Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 8 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Christian Nemeth und Dr. Ernst Grafenhofer als weitere Mitglieder des Senates in…
Beantragt werde, der Berufung der Erstbeschuldigten wegen des Ausspruches über die Schuld und Strafe Folge zu gegeben und das Erkenntnis erster Instanz dahin abzuändern, dass von der Verhängung einer Strafe abgesehen und das Finanzstrafverfahren eingestellt werde, in eventu der Strafberufung Folge gegeben und die Geld…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Helmut Renner und Dipl.Ing. Peter Tomasi als weitere Mitglieder des…
§ 49 Abs.2 FinStrG Finanzordnungswidrigkeiten im Sinne des § 49 Abs.1 lit.a leg.cit mit einer Geldstrafe bis zur Hälfte der nicht entrichteten Abgabenbeträge geahndet, weshalb die vom Gesetzgeber im gegenständlichen Fall nach § 21 Abs.1 und 2 FinStrG angedrohte höchstmögliche Geldstrafe ATS 12…
…etc.) ergebe sich, welcher der bei der genannten Finanzstrafbehörde erster Instanz laut Geschäftsverteilung eingerichteten Senate (Senat I oder II) im Anlassfall tatsächlich tätig geworden sei. Wenngleich die tatsächliche Senatszusammensetzung, insbesondere aufgrund der Person des dem (entscheidenden) Senat angehörigen Laienbeisitzers den Schluss zulasse, dass tatsächlich der…
…SpS III wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes in eventu wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufheben und das Verfahren zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung bei neuer Senatszusammensetzung an den Spruchsenat beim Finanzamt Wien 1/23 zurückverweisen 3) in eventu die verhängte Strafe schuld- und tatangemessen herabzusetzen."…
…im gegenständlichen Fall der Spruchsenat X beim Finanzamt Linz als Organ des Finanzamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz zur Fällung des bekämpften Erkenntnisses auch tatsächlich zuständig gewesen ist. Weiters besteht auch kein Zweifel, dass eine falsche Senatszusammensetzung dergestalt, dass an der Verhandlung versehentlich eine Person…
…gemacht worden, welcher seinerzeit niemand im Büro angetroffen habe. Vor Beginn der dritten mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat habe der Verteidiger auf eventuelle verfahrensrechtliche Probleme hinsichtlich der Senatszusammensetzung hingewiesen, dennoch sei das Finanzstrafverfahren so geführt worden. Hinsichtlich der Schlussfolgerungen des Senates im Erkenntnis sei wie…
…sich die Akteneinsicht auch auf die Vorgänge, die zur Zuständigkeit des an sich unzuständigen Senates 11 geführt haben, erstrecken. Schließlich werde bei diesem Anlass auch die Senatszusammensetzung geprüft und Einsicht in die Akten GZ. RV/0438-L/07; GZ. RV/0442-L/07 genommen werden…
…habe, Herr HR Dr. M. Berichterstatter gewesen sei und Herr Dr. K. als Laienbeisitzer fungiert habe. Diese Senatszusammensetzung sei vermutlich aus dem Geschäftsverteilungsplan vom 13. Jänner 2006 abzuleiten. Der oben angeführte Geschäftsverteilungsplan weise Herrn Dr. K. als 13. Ersatzmitglied der Laienbeisitzer aus. Damit ergebe sich…
…nicht eingehalten, sondern es wurde ein unzuständiges Kollegialorgan tätig. Denn der Bw. gehörte nach den zur Tatzeit zu beurteilenden persönlichen Verhältnissen als arbeitsloser Beschuldigter in die Zuständigkeit des Senates I, sodass die Senatszusammensetzung primär E. als Vorsitzender, F. als Beamter des Höheren Finanzdienstes und G. …
…an, die weder selbständig noch unselbständig berufstätig sind. Damit fällt er nach der Geschäftsverteilung in die Zuständigkeit des Senates I, sodass die Senatszusammensetzung primär S/T/B lauten musste. Es sei vermerkt, dass Bw nicht einmal dann in die Zuständigkeit des Senates II fallen konnte…
…der Bw. gehörte nach den zur Tatzeit zu beurteilenden persönlichen Verhältnissen als Student und zeitweise als Gelegenheitsarbeiter tätiger Beschuldigter in die Zuständigkeit des Senates I, sodass die Senatszusammensetzung primär S /T/B lauten musste. Zwar konnte in der Vertretungsreihenfolge T durch V ersetzt sein, nicht…
…Unabhängigen Finanzsenat vorliegenden Übersicht über die Zusammensetzung der Geschäftsverteilung der Spruchsenate beim Finanzamt Graz-Stadt für das Jahr 2006 (und für das Jahr 2007, da eine Änderung der Senatszusammensetzung bzw. deren Geschäftsverteilung nicht stattgefunden hat) obliegt dem Senat IV, welcher das gegenständliche Erkenntnis erlassen hat…
…werde beantragt, die gegenständliche Steuersache direkt ohne Berufungsvorentscheidung dem Unabhängigen Finanzsenat vorzulegen, der in Senatszusammensetzung nach mündlicher Verhandlung der Berufung Folge geben und den angefochtenen Bescheid ersatzlos aufheben möge. Der Stellungnahme der SEG vom 27. April 2005 zur Berufung gegen den Sicherstellungsauftrag vom 30. Dezember…
…den Anwesenden bekannt gegeben, dass die Senatszusammensetzung wegen Verhinderung des ersten Laienbeisitzers geändert werden musste und der Vorsitzende wegen der Befangenheitserklärung des erstgereihten Vorsitzenden der Finanzstrafsenate der Außenstelle Wien des unabhängigen Finanzsenates zur Verhandlungsführung zuständig geworden ist. Der Ablehnungsantrag der Bw. gegen den Vorsitzenden ist…