… 303 Abs. 4 BAO dar (z.B. UFS 21.4.2008, RV/0341-G/07). Der Beseitigung typischerweise bei sogenannten Soforteingabefällen unterlaufener Unrichtigkeiten dient die Bestimmung des § 293b BAO. Es liegt gerade im Wesen derartiger Fälle, dass eine erklärungsgemäße Veranlagung ohne nähere Prüfung der zu…
…ob die unterlaufene Unrichtigkeit auf das Vorliegen eines so genannten "Soforteingabefalles " zurückzuführen ist (vgl. VwGH 28.5.2009, 2007/15/0285, mit Hinweis auf VwGH 31.1.2001, 95/13/0065). Das Vorliegen eines Soforteingabefalles ist damit weder notwendige noch hinreichende Voraussetzung für eine Berichtigung…
…des Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Mai 2009, 2007/15/0285, stellt die Bestimmung des § 293b BAO nicht darauf ab, ob die unterlaufene Unrichtigkeit auf das Vorliegen eines so genannten "Soforteingabefalles" zurückzuführen ist (vgl. das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 31. Jänner 2001, 95/13/0065). § 293 b…
…angefochtenen Bescheide seien somit schon allein aus diesem Grund rechtswidrig. Abgesehen davon sei die Bestimmung des § 293b BAO auf die Beseitigung von typischerweise bei sog. Soforteingabefällen unterlaufenen Unrichtigkeiten zugeschnitten. § 293b BAO gestatte eine Berichtigung also dann, wenn der Bescheid qualifiziert rechtswidrig sei und die Rechtswidrigkeit…
…ersichtlich worden, dass der Abgabepflichtige die deutsche Firmenpension einer unrichtigen Besteuerung zugeführt habe. Die Berichtigungsmöglichkeit nach § 293b BAO solle vor allem die Beseitigung typischerweise bei sogenannten Soforteingabefällen unterlaufenen Unrichtigkeiten ermöglichen, sei aber auch anwendbar, wenn eine Unrichtigkeit deshalb in den Bescheid übernommen worden sei, weil…
… 302 Abs. 1 BAO insoweit berichtigen könne, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruhe. Diese Bestimmung solle vorallem die Beseitigung typischer bei sogenannten "Soforteingabefällen" unterlaufener Unrichtigkeiten ermöglichen. Da wie im gegenständlichen Berufungsfall bei der Erstbescheiderstellung vom 6. Mai 2003 ein weitgehend…
… 293b BAO im Hinblick auf den Zweck dieser Norm, die Beseitigung typischerweise bei Soforteingabefällen unterlaufener Unrichtigkeiten zu ermöglichen, nicht durchgeführt werden dürfen bzw. hätte das Finanzamt beim gegebenen Sachverhalt im Rahmen der Ermessensübung den Grundsatz der Rechtssicherheit über den der Rechtsrichtigkeit stellen müssen. Über die…
…Unterlagen seien im Zuge der Veranlagung nicht abgegeben worden. Es sei hinlänglich bekannt, dass ein Teil der Abgabenerklärungen ungeprüft veranlagt werden müsse (sogenannte "Soforteingabefälle"), da eine vollständige Überprüfung aller abgegebenen Anbringen durch die Abgabenbehörde nicht möglich sei. Auch im gegenständlichen Fall sei die Veranlagung zur…
…AB 1162 BlgNR 17. GP 15f) ist ersichtlich, dass § 293b BAO primär auf Fehler in Massenverfahren ("Soforteingabefälle") zielte, in denen im Vertrauen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben der Parteien Unrichtigkeiten, selbst wenn diese offensichtlich sind, aus Abgabenerklärungen (einschließlich Beilagen) in Bescheide übernommen werden…
…1162 BlgNR 17. GP, 15; vgl. auch VwGH 07.08.1992, 91/14/0150; 29.01.2001, 98/14/0024). § 293b soll vor allem die Beseitigung typischerweise bei Soforteingabefällen unterlaufener Unrichtigkeiten ermöglichen (zB Ritz, ÖStZ 1990, 180; Stoll, BAO, 2830; Langheinrich/Ryda, FJ 2012, 79)…
…wurden damals im Bereich der Arbeitnehmerveranlagung (Team AV01) steuerlich geführt. Es handelte sich in beiden Fällen um sogenannte Soforteingabefälle, die ohne nähere Überprüfung (nicht vorgesehen) bereits am nächsten Tag elektronisch freigegeben wurden. Aus RV/0459-I/07: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Neuhervorkommen…
…wurden damals im Bereich der Arbeitnehmerveranlagung (Team AV01) steuerlich geführt. Es handelte sich in beiden Fällen um sogenannte Soforteingabefälle, die ohne nähere Überprüfung (nicht vorgesehen) bereits am nächsten Tag elektronisch freigegeben wurden. Aus RV/0459-I/07: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Neuhervorkommen…
…Handhaben zur Herbeiführung eines der Gleichmäßigkeit der Besteuerung entsprechenden Ergebnisses erweitert werden. § 293b BAO sollte vor allem der Beseitigung typischerweise bei Soforteingabefällen unterlaufener Unrichtigkeiten dienen. Die Bestimmung ist aber auch dann anwendbar, wenn keine Soforteingabefälle vorliegen (VwGH vom 31.1.2001, 95/13/0065) bzw…
…gem. § 299 BAO ist daher wie im Spruch zu entscheiden. Ad Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid: Die Gesetzesbestimmung des § 299 BAO idgF ist beispielsweise auch für Soforteingabefälle des Finanzamtes gedacht, bei denen eine allfällige Kontrolle der eingereichten Steuererklärungen erst nach der Erstveranlagung stattfindet. Der Bf. hat…
…der Gleichmäßigkeit der Besteuerung entsprechenden Ergebnisses erweitert werden sollten. § 293b soll vor allem die Beseitigung typischerweise bei Soforteingabefällen unterlaufener Unrichtigkeiten ermöglichen. § 293b ist gegebenenfalls auch anwendbar, wenn keine Soforteingabefälle vorliegen bzw. eine Unrichtigkeit deshalb in den Bescheid übernommen wurde, weil der Bescheid „laut Erklärung“ erlassen…
…mit rd. 30.000 bis 35.000 € erklärten Erlöse "Sauna" folglich irrtümlich mit 20% besteuert worden sein müssen. Weil die Erklärungen vermutlich als "Soforteingabefälle" verarbeitet worden seien, sei ein von außen erkennbarer Fehler von der Behörde in die jeweiligen Bescheide übernommen worden, der sehr…
…entsprochen wurde. § 293b wurde mit BGBl 1989/660 in die BAO eingefügt. Normzweck war vor allem die Beseitigung typischerweise bei Soforteingabefällen unterlaufene Unrichtigkeiten zu ermöglichen. § 293b BAO ist auch anwendbar, wenn keine Soforteingabefälle vorliegen, aber eine Unrichtigkeit in den Bescheid übernommen wurde, weil der Bescheid …
…davon auszugehen, dass auch im Rahmen dieses Vorganges der gesamte Akt einer näheren Überprüfung unterzogen und damit ein über den Akt hinausgehendes Ermittlungsverfahren getätigt worden sei. Von einer Offensichtlichkeit im Rahmen von Soforteingabefällen könne auch hier nicht gesprochen werden, da nach Erfahrung der Bw. bei…
…Sinne des FinStrG genüge getan worden sei. Denn bei bloßem Studium der Bilanz sei dies für die Prüferin zu erkennen gewesen. Dass im Rahmen des Massenveranlagungsverfahrens (Soforteingabefälle) das Finanzamt die Erklärungen samt Beilagen nicht näher geprüft habe, dürfe dem Bw. nicht zum Nachteil gereichen. Durch…
…und ab 1. Januar 1997 war keine Abschreibung mehr möglich. 2. (a) Die Körperschaftsteuererklärung für 1997 wurde als Soforteingabefall erklärungsgemäß im August 1998 veranlagt. (b) Die Bw. gab mit Eingabe vom Februar 2002 berichtigte Umsatz- und Körperschaftsteuererklärungen für 1996 bis 2002 ab, ersuchte aber aufgrund…