BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch Manuela Rodler, gegen den Aufhebungsbescheid gemäß § 299 BAO betreffend Einkommensteuer 2000 sowie die Bescheide betreffend Einkommensteuer 2000 und 2001 des Finanzamtes Schwaz entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert…
…00 am 22. November 2005 eindeutig einem Verkauf eines nicht näher bezeichneten PKW zuzuordnen sei. Auf Grund der Sitzverlegung der Bw im März 2007 wurde der Steuerakt an das nunmehr zuständige Finanzamt Wien 1/23 abgetreten. Mit Beschluss des Firmenbuchgerichts vom 8. Juli 2010 erfolgte…
…Am 11.12.2008 ist beim Handelsgericht C ein Antrag auf Sitzverlegung eingelangt, diese Sitzverlegung wurde mit 16.12.2008 ins Firmenbuch eingetragen und der Sitz der Gesellschaft befindet sich seither in D . Die Bw hat am 31.8.2001 mit der E einen Mietvertrag…
…Frau a an Herrn d zugestimmt sowie festgehalten, dass nunmehr Herr d und Frau b Gesellschafter der c seien. Auch die Sitzverlegung der c nach e wurde damals beschlossen, der Geschäftsführer Herr a abberufen und der Berufungsführer zum neuen Geschäftsführer bestellt. Im Protokoll wurde festgehalten…
…als selbständig zeichnungs- und vertretungsbefugter Geschäftsführer der in Gründung befindlichen C. GmbH. Dabei wurden laut Tagesordnung im Wesentlichen nachstehende Beschlüsse gefasst: Erster Punkt: Sitzverlegung von D. nach E. Zweiter Punkt: Umstellung des Stammkapitals auf Euro und diesbezügliche Anpassung des Gesellschaftsvertrages an die Bestimmungen des 1…
…ihre Ersatzansprüche aus nicht vertragskonformer Bauausführung durch die Fa. T-GmbH auf Herrn B. Rechtsgrund dieser Zession ist gegenständliche "Entflechtung". Punkt VII.: betrifft die Sitzverlegung der X-GmbH&CoOEG. Punkt VIII.: betrifft die Bevollmächtigung des Vertragsverfassers. Punkt IX. lautet auszugsweise: "Damit sind alle wie immer…
…die Verlegung ihres Firmensitzes von 2XXX ST., S-Gasse, nach 2xxx R., W-Straße. Diese Sitzverlegung wurde mit Datum11 im Firmenbuch eingetragen. Am Firmensitz der P1-GmbH in 2xxx R., W-Straße, befindet sich das Einfamilienwohnhaus der Gesellschafter dieser Gesellschaft, O.P. und A.P…
…eingetragen. Am 15. Jänner 2010 wurde im Firmenbuch die Sitzverlegung der Bw in die politische Gemeinde Wien sowie als Geschäftsanschrift neu Wien eingetragen. (Firmenbuchauszug: UFS-Akt Bl 27f). Das Finanzamt X führte über die Umsatzsteuer für den Zeitraum 01/2008 - 07/2008 eine Außenprüfung durch…
…Die Begründung sei vereinfacht, unzutreffend und folglich rechtswidrig. Die Behörde - in Unkenntnis der entscheidenden Sachverhaltsmerkmale - widerspreche der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, die in den Vordergrund die Unzumutbarkeit der Sitzverlegung stelle. Auszugsweise gebe er das Erkenntnis des VwGH vom 22.10.1997, GZ. 97/13/0063 wieder…
…Ihrem Vertreter aufgenommenen Niederschrift bzw. unter Zugrundelegung der Ergebnisse des Vorhalteverfahrens." Für 2006 wurden keine weiteren Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht und keine Umsatzsteuervorauszahlungen getätigt. Nachdem der Steuerakt mit Schreiben vom 2. Juli 2007 aufgrund einer im Firmenbuch eingetragenen Sitzverlegung von Adresse1, dem Hauptwohnsitz sämtlicher Gesellschafter, nach Adresse2…
…R.GmbH sowie die Sitzverlegung nach G. im Firmenbuch eingetragen. Die Geschäftstätigkeit "Betrieb eines Fitnessstudios" wurde mit 1.12.2003 aufgenommen. Nur daraus wurden im Jahr 2003 geringe Umsätze erwirtschaftet. Der Betrieb des Fitnessstudios wurde Ende September 2004 eingestellt. Die Sitzverlegung infolge Änderung des Gesellschaftsvertrages…
…verlassen. Das Haus sei der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen.Der Verkauf des Hauses wäre mit einem enormen finanziellen Verlust verbunden gewesen, da der bisherige Wohnstandard in Wien nicht finanzierbar gewesen wäre. Bei einer Sitzverlegung müsste die Bw. ihrem Ehegatten aufgrund seiner niedrigen Pension i.H.v…
…Die wöchentliche Arbeitszeit des Bw. habe 50 bis 60 Stunden betragen. Aufgrund einer schon im Jahr 2001 absehbaren Sitzverlegung und Liegenschaftsveräußerung der G GmbH und der G GmbH & Co KG habe sich der Bw. zum Kauf einer Eigentumswohnung entschlossen. Der Kauf dieser Wohnung sei im…
…als solche bestritten. Der Bw. stelle daher den Antrag, den angefochtenen Bescheid aufzuheben und eine mündliche Berufungsverhandlung durchzuführen. Nach der durch die Sitzverlegung der GmbH erfolgten Aktenabtretung an das Finanzamt Wien 1/23 forderte dieses den Bw. mit dem Vorhalt vom 26. Jänner 2006 auf…
…der Leistungswille von Geschäftsführung und Mitarbeitern sei vorbildlich. Es würde auch kein Konkurs- oder Ausgleichverfahren drohen, keine Exekutionsführung von Dritten, keine Sitzverlegung oder Vermögensverschiebung ins Ausland etc. Das Ziel des Sicherstellungsauftrages, das öffentliche Interesse an der Einbringung der Abgaben zu sichern, sei daher keineswegs gefährdet…
…rund öS 11,9 Mill. mehr als hinreichend ist, neben den laufenden Entnahmen von Mag. B., auch die von der Bw. vorgenommenen Investitionen im Zusammenhang mit der Sitzverlegung zum Jahreswechsel 1996/1997 abzudecken. Ob diese, wie die Bw. behauptet, tatsächlich öS 2 Mill. betragen haben…
…RNr) sowie die Firma RGmbH. Gemäß Generalversammlungsbeschluss vom 29. 7. 2003 wurde beim Landesgericht Linz mit 16. 9. 2003 ein Antrag auf Sitzverlegung gestellt und als handelsrechtlicher Geschäftsführer Hr. K bestellt. Mit Beschluss des Landesgerichtes Linz vom 16. 9. 2004; XX wird der Konkurs eröffnet…
…Die Voraussetzungen des § 12 Abs 1 Z 1 in Verbindung mit § 11 Abs 1 UStG 1994 war daher nicht gegeben. Daraufhin wurde mit Eingabe vom 11.8.1998 die Sitzverlegung der Fa. ABC GmbH (Geschäftsführer: Herr G.J. A.) nach X-Dorf vorgelegt. In weiterer…
…KStG (1. Kauf der Anteile durch die Ehegatten B = Gesellschafteränderung; 2. Änderung der Geschäftsführung und Sitzverlegung = organisatorische Änderung; 3. zum Zeitpunkt der Anteilsabtretung existierte kein realer Betrieb mehr - ab 1999 EDV-Branche (Internet) = wirtschaftliche Änderung ) der gesamte Verlustvortrag der Bw. in Höhe…
…die Bezahlung, der Spesenersatz und das fehlende Unternehmerrisiko. Als Entscheidungsgrundlagen dienten ua. die seitens der Steuerberaterin dem Finanzamt Lienz (Anm.: eine Abtretung des Prüfungsfalles infolge Sitzverlegung der Bw. vom FA Lienz an das Finanzamt Spittal erfolgte im Jänner 2000) übermittelten Unterlagen. Im Einzelnen wurden ein…