…Abs. 4: Die im Abs. 1 Z 1 bis 3 geforderten Angaben können auch durch Schlüsselzahlen oder Symbole ausgedrückt werden, wenn ihre eindeutige Bestimmung aus der Rechnung oder aus anderen Unterlagen gewährleistet ist. Diese Unterlagen müssen sowohl beim Aussteller als auch beim Empfänger der Rechnung…
…Abs. 4: Die im Abs. 1 Z 1 bis 3 geforderten Angaben können auch durch Schlüsselzahlen oder Symbole ausgedrückt werden, wenn ihre eindeutige Bestimmung aus der Rechnung oder aus anderen Unterlagen gewährleistet ist. Diese Unterlagen müssen sowohl beim Aussteller als auch beim Empfänger der Rechnung…
…bei Ruppe, aaO, Tz 69 zu § 11 UStG 1994, ist die Verwendung von Schlüsselzahlen oder Symbolen zur Beschreibung des Leistungsgegenstandes ausreichend, wenn deren Bedeutung aus der Rechnung selbst oder aus Unterlagen, die sowohl beim Aussteller als auch beim Empfänger vorhanden sind, ersichtlich ist. Dabei müsse…
…Abnehmers ermögliche". Es bestehe keine Vorschrift, wonach der Name des Abnehmers bei innergemeinschaftlichen Lieferungen bzw. des Empfängers beim Verfahren 4200 buchstabengetreu mit den MIAS Daten übereinstimmen müsse. Vielmehr genügen nach eindeutiger Kommentarmeinung Kurzbezeichnungen, Schlüsselzahlen oder Symbole (Ruppe, UStG 1994, 2. Aufl., Rz 65 zu § 11…
…Abnehmers ermögliche". Es bestehe keine Vorschrift, wonach der Name des Abnehmers bei innergemeinschaftlichen Lieferungen bzw. des Empfängers beim Verfahren 4200 buchstabengetreu mit den MIAS Daten übereinstimmen müsse. Vielmehr genügen nach eindeutiger Kommentarmeinung Kurzbezeichnungen, Schlüsselzahlen oder Symbole (Ruppe, UStG 1994, 2. Aufl., Rz 65 zu § 11…
…Abs. 4: Die im Abs. 1 Z 1 bis 3 geforderten Angaben können auch durch Schlüsselzahlen oder Symbole ausgedrückt werden, wenn ihre eindeutige Bestimmung aus der Rechnung oder aus anderen Unterlagen gewährleistet ist. Diese Unterlagen müssen sowohl beim Aussteller als auch beim Empfänger der Rechnung…
…Unternehmens sowie des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung ermöglicht. (4) Die im Abs. 1 Z 1 bis 3 geforderten Angaben können auch durch Schlüsselzahlen oder Symbole ausgedrückt werden, wenn ihre eindeutige Bestimmung aus der Rechnung oder aus anderen Unterlagen gewährleistet ist…
…Unternehmens sowie des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung ermöglicht. (4) Die im Abs. 1 Z 1 bis 3 geforderten Angaben können auch durch Schlüsselzahlen oder Symbole ausgedrückt werden, wenn ihre eindeutige Bestimmung aus der Rechnung oder aus anderen Unterlagen gewährleistet ist…
…Unternehmens sowie des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung ermöglicht. (4) Die im Abs. 1 Z 1 bis 3 geforderten Angaben können auch durch Schlüsselzahlen oder Symbole ausgedrückt werden, wenn ihre eindeutige Bestimmung aus der Rechnung oder aus anderen Unterlagen gewährleistet ist…
…Unternehmens sowie des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung ermöglicht. (4) Die im Abs. 1 Z 1 bis 3 geforderten Angaben können auch durch Schlüsselzahlen oder Symbole ausgedrückt werden, wenn ihre eindeutige Bestimmung aus der Rechnung oder aus anderen Unterlagen gewährleistet ist…
…Empfängers der sonstigen Leistung ermöglicht. Abs. 4: Die im Abs. 1 Z 1 bis 3 geforderten Angaben können auch durch Schlüsselzahlen oder Symbole ausgedrückt werden, wenn ihre eindeutige Bestimmung aus der Rechnung oder aus anderen Unterlagen gewährleistet ist. Diese Unterlagen müssen sowohl beim Aussteller als…
…Empfängers der sonstigen Leistung ermöglicht. (Abs. 4) Die im Abs. 1 Z 1 bis 3 geforderten Angaben können auch durch Schlüsselzahlen oder Symbole ausgedrückt werden, wenn ihre eindeutige Bestimmung aus der Rechnung oder aus anderen Unterlagen gewährleistet ist. Diese Unterlagen müssen sowohl beim Aussteller als…
…Unternehmens sowie des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung ermöglicht. (4) Die im Abs. 1 Z 1 bis 3 geforderten Angaben können auch durch Schlüsselzahlen oder Symbole ausgedrückt werden, wenn ihre eindeutige Bestimmung aus der Rechnung oder aus anderen Unterlagen gewährleistet ist…
…cit. können die im Abs. 1 Z 1 bis 3 geforderten Angaben auch durch Schlüsselzahlen oder Symbole ausgedrückt werden, wenn ihre eindeutige Bestimmung aus der Rechnung oder aus anderen Unterlagen gewährleistet ist. Diese Unterlagen müssen sowohl beim Aussteller als auch beim Empfänger der Rechnung vorhanden…
…des Empfängers der sonstigen Leistung ermöglicht. | (4) | Die im Abs. 1 Z 1 bis 3 geforderten Angaben können auch durch Schlüsselzahlen oder Symbole ausgedrückt werden, wenn ihre eindeutige Bestimmung aus der Rechnung oder aus anderen Unterlagen gewährleistet ist. Diese Unterlagen müssen sowohl beim…
…des Empfängers der sonstigen Leistung ermöglicht. | (4) | Die im Abs. 1 Z 1 bis 3 geforderten Angaben können auch durch Schlüsselzahlen oder Symbole ausgedrückt werden, wenn ihre eindeutige Bestimmung aus der Rechnung oder aus anderen Unterlagen gewährleistet ist. Diese Unterlagen müssen sowohl beim…
… 11 Abs. 4 UStG 1994 könne die Angabe des Namens und der Anschrift des leistenden und des empfangenden Unternehmens auch durch Schlüsselzahlen oder Symbole erfolgen, wenn ihre eindeutige Bestimmung aus der Rechnung oder aus anderen Unterlagen gewährleistet sei und diese Unterlagen sowohl beim Aussteller als…
…4 UStG 1994 kann laut Bw. die Angabe des Namens und der Anschrift des leistenden Unternehmens auch durch Schlüsselzahlen oder Symbole erfolgen, wenn ihre eindeutige Bestimmung aus der Rechnung oder aus anderen Unterlagen gewährleistet ist und diese Unterlagen sowohl beim Aussteller als auch beim Empfänger…
…Unternehmens sowie des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung ermöglicht. (4) Die im Abs. 1 Z 1 bis 3 geforderten Angaben können auch durch Schlüsselzahlen oder Symbole ausgedrückt werden, wenn ihre eindeutige Bestimmung aus der Rechnung oder aus anderen Unterlagen gewährleistet ist…
…ist. (...) Name und Anschrift des leistenden Unternehmers können gemäß § 11 Abs. 4 UStG 1972 (gleichlautend mit UStG 1994) auch durch Schlüsselzahlen oder Symbole ausgedrückt werden, wenn ihre eindeutige Bestimmung aus der Rechnung selbst oder aus anderen Unterlagen gewährleistet ist.", wies der steuerliche Vertreter darauf hin…