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31 Treffer1636 msnur geltende Fassungen
UFSL RV/0743-L/08Wiederaufnahme des Verfahrens im Zuge einer "Nachbescheidkontrolle"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2009

… 303 Abs. 4 BAO dar (z.B. UFS 21.4.2008, RV/0341-G/07). Der Beseitigung typischerweise bei sogenannten Soforteingabefällen unterlaufener Unrichtigkeiten dient die Bestimmung des § 293b BAO. Es liegt gerade im Wesen derartiger Fälle, dass eine erklärungsgemäße Veranlagung ohne nähere Prüfung der zu…

UFSF RV/0310-F/09Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.10.2010

…ob die unterlaufene Unrichtigkeit auf das Vorliegen eines so genannten "Soforteingabefalles " zurückzuführen ist (vgl. VwGH 28.5.2009, 2007/15/0285, mit Hinweis auf VwGH 31.1.2001, 95/13/0065). Das Vorliegen eines Soforteingabefalles ist damit weder notwendige noch hinreichende Voraussetzung für eine Berichtigung…

UFSW RV/0523-W/12Gesetzliche Unvereinbarkeit der Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung nach § 206 BAO in einem Abgabenfeststellungsverfahren gemäß § 188 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.07.2013Teil 2/2

…des Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Mai 2009, 2007/15/0285, stellt die Bestimmung des § 293b BAO nicht darauf ab, ob die unterlaufene Unrichtigkeit auf das Vorliegen eines so genannten "Soforteingabefalles" zurückzuführen ist (vgl. das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 31. Jänner 2001, 95/13/0065). § 293 b…

UFSG RV/0629-G/07Kosten der Familienheimfahrten ins Ausland (hier: Deutschland) als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.10.2007

…angefochtenen Bescheide seien somit schon allein aus diesem Grund rechtswidrig. Abgesehen davon sei die Bestimmung des § 293b BAO auf die Beseitigung von typischerweise bei sog. Soforteingabefällen unterlaufenen Unrichtigkeiten zugeschnitten. § 293b BAO gestatte eine Berichtigung also dann, wenn der Bescheid qualifiziert rechtswidrig sei und die Rechtswidrigkeit…

UFSI RV/0140-I/07Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung gem § 293b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.10.2008

… 302 Abs. 1 BAO insoweit berichtigen könne, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruhe. Diese Bestimmung solle vorallem die Beseitigung typischer bei sogenannten "Soforteingabefällen" unterlaufener Unrichtigkeiten ermöglichen. Da wie im gegenständlichen Berufungsfall bei der Erstbescheiderstellung vom 6. Mai 2003 ein weitgehend…

UFSF RV/0128-F/02Ermessensübung bei einzelfallbezogenem Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2003

… 293b BAO im Hinblick auf den Zweck dieser Norm, die Beseitigung typischerweise bei Soforteingabefällen unterlaufener Unrichtigkeiten zu ermöglichen, nicht durchgeführt werden dürfen bzw. hätte das Finanzamt beim gegebenen Sachverhalt im Rahmen der Ermessensübung den Grundsatz der Rechtssicherheit über den der Rechtsrichtigkeit stellen müssen. Über die…

UFSI RV/0891-I/101. Anregung einer Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen 2. Antrag auf Bescheidberichtigung nach § 293b BAO 3. Antrag auf Erlassung eines Feststellungsbescheides nach § 92 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.08.2013

…mit rd. 30.000 bis 35.000 € erklärten Erlöse "Sauna" folglich irrtümlich mit 20% besteuert worden sein müssen. Weil die Erklärungen vermutlich als "Soforteingabefälle" verarbeitet worden seien, sei ein von außen erkennbarer Fehler von der Behörde in die jeweiligen Bescheide übernommen worden, der sehr…

UFSK RV/0160-K/11Berichtigung gem. § 293b BAO nur bei Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit aus den Abgabenerklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2013

…entsprochen wurde. § 293b wurde mit BGBl 1989/660 in die BAO eingefügt. Normzweck war vor allem die Beseitigung typischerweise bei Soforteingabefällen unterlaufene Unrichtigkeiten zu ermöglichen. § 293b BAO ist auch anwendbar, wenn keine Soforteingabefälle vorliegen, aber eine Unrichtigkeit in den Bescheid übernommen wurde, weil der Bescheid …

UFSW RV/0924-W/09Geltendmachung von (Sonder)Betriebsausgaben bei einer Basispauschalierung, Bescheidberichtigung, offensichtliche rechtliche Unrichtigkeit, Ermessensübung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.04.2011Teil 1/2

…davon auszugehen, dass auch im Rahmen dieses Vorganges der gesamte Akt einer näheren Überprüfung unterzogen und damit ein über den Akt hinausgehendes Ermittlungsverfahren getätigt worden sei. Von einer Offensichtlichkeit im Rahmen von Soforteingabefällen könne auch hier nicht gesprochen werden, da nach Erfahrung der Bw. bei…

UFSW FSRV/0131-W/08Fahrlässige Umsatzsteuerverkürzung durch Geltendmachung eines zu hohen Vorsteuerabzuges von den anteiligen betrieblichen Aufwendungen eines Gebäudes. Subjektive Tatseite der angeschuldigten fahrlässigen Abgabenverkürzung an Kapitalertragsteuer auf Grund einer verdeckten Gewinnausschüttung (jährlich starker Anstieg des Gesellschafterverrechnungskontos wegen hoher Privatentnahmen) nicht erweisbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)23.06.2009

…Sinne des FinStrG genüge getan worden sei. Denn bei bloßem Studium der Bilanz sei dies für die Prüferin zu erkennen gewesen. Dass im Rahmen des Massenveranlagungsverfahrens (Soforteingabefälle) das Finanzamt die Erklärungen samt Beilagen nicht näher geprüft habe, dürfe dem Bw. nicht zum Nachteil gereichen. Durch…

UFSL RV/0764-L/03Subjektives Recht, durch eine Veranlagung Anlassfall beim VfGH zu werden, mit der gesetzlich nicht vorgesehene und in der Steuererklärung beanspruchte Begünstigungen zu korrigieren waren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2009

…und ab 1. Januar 1997 war keine Abschreibung mehr möglich. 2. (a) Die Körperschaftsteuererklärung für 1997 wurde als Soforteingabefall erklärungsgemäß im August 1998 veranlagt. (b) Die Bw. gab mit Eingabe vom Februar 2002 berichtigte Umsatz- und Körperschaftsteuererklärungen für 1996 bis 2002 ab, ersuchte aber aufgrund…

UFSW RV/2104-W/05Keine Wiederaufnahme des Verfahrens, wenn nicht feststeht, ob neue Tatsachen auch tatsächlich hervorgekommen sind.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.10.2007

…neu gelocht und wieder eingelegt (siehe die Löcher auf der rechten Seite der Blätter 7 bis 18 aus 1997). Wie ersichtlich, wurden die Steuererklärungen für 1997 als Soforteingabefälle behandelt. Die Mitarbeiterin der damaligen Veranlagungsleitstelle, kann sich nicht mehr an die Vorgänge im Frühjahr 1998 erinnern…

UFSW RV/3800-W/02Ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.07.2005Teil 1/2

…hiezu aus, dass das Eingabeorgan gemäß den Dienstvorschriften "DVL" bzw. "Direktbearbeitung" vorgegangen sei und in Anbetracht dessen, dass es sich um "Soforteingabefälle" gehandelt habe, nur verpflichtet gewesen sei, die Fehlercodes durch die Korrektur der Zahl der Lohnzettel zu beheben. Wenn nun aber die Bearbeiterin, so…

UFSG RV/0205-G/03Bescheidberichtigung mangels Vorliegens einer Mitunternehmerschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2004

…und der bestehenden Personalknappheit primär für sogenannte Soforteingabefälle eingeführt worden sei, seine Abgabenangelegenheit aber im Laufe der Jahre sicherlich als sogenannter Überprüfungsfall Gegenstand einer genaueren Überprüfung gewesen sei. Dem ist entgegenzuhalten, dass die Beseitigung typischerweise bei so genannten Soforteingabefällen unterlaufener Unrichtigkeiten allenfalls eines der Motive…

UFSW RV/0523-W/12Gesetzliche Unvereinbarkeit der Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung nach § 206 BAO in einem Abgabenfeststellungsverfahren gemäß § 188 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.07.2013Teil 1/2

…zu § 293 b BAO, demzufolge die in Rede stehende Bestimmung typischerweise dazu diene, bei sogenannten Soforteingabefällen eine Berichtigung vornehmen zu können, und hielt den Ausführungen des steuerlichen Vertreters entgegen: Die Erklärung sei ungeprüft übernommen worden. Aus dem Spruch des Bescheides sei nur erkennbar, dass ein…

UFSW RV/3722-W/10Ermittlungshandlungen der Behörde führen nur dann zu einer unzulässigen Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO, wenn damit Zweifel an der Unrichtigkeit der Abgabenerklärung beseitigt werden sollen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2011

…Tag bearbeitet und führte nach deren Freigabe am Folgetag, dem 19. November 2008 ohne weitere Korrekturhandlungen zu dem Erstbescheid. Gemäß Ritz BAO3 §293b Rz. 1 soll diese Bestimmung vor allem die Beseitigung typischerweise bei sog Soforteingabefällen unterlaufener Unrichtigkeiten ermöglichen (Ritz, ÖStZ 1990, 180; Stoll, BAO…

UFSW RV/1730-W/041. Widerruf des Verzichts auf Kleinunternehmerregelung 2. Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.12.2008

…Hiezu führt die Bw. aus, § 293 b BAO sei auf die Beseitigung von typischerweise bei sogenannten Soforteingabefällen unterlaufenen Unrichtigkeiten zugeschnitten. Auch die Finanzverwaltung führte im zu § 293b ergangenen Erlass an, dass "angesichts der angespannten Personalsituation in der Finanzverwaltung (kann) es im Zuge der von den…

UFSF RV/0136-F/08Bescheidberichtigung gemäß § 293 b BAO bei Übernahme von Unrichtigkeiten aus einer Anmeldung gemäß § 22 ErbStG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.03.2008

…teleologische Interpretation, nur zu dem Ergebnis führen, dass die mit dieser Bestimmung gewährleisteten Rechtschutzinstrumentarien auf den vorliegenden Sachverhalt zur Anwendung gelangen müssen, da § 293 b BAO gerade die Beseitigung typischerweise bei sogenannten "Soforteingabefällen" unterlaufenen Unrichtigkeiten ermöglichen soll (Ritz, BAO³, § 293 b Tz 1). In solchen…

UFSW RV/1331-W/04Verpachtung eines Kindergartens nach den objektiven Umständen im Zeitpunkt der Verpachtung noch keine Veräußerung; Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in Ermangelung neuer Tatsachen nicht gerechtfertigt;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)18.06.2007Teil 1/2

…unter den Einnahmen ein Posten "Mieteinnahmen netto 20%" enthalten. Die Investitionsrücklagen wurden aufgelöst. Auf dem im Steuerakt des Jahres 1995 enthaltenen internen Formular Verf 70 "Unzulässigkeit bei Soforteingabefällen" ist handschriftlich vom FA vermerkt: "Betriebsaufgabe!". Auf den Steuererklärungen 1995 bis 2000 war als Tätigkeit angegeben "Kindergarten…

UFSK RV/0048-K/03Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung nach § 293b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2007

…Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen in der Regel ein Verschulden trifft. Ein solches Verschulden steht einer Berichtigung gemäß § 293b BAO auch vom historischen Hauptzweck (Schaffung einer Berichtigungsmöglichkeit typischerweise bei Soforteingabefällen unterlaufener Unrichtigkeiten) her gesehen nicht entgegen. Würde ein solches behördliches Verschulden der Berichtigung gemäß § 293b BAO entgegenstehen…