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10 110 Treffer399 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/0339-W/10Kann eine Erklärung gemäß § 6 Abs 3 UStG 1994 als Erklärung im Sinne des § 22 Abs 6 UStG 1994 gewertet werden, wenn ein nach § 22 Abs 1 bis 5 UStG 1994 pauschalierter Landwirt auf die Pauschalierung verzichten will?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2010Teil 2/2

…L/05 wurde aber sehr wohl eine Erklärung gemäß § 6 Abs 3 UStG binnen Jahresfrist des Veranlagungsjahres eingebracht. Ruppe führt in seinem Kommentar zum Umsatzsteuergesetz in RZ 53 zu § 22 als erforderlich für eine Option an: "Erforderlich ist ein ausdrückliche Erklärung," unter Hinweis auf ein…

UFSW RV/1399-W/05Ist ein Deponievertrag als Bestandvertrag, Dienstbarkeit oder gebührenfreier Kaufvertrag zu beurteilen? Ist eine Option eine Bedingung der Vertragsparteien, die gemäß §17 Abs.4 GebG unbeachtlich ist?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)09.11.2009Teil 1/2

…eines Deponievertrages 2.1. Die X-AG räumt daher der Optionsnehmerin die Option ein, durch einseitige schriftliche Erklärung den angeschlossenen "Deponievertrag" abzuschließen. Die Option beginnt mit dem Tag der beiderseitigen rechtswirksamen Unterfertigung dieses Vertrages und endet spätestens am 31.12.2020. Die Option wird dann…

UFSF RV/0102-F/10Bonus-Malus System des § 6a NoVAG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.02.2011

…Am 3. April 2009 reichte der Bw. folgende schriftliche Erklärung (Vordruckformular NOVA 2) über die Normverbrauchsabgabe (Nova) beim Finanzamt ein: Bemessungsgrundlage € 5.650,00 X 16 % Steuersatz = € 904,00 Bonus/Malus gemäß § 6a NoVAG = € 1.760,00 Abgabenerhöhung gemäß § 6…

UFSW RV/1006-W/08Kein Hälftesteuersatz für eine Einmalzahlung anlässlich der Beendigung eines Konsulentenvertrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.10.2011Teil 1/2

…Kündigung bedarf. Laut Punkt V. (2) wird der Bw. ungeachtet der in Abs. 1 geregelten Befristung berechtigt, den Konsulentenvertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Letzten des Monats durch schriftliche Erklärung, erstmals mit Wirkung 31. Juli 2001, zu beenden, sofern im Zeitpunkt des Zuganges der…

UFSG RV/0116-G/02Schätzung des steuerpflichtigen Verdienstentganges
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2003Teil 1/2

…unter Vorbehalt der Ausdehnung nach Vorliegen eines medizinischen Ergänzungsgutachtens) sowie einen Nettoverdienstentgang ab dem Unfallstage bis einschließlich Mai 1992 iHv. insgesamt ATS 838.077,-- eingefordert. Des Weiteren wurden mit der Klage erhöhte Aufwendungen für zB die erforderliche Aufnahme einer Hilfskraft, notwendige Zusatzinvestitionen etc. geltend gemacht…

UFSW RV/0453-W/09Ermessensübung bei Aufhebung gemäß § 299 Abs. 1 BAO; Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2009Teil 1/2

…die einen Vorlageantrag gestellt hätten, zustimmten. Eine entsprechende Zustimmungserklärung des rechtsfreundlichen Vertreters, die schriftlich oder zur Niederschrift zu erklären gewesen wäre, fehle. Man könne nicht etwa sagen, dass die Berufungsvorentscheidung vom 19. Juli 2007 durch die Aufhebung wegfiele und die "neue" Berufungsvorentscheidung in Wahrheit ohnedies…

UFSZ2L ZRV/0042-Z2L/09Verlängerung der Antragsfrist für Erstattungs- bzw. Erlassanträge gem. Art. 239 Abs. 2 Zollkodex in begründeten Ausnahmefällen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)31.05.2010Teil 1/2

…Dieses Anbringen enthielt auch das Ersuchen, die im Art.239 Abs.2 Zollkodex normierte Frist von zwölf Monaten ab Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner, binnen welcher die Erstattung der Abgaben bei der zuständigen Zollstelle zu beantragen ist, zu verlängern. Begründend wurde darin im Wesentlichen…

UFSL RV/0760-L/04Fehlende Bauherreneigenschaft als Wiederaufnahmsgrund und Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2006Teil 1/2

…detaillierten Zusatzangebotes zu erklären, ob und in welchem Ausmaß sich dadurch das für das Bauvorhaben vereinbarte Entgelt verändert. Die nachträgliche Abänderung des Leistungsumfanges kommt darauf hin nur dann zu Stande, wenn die Auftraggeber binnen einer Frist von 2 Wochen zu diesem Zusatzangebot schriftlich Annahme erklären. …

UFSL RV/0788-L/04Bauherreineigenschaft als Wiederafnahmsgrund und Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2006Teil 1/2

…detaillierten Zusatzangebotes zu erklären, ob und in welchem Ausmaß sich dadurch das für das Bauvorhaben vereinbarte Entgelt verändert. Die nachträgliche Abänderung des Leistungsumfanges kommt darauf hin nur dann zu Stande, wenn die Auftraggeber binnen einer Frist von 2 Wochen zu diesem Zusatzangebot schriftlich Annahme erklären. …

UFSL RV/0787-L/04Bauherreneigenschaft als Wiederaufnahmsgrund und Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2006Teil 1/2

…detaillierten Zusatzangebotes zu erklären, ob und in welchem Ausmaß sich dadurch das für das Bauvorhaben vereinbarte Entgelt verändert. Die nachträgliche Abänderung des Leistungsumfanges kommt darauf hin nur dann zu Stande, wenn die Auftraggeber binnen einer Frist von 2 Wochen zu diesem Zusatzangebot schriftlich Annahme erklären. …

UFSL RV/0790-L/04Bauherreneigenschaft als Wiederaufnahmsgrund und Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2006Teil 1/2

…detaillierten Zusatzangebotes zu erklären, ob und in welchem Ausmaß sich dadurch das für das Bauvorhaben vereinbarte Entgelt verändert. Die nachträgliche Abänderung des Leistungsumfanges kommt darauf hin nur dann zu Stande, wenn die Auftraggeber binnen einer Frist von 2 Wochen zu diesem Zusatzangebot schriftlich Annahme erklären. …

UFSL RV/0777-L/04Fehlende Bauherreneigenschaft als Wiederaufnahmsgrund und Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.04.2006Teil 1/2

…detaillierten Zusatzangebotes zu erklären, ob und in welchem Ausmaß sich dadurch das für das Bauvorhaben vereinbarte Entgelt verändert. Die nachträgliche Abänderung des Leistungsumfanges kommt darauf hin nur dann zu Stande, wenn die Auftraggeber binnen einer Frist von 2 Wochen zu diesem Zusatzangebot schriftlich Annahme erklären. …

UFSL RV/0759-L/04Fehlen der Bauherreneigenschaft als Wiederaufnahmsgrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2006Teil 1/2

…detaillierten Zusatzangebotes zu erklären, ob und in welchem Ausmaß sich dadurch das für das Bauvorhaben vereinbarte Entgelt verändert. Die nachträgliche Abänderung des Leistungsumfanges kommt darauf hin nur dann zu Stande, wenn die Auftraggeber binnen einer Frist von 2 Wochen zu diesem Zusatzangebot schriftlich Annahme erklären. …

UFSL RV/0868-L/04Bauherreneigenschaft bei Reihenhäusern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2006

…detaillierten Zusatzangebotes zu erklären, ob und in welchem Ausmaß sich dadurch das für das Bauvorhaben vereinbarte Entgelt verändert. Die nachträgliche Abänderung des Leistungsumfanges kommt darauf hin nur dann zu Stande, wenn die Auftraggeber binnen einer Frist von 2 Wochen zu diesem Zusatzangebot schriftlich Annahme erklären. …

UFSL RV/0869-L/04Fehlende Bauherreneigenschaft als Wiederaufnahmsgrund und Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2006

…detaillierten Zusatzangebotes zu erklären, ob und in welchem Ausmaß sich dadurch das für das Bauvorhaben vereinbarte Entgelt verändert. Die nachträgliche Abänderung des Leistungsumfanges kommt darauf hin nur dann zu Stande, wenn die Auftraggeber binnen einer Frist von 2 Wochen zu diesem Zusatzangebot schriftlich Annahme erklären. …

UFSL RV/0801-L/04Fehlen der Bauherreneigenschaft als Wiederaufnahmsgrund und Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2006Teil 1/2

…detaillierten Zusatzangebotes zu erklären, ob und in welchem Ausmaß sich dadurch das für das Bauvorhaben vereinbarte Entgelt verändert. Die nachträgliche Abänderung des Leistungsumfanges kommt darauf hin nur dann zu Stande, wenn die Auftraggeber binnen einer Frist von 2 Wochen zu diesem Zusatzangebot schriftlich Annahme erklären. …

UFSL RV/0800-L/04Bauherreneigenschaft als Wiederaufnahmsgrund und Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2006Teil 1/2

…detaillierten Zusatzangebotes zu erklären, ob und in welchem Ausmaß sich dadurch das für das Bauvorhaben vereinbarte Entgelt verändert. Die nachträgliche Abänderung des Leistungsumfanges kommt darauf hin nur dann zu Stande, wenn die Auftraggeber binnen einer Frist von 2 Wochen zu diesem Zusatzangebot schriftlich Annahme erklären. …

UFSL RV/0789-L/04Bauherreneigenschaft als Wiederaufnahmsgrund und Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.04.2006Teil 1/2

…detaillierten Zusatzangebotes zu erklären, ob und in welchem Ausmaß sich dadurch das für das Bauvorhaben vereinbarte Entgelt verändert. Die nachträgliche Abänderung des Leistungsumfanges kommt darauf hin nur dann zu Stande, wenn die Auftraggeber binnen einer Frist von 2 Wochen zu diesem Zusatzangebot schriftlich Annahme erklären. …

UFSW RV/1722-W/06Liebhaberei bei einem jahrelang Verluste erwirtschaftenden Forstgut mit hohen stillen Reserven
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2009Teil 2/5

…durch großräumige Windwürfe), ist eine Überprüfung der Genehmigung durchzuführen. (6) Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bereits bestehenden Rotwildfütterungen sind binnen Jahresfrist vom Jagdberechtigten der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zwecks Überprüfung ihrer Entsprechung und nachträglichen Genehmigung bekanntzugeben. § 56 Wildabschussplan (1) Der Jagdberechtigte (bei nicht verpachteten Eigenjagden…

UFSW RV/3038-W/08Keine Festsetzung von Abgaben nach Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.07.2011Teil 3/4

…1997 bis 2002 erfolgt, wieder unter dem Blickwinkel, dass unter dieser Steuernummer die zu überprüfenden Belege, Jahresabschlüsse bzw. Erklärungen erstellt worden seien. Dies sei auch mit Wissen der Gesellschafter - Geschäftsführer bzw. steuerlichen Vertretung erfolgt, ohne dass Einwendungen hinsichtlich des Bescheidadressaten vorgebracht worden seien. § 148 Abs…