…Schulferien in Österreich verbracht wurden. Das Verbringen der Ferien in Österreich ist damit jeweils als vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen, wodurch der ständige Aufenthalt der Kinder in Bulgarien nicht unterbrochen wurde (vgl. insbesondere das ebenfalls einen mehrjährigen Schulbesuch im Ausland betreffende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20…
…Kinder in Ägypten nicht unterbrochen wurde (vgl. insbesondere die ebenfalls einen mehrjährigen Schulbesuch im Ausland betreffenden Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 2.6.2004, 2001/13/0160, vom 28.11.2002, 2002/13/0079, und vom 20.6.2000, 98/15/0016). Im Übrigen hat der…
…Während des Schulbesuches in Ägypten hätten die Kinder regelmäßig die Ferien in Österreich verbracht. Hinzuweisen sei auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20.10.1993, Z. 91/13/0175, in dem ein sich über volle zwei Jahre erstreckender Auslandsaufenthalt der Kinder in den USA als…
…86/14/0165, wonach die Errichtung eines Eigenheimes am Familienwohnsitz und der dortige Schulbesuch der Kinder als in der Privatsphäre des Steuerpflichtigen gelegene Umstände die Verlegung des Familienwohnsitzes nicht unzumutbar machen). Festzuhalten ist, dass das Finanzamt die in den Jahren 1996 bis 2000 beantragten Aufwendungen…
…aufhalten werde. Der Schulbesuch der anderen schulpflichtigen Kinder in Ägypten wurde dem Schulamt angezeigt. In einem weiteren E-Mail vom 02.02.2009 teilte das Finanzamt mit, dass laut Meldeamt Klagenfurt MK samt Familie am 12.01.2009 vom Wohnsitz in der R. amtlich abgemeldet…
…zu diesem Zeitpunkt noch bei der in Wien domizilierten GmbH beschäftigt war). Faktum ist weiters, dass sich die Töchter Y und K seit Herbst 2001 ständig in Serbien aufgehalten haben. Hinsichtlich des 1997 geborenen Sohnes T ist in Österreich weder ein Kindergarten- noch Schulbesuch aktenkundig…
…abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe a) Bescheide 2006 und 2007 Die Berufungswerberin (Bw.) erzielt Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde. Das zuständige Finanzamt…
…steht der Amtspartei (§ 276 Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit dem Beihilfenansuchen, eingelangt am 7. September 2000 beantragte die Bw., eine bosnische Staatsbürgerin, für ihre beiden Kinder…
…der Familie nach Österreich im Jahr 2006 (Grundsatz der Freizügigkeit innerhalb der EG) ebendort den Kindergarten besuchen können. Der Bw. führte aber dazu aus, dass ein Nachzug der Familie nach Österreich gar nicht geplant war. Die Haushaltsführung durch die Ehegattin in Polen und der Schulbesuch…
…wurde. Aus der Aktenlage nach Erlassung der Berufungsvorentscheidung vom 2.März 2009 ergibt sich weiters zweifelsfrei, dass sich der dortige Schulbesuch der drei Söhne DJ und D und H über mehr als zwei Schuljahre erstreckte. Nach Angaben des Bw hielt sich auch die Kindesmutter im…
…die Aufnahme der Kinder zu sichern, eine Anmeldung bereits ein Jahr vor dem tatsächlichen Schulbesuch vorgenommen werde und das Schulgeld dafür bezahlt werden müsse. Daher werde auch die vorgelegte Registrierungsbestätigung für den Schulbeginn 20.11.2006 bis 6.4.2007 ausgestellt, obwohl die Kinder die…
…die Berufung der BW, Adresse, vertreten durch Mag. Marlies Schneider, 5020 Salzburg, Franz-Josef-Straße 4, vom 9. Februar 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch Dr. Thomas Seiler, vom 21. Jänner 2011 betreffend die Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag von Jänner…
…Absicht, den Mittelpunkt der Lebensinteressen für immer im Bundesgebiet beizubehalten, werde von § 2 Abs. 8 FLAG 1967 nicht gefordert. Beide Kinder seien österreichische Staatsbürger und hätten ihren Hauptwohnsitz ebenfalls in Österreich. Ferner hätten sie sich abgesehen von den Zeiten des Schulbesuches immer im Inland aufgehalten…
…der Bw. wird nicht bestritten, dass sie dem Finanzamt die hauptberufliche Tätigkeit des Ehemannes in Spanien nie bekannt gegeben hat, sie begründet dies damit, dass in den Antragsformularen nicht konkret danach gefragt werde. Zudem hat die Bw. dem Finanzamt gegenüber zwar den Schulbesuch der Kinder…
…Im Übrigen erklärte der Bw., er habe der Republik Österreich erhebliche Kosten dadurch erspart, dass seine Kinder in Polen zu Schule gegangen seien, da daraus für Österreich keinerlei Aufwand entstanden sei. Darüber hinaus habe er in Polen für den Schulbesuch seiner beiden Kinder Schulgeld bezahlen…
…Unterlagen sowie den diesbezüglichen Angaben der Bw.. Strittig ist im gegenständlichen Fall, ob der Bw. für die Söhne x und y in der Zeit ab Beginn des Schulbesuchs in Belgrad mit September 2009 bzw. September 2011 bis April 2012 Familienbeihilfe und die Kinderabsetzbeträge zustehen. Gemäß…
…Weiters legte der Bw. eine Schuldgeldbestätigung aus Tokio sowie einen Bankkontoauszug bei. Mit Berufungsvorentscheidung vom 23. Oktober 2006 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab und führte dazu aus, dass nicht zu erkennen sei, dass der Schulbesuch der beiden Kinder in Japan im Sinne…
…Der Schulbesuch der Kinder sei kein ausreichendes Argument gegen einen Familiennachzug. Fahrten zur Familie nach Bosnien seien daher privat und nicht beruflich veranlasst. Dem Einwand langer Wartefristen komme ebenfalls keine entscheidende Bedeutung zu. Mit gleich lautenden Eingaben jeweils vom 8. September 2004 beantragte der Bw…
…Die Anerkennung von Aufwendungen für den Schulbesuch der Kinder J und A in Graz als außergewöhnliche Belastung ist daher auch für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2001 nicht möglich. 2) Schulbesuch der Tochter W in Deutschlandsberg Der Ausbildungsort Deutschlandsberg liegt ebenfalls innerhalb einer Entfernung von…
…Schulbesuch der Kinder in einer Weise, die nicht den Pauschbetrag nach § 34 Abs. 8 EStG 1988 vermittelt, für möglich, ohne allerdings konkret darzulegen, wie dieser - bei weiterhin voller Berufstätigkeit der Eltern - vonstatten gehen sollte. Rechtlich folgt hieraus: § 34 EStG 1988 lautet: "§ 34. (1) Bei der…