogenannten "Soforteingabefällen" unterlaufener Unrichtigkeiten ermöglichen. Da wie im gegenständlichen Berufungsfall bei der Erstbescheiderstellung vom 6. Mai 2003 ein weitgehend…
… 293b BAO im Hinblick auf den Zweck dieser Norm, die Beseitigung typischerweise bei Soforteingabefällen unterlaufener Unrichtigkeiten zu ermöglichen, nicht durchgeführt werden dürfen bzw. hätte das Finanzamt beim gegebenen Sachverhalt im Rahmen der Ermessensübung den Grundsatz der Rechtssicherheit über den der Rechtsrichtigkeit stellen müssen. Über die…
…mit rd. 30.000 bis 35.000 € erklärten Erlöse "Sauna" folglich irrtümlich mit 20% besteuert worden sein müssen. Weil die Erklärungen vermutlich als "Soforteingabefälle" verarbeitet worden seien, sei ein von außen erkennbarer Fehler von der Behörde in die jeweiligen Bescheide übernommen worden, der sehr…
…entsprochen wurde. § 293b wurde mit BGBl 1989/660 in die BAO eingefügt. Normzweck war vor allem die Beseitigung typischerweise bei Soforteingabefällen unterlaufene Unrichtigkeiten zu ermöglichen. § 293b BAO ist auch anwendbar, wenn keine Soforteingabefälle vorliegen, aber eine Unrichtigkeit in den Bescheid übernommen wurde, weil der Bescheid …
…davon auszugehen, dass auch im Rahmen dieses Vorganges der gesamte Akt einer näheren Überprüfung unterzogen und damit ein über den Akt hinausgehendes Ermittlungsverfahren getätigt worden sei. Von einer Offensichtlichkeit im Rahmen von Soforteingabefällen könne auch hier nicht gesprochen werden, da nach Erfahrung der Bw. bei…
…Sinne des FinStrG genüge getan worden sei. Denn bei bloßem Studium der Bilanz sei dies für die Prüferin zu erkennen gewesen. Dass im Rahmen des Massenveranlagungsverfahrens (Soforteingabefälle) das Finanzamt die Erklärungen samt Beilagen nicht näher geprüft habe, dürfe dem Bw. nicht zum Nachteil gereichen. Durch…
…und ab 1. Januar 1997 war keine Abschreibung mehr möglich. 2. (a) Die Körperschaftsteuererklärung für 1997 wurde als Soforteingabefall erklärungsgemäß im August 1998 veranlagt. (b) Die Bw. gab mit Eingabe vom Februar 2002 berichtigte Umsatz- und Körperschaftsteuererklärungen für 1996 bis 2002 ab, ersuchte aber aufgrund…
…neu gelocht und wieder eingelegt (siehe die Löcher auf der rechten Seite der Blätter 7 bis 18 aus 1997). Wie ersichtlich, wurden die Steuererklärungen für 1997 als Soforteingabefälle behandelt. Die Mitarbeiterin der damaligen Veranlagungsleitstelle, kann sich nicht mehr an die Vorgänge im Frühjahr 1998 erinnern…
…hiezu aus, dass das Eingabeorgan gemäß den Dienstvorschriften "DVL" bzw. "Direktbearbeitung" vorgegangen sei und in Anbetracht dessen, dass es sich um "Soforteingabefälle" gehandelt habe, nur verpflichtet gewesen sei, die Fehlercodes durch die Korrektur der Zahl der Lohnzettel zu beheben. Wenn nun aber die Bearbeiterin, so…
…und der bestehenden Personalknappheit primär für sogenannte Soforteingabefälle eingeführt worden sei, seine Abgabenangelegenheit aber im Laufe der Jahre sicherlich als sogenannter Überprüfungsfall Gegenstand einer genaueren Überprüfung gewesen sei. Dem ist entgegenzuhalten, dass die Beseitigung typischerweise bei so genannten Soforteingabefällen unterlaufener Unrichtigkeiten allenfalls eines der Motive…
…zu § 293 b BAO, demzufolge die in Rede stehende Bestimmung typischerweise dazu diene, bei sogenannten Soforteingabefällen eine Berichtigung vornehmen zu können, und hielt den Ausführungen des steuerlichen Vertreters entgegen: Die Erklärung sei ungeprüft übernommen worden. Aus dem Spruch des Bescheides sei nur erkennbar, dass ein…
…Tag bearbeitet und führte nach deren Freigabe am Folgetag, dem 19. November 2008 ohne weitere Korrekturhandlungen zu dem Erstbescheid. Gemäß Ritz BAO3 §293b Rz. 1 soll diese Bestimmung vor allem die Beseitigung typischerweise bei sog Soforteingabefällen unterlaufener Unrichtigkeiten ermöglichen (Ritz, ÖStZ 1990, 180; Stoll, BAO…
…Hiezu führt die Bw. aus, § 293 b BAO sei auf die Beseitigung von typischerweise bei sogenannten Soforteingabefällen unterlaufenen Unrichtigkeiten zugeschnitten. Auch die Finanzverwaltung führte im zu § 293b ergangenen Erlass an, dass "angesichts der angespannten Personalsituation in der Finanzverwaltung (kann) es im Zuge der von den…
…teleologische Interpretation, nur zu dem Ergebnis führen, dass die mit dieser Bestimmung gewährleisteten Rechtschutzinstrumentarien auf den vorliegenden Sachverhalt zur Anwendung gelangen müssen, da § 293 b BAO gerade die Beseitigung typischerweise bei sogenannten "Soforteingabefällen" unterlaufenen Unrichtigkeiten ermöglichen soll (Ritz, BAO³, § 293 b Tz 1). In solchen…
…unter den Einnahmen ein Posten "Mieteinnahmen netto 20%" enthalten. Die Investitionsrücklagen wurden aufgelöst. Auf dem im Steuerakt des Jahres 1995 enthaltenen internen Formular Verf 70 "Unzulässigkeit bei Soforteingabefällen" ist handschriftlich vom FA vermerkt: "Betriebsaufgabe!". Auf den Steuererklärungen 1995 bis 2000 war als Tätigkeit angegeben "Kindergarten…
…Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen in der Regel ein Verschulden trifft. Ein solches Verschulden steht einer Berichtigung gemäß § 293b BAO auch vom historischen Hauptzweck (Schaffung einer Berichtigungsmöglichkeit typischerweise bei Soforteingabefällen unterlaufener Unrichtigkeiten) her gesehen nicht entgegen. Würde ein solches behördliches Verschulden der Berichtigung gemäß § 293b BAO entgegenstehen…