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UFSZ3K ZRV/0072-Z3K/04Eingangsabgabenbefreiung für Sendungen geringen Wertes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)11.01.2005

…Bf. als Empfänger zum Versand aufgegeben worden. Das Zollamt b hat die 5 Fahrzeugfelgen als eine gemeinsame Sendung zusammengefasst und die darauf lastenden Eingangsabgaben in Höhe von € 46.51 (Zoll: € 3,80 und Einfuhrumsatzsteuer € 42,71) buchmäßig erfasst und dem Bf. zur…

UFSZ2L ZRV/0183-Z2L/11Einfuhr einer kostenlosen Sendung im Postverkehr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)28.02.2012

…der am 5. Oktober beim Zollamt eingelangten Eingabe der Rechtsbehelf der Berufung erhoben. In der Begründung führte der Bf aus, dass die Sendung nichts gekostet hätte und es sich um Infobroschüren eines Heilzentrums in der Schweiz handle. Diese lege er im Verein auf. Die Verzollung…

UFSZ3K ZRV/0148-Z3K/03Befreiung von den Eingangsabgaben für Sendungen von Privatpersonen an Privatpersonen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)09.05.2005

…lautet: Dem beim Hauptzollamt Wien am 21. Juli 2003 eingebrachten Antrag des Herrn Bf., Adresse, vom 16. Juli 2003 auf Gewährung der Eingangsabgabenbefreiung für eine private Sendung gemäß Titel VII, Art. 29 bis Art. 31 der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates vom 28…

UFSZ3K ZRV/0155-Z3K/08Wertgrenze für eine Befreiung von Eingangsabgaben für Sendungen von Privatpersonen an Privatpersonen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)27.05.2008

…Bf.) als Empfängerin bestimmt war, zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr angemeldet. Die Sendung war von einer Zollinhaltserklärung (Customs Declaration and Dispatch Note) der Versenderin begleitet, in welcher der Warenwert mit 400,00 US-Dollar angegeben war. Der Österreichischen Post AG wurden die auf…

UFSG RD/0010-G/041. Zustellung mehrerer Bescheide in einem Kuvert 2. Frage des Inhaltes einer Sendung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid08.09.2004

…Rückscheines beigefügt. Darauf findet sich neben der Angabe des absendenden Finanzamtes der handschriftliche Vermerk "I a (G)". Die Sendung wurde laut unterfertigter Übernahmsbestätigung am 25. Februar 2002 übernommen. Im selben Kuvert wurden der zustellbevollmächtigten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft zwei weitere Nichtfeststellungsbescheide des Finanzamtes, ebenfalls datiert mit…

UFSZ2L ZRV/0008-Z2L/09Antrag auf Abgabenfreiheit nach Überführung der Ware in den freien Verkehr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)29.01.2009

…erhob der Bf. fristgerecht Berufung. Dies im Wesentlichen mit der Begründung, dass die Zollbehörde für eine Sendung aus den USA, bestehend aus zwei DVDs und zwei CDs (wovon eine österreichischen Ursprungs und die andere deutschen Ursprungs sei) Zoll eingehoben habe. Der Bf. führe seit vielen…

UFSL FSRV/0019-L/07Abweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand betreffend die Versäumung der Frist für einen Einspruch gegen eine Strafverfügung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)22.11.2007

…2006, aber offenbar nicht der in Rede stehende Einspruch bei der genannten Zollstrafbehörde eingelangt sei, und zwar trotz Kennzeichnung der im Akt befindlichen Kopie (und Bestätigung durch Frau AFE ) als "eingeschriebene" Sendung. In der Folge hätten kanzleiinterne Recherchen in Bezug auf dieses Schreiben ergeben, dass…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 1/3

…August 2010, Steuernummer aaa/bbbb 2 Zahlungsbestätigungen der Österreichischen Post AG vom 28.09.2010 bzw. 04.10.2010 betreffend Porti für eingeschriebene Sendungen an das Wohnsitzfinanzamt. Beweismittel zum Nachweis des Erhalts der Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005, 2006 und 2007 vom 31. August 2010 wurden…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 2/3

…aus gegebenem Anlass durch neue, auf § 293b BAO gestützte Einkommensteuerbescheide zu berichtigen. Die genannte Veranlagungsreferentin öffnete die retournierten Rsa - Sendungen daher und legte die daraus entnommenen, von der BRZ GmbH automationsunterstützt erzeugten Ausfertigungen der "Wiederaufnahmebescheide für Einkommensteuer 2005, 2006 und 2007 vom 31. August 2010…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 3/3

…§ 299 BAO und betreffend Einkommensteuer für 2008 sollten der Bw. anordnungsgemäß jeweils ohne Zustellnachweis zugestellt werden. Die diesbezügliche formlose Sendung wurde vom Zustellorgan der Post anlässlich des Zustellvorganges am 2. oder 3. September 2010 trotz festgestellter Ortsabwesenheit der Bw. an deren Wohnadresse (behördlich verfügte Abgabestelle…

UFSZ2L ZRV/0213-Z2L/02Zuständigkeit bei der Erhebung der Eingangsabgaben bei Zuwiderhandlungen im Versandverfahren; Anerkennung von Alternativnachweisen im Versandverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)26.03.2004

…geltenden Fassung. Der Absatz 1 leg. cit. lautet: Ist die Sendung nicht der Bestimmungsstelle gestellt worden und kann der Ort der Zuwiderhandlung nicht ermittelt werden, so gilt diese Zuwiderhandlung unbeschadet des Artikels 215 des Zollkodex als in dem Mitgliedstaat begangen, zu dem die Abgangsstelle gehört…

UFSW RV/0213-W/12Nachweis des Einlangens eines Antrages beim Finanzamt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2012

…nicht, dass das Einlangen bei der Behörde unter allen Umständen als gegeben anzunehmen ist. Vielmehr erfolgt die Beförderung einer Sendung durch die Post auf Gefahr des Absenders und trifft diesen auch die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde (vgl. VwGH 19. 9…

UFSW RV/1506-W/09Nachweis der Rechtzeitigkeit des Einlangens eines Anbringens (Gruppenantrages) beim Finanzamt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.12.2011

…der Rechtzeitigkeit von Anbringen aus, dass die Anträge rechtzeitig beim zuständigen Finanzamt eigebracht worden seien. Lediglich die Beförderung der Sendung durch die Post erfolge auf Gefahr des Absenders. Diese Gefahr sei durch das Versenden der Anträge mittels Einschreiben abgewendet worden. Es sei daher davon auszugehen…

UFSW RV/1200-W/03Antrag nach § 217 Abs. 7, grobes Verschulden wird bestritten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.05.2004

…fristgebundene Erklärungen als bescheinigte Sendungen aufzugeben. Wurde eine fristgebundene Steuererklärung im Wege der Post, aber nicht als bescheinigte Sendung, eingebracht, so liege darin (bei Verlust der Sendung auf dem Postweg) nicht ein auffallend sorgloses Verhalten. Der Verlust eines als nicht bescheinigte Sendung aufgegebenen Anbringens auf…

UFSW FSRV/0027-W/13Die fehlende Verfügung, die Ladung an den Beschuldigten "trotz Postsperre zustellen": kein Anlass für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)19.07.2013

…die nach Lage der Wohnung und der Betriebsstätte in Betracht kommen, von der Konkurseröffnung zu benachrichtigen. Solange es keinen gegenteiligen Beschluss fasst, haben diese Stellen dem Masseverwalter alle Sendungen (!) auszuhändigen, die sonst dem Gemeinschuldner auszufolgen wären. Das gilt nicht für die mit der Post beförderten…

UFSW RV/0045-W/131. Abweisung eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung, welcher im Zusammenhalt mit einer ergangenen Berufungsentscheidung des UFS und im Hinblick auf die Einbringung einerVvwGH-Beschwerde dagegen eingebracht worden ist 2. Rechtmäßigkeit einer Ersatzzustellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2013

…Ist eine Ersatzzustellung rechtmäßig, so ist sie grundsätzlich unabhängig davon wirksam, ob bzw. wann dem Empfänger die Sendung tatsächlich zukommt. (VwGH 24.02.1993, 92/03/0111) Aus den aufgezeigten Gründen war daher der Berufung der Erfolg zu versagen und spruchgemäß zu entscheiden.   Wien…

UFSL RV/0455-L/11Ortsabwesenheit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.09.2012

…und die Gattin des Bw. keine Postvollmacht hatte. Nach der Stellungnahme der Österreichischen Post AG sei auch nicht mehr nachvollziehbar, an wen die Sendung übergeben wurde. Dem Bw. wurde daraufhin die Ermittlungsergebnisse des Finanzamtes zur Kenntnis gebracht. Zudem wurde ihm vorgehalten, nach der Aktenlage sei…

UFSW RV/1196-W/03Festsetzung eines Säumniszuschlags wegen verspäteter Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung und daher nicht erfolgter Gegenverrechnung des Überschusses mit Lohnabgaben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2008

…besteht, fristgebundene Erklärungen als bescheinigte Sendungen aufzugeben, ist beizupflichten. Wie von der Bw. richtig ausgeführt wurde, liegt, wenn eine fristgebundene Steuererklärung im Wege der Post, aber nicht als bescheinigte Sendung, eingebracht wurde, darin (bei Verlust der Sendung auf dem Postweg) kein auffallend sorgloses Verhalten. Der…

UFSS RV/0342-S/06Zeitpunkt der Zustellung bei durchgehender Anwesenheit an der Abgabestelle
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid28.09.2006

…mit 16. Mai 2006 datiert und wurde mit Zustellnachweis zugestellt. Nach dem Scheitern eines Zustellversuches am 18. Mai 2006 wurde die Sendung beim Postamt 9999 X*** hinterlegt und ab 19. Mai 2006 zur Abholung bereit gehalten. Die Behebung des Schriftstückes erfolgte durch die Bw. schlussendlich…

UFSL FSRV/0012-L/06Beschwerde gegen die Abweisung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen groben Verschuldens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)26.09.2006

…nämlich einerseits die irrtümliche Zuordnung der mittels RSa-Brief zugestellten, ungeöffneten Strafverfügung zum falschen Poststapel und andererseits das anschließende Vergessen bzw. die erstmalige Durchschau der darin abgelegten Sendungen erst mehrere Wochen danach, den obenstehend angeführten gesetzlichen Maßstab für die Klassifizierung des Verschuldens an, so ist…