…nachzuweisen, dass die elektronische Rechnung die Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 UStG 1994 erfüllt. Randzahlen 1571 bis 1585: derzeit frei. 11.3. Erleichterung bei der Erstellung von Rechnungen Randzahlen 1586 bis 1590: derzeit frei. 11.4. Schlüsselzahlen und Symbole Randzahlen 1591 bis 1620: derzeit frei.
…Ausgaben seien, soweit sie dem Yacht- bzw. Schulungsbetrieb direkt zuordenbar gewesen vollständig und im Übrigen gemäß ihrem Anteil an diesem Betriebszweig nach Schlüsselzahlen ebenso gekürzt worden wie die damit im Zusammenhang stehenden Vorsteuern. Das Finanzamt gehe nunmehr vom Vorliegen einer Liebhabereitätigkeit gemäß § 1 Abs. 2…
…3) [...] (4) Die im Abs. 1 Z 3 lit. a bis c geforderten Angaben können auch durch Schlüsselzahlen oder Symbole ausgedrückt werden, wenn ihre eindeutige Bestimmung aus der Rechnung oder aus anderen Unterlagen gewährleistet ist. Diese Unterlagen müssen sowohl beim Aussteller als auch beim Empfänger…
…Leistung ermöglicht. (4) Die im Abs. 1 Z 3 lit. a bis c geforderten Angaben können auch durch Schlüsselzahlen oder Symbole ausgedrückt werden, wenn ihre eindeutige Bestimmung aus der Rechnung oder aus anderen Unterlagen gewährleistet ist. Diese Unterlagen müssen sowohl beim Aussteller als auch beim…
…Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug darauf an, ob unter zumutbarer Heranziehung anderer Erkenntnismittel eine Identifizierung der tatsächlich erbrachten Leistung möglich ist. Die Verwendung von Schlüsselzahlen oder Symbolen ist hinreichend, wenn ihre Bedeutung aus der Rechnung selbst oder aus Unterlagen, die sowohl beim Aussteller als auch…
…Unternehmens sowie des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung ermöglicht. (4) Die im Abs. 1 Z 1 bis 3 geforderten Angaben können auch durch Schlüsselzahlen oder Symbole ausgedrückt werden, wenn ihre eindeutige Bestimmung aus der Rechnung oder aus anderen Unterlagen gewährleistet ist…
…Unternehmens sowie des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung ermöglicht. (4) Die im Abs. 1 Z 1 bis 3 geforderten Angaben können auch durch Schlüsselzahlen oder Symbole ausgedrückt werden, wenn ihre eindeutige Bestimmung aus der Rechnung oder aus anderen Unterlagen gewährleistet ist…
…Leistung ermöglicht. (4) Die im Abs. 1 Z 3 lit. a bis c geforderten Angaben können auch durch Schlüsselzahlen oder Symbole ausgedrückt werden, wenn ihre eindeutige Bestimmung aus der Rechnung oder aus anderen Unterlagen gewährleistet ist. Diese Unterlagen müssen sowohl beim Aussteller als auch beim…
…Leistung ermöglicht. (4) Die im Abs. 1 Z 3 lit. a bis c geforderten Angaben können auch durch Schlüsselzahlen oder Symbole ausgedrückt werden, wenn ihre eindeutige Bestimmung aus der Rechnung oder aus anderen Unterlagen gewährleistet ist. Diese Unterlagen müssen sowohl beim Aussteller als auch beim…
…Empfängers der sonstigen Leistung ermöglicht. Abs. 4: Die im Abs. 1 Z 1 bis 3 geforderten Angaben können auch durch Schlüsselzahlen oder Symbole ausgedrückt werden, wenn ihre eindeutige Bestimmung aus der Rechnung oder aus anderen Unterlagen gewährleistet ist. Diese Unterlagen müssen sowohl beim Aussteller als…
…Empfängers der sonstigen Leistung ermöglicht. Abs. 4: Die im Abs. 1 Z 1 bis 3 geforderten Angaben können auch durch Schlüsselzahlen oder Symbole ausgedrückt werden, wenn ihre eindeutige Bestimmung aus der Rechnung oder aus anderen Unterlagen gewährleistet ist. Diese Unterlagen müssen sowohl beim Aussteller als…
…Unternehmens sowie des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung ermöglicht. (4) Die im Abs. 1 Z 1 bis 3 geforderten Angaben können auch durch Schlüsselzahlen oder Symbole ausgedrückt werden, wenn ihre eindeutige Bestimmung aus der Rechnung oder aus anderen Unterlagen gewährleistet ist…
…Unternehmens sowie des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung ermöglicht. (4) Die im Abs. 1 Z 1 bis 3 geforderten Angaben können auch durch Schlüsselzahlen oder Symbole ausgedrückt werden, wenn ihre eindeutige Bestimmung aus der Rechnung oder aus anderen Unterlagen gewährleistet ist…
…und der Anschrift des Abnehmers ermöglicht. In § 11 Abs. 4 UStG 1994 kann diese Angabe auch durch Schlüsselzahlen oder Symbole ausgedrückt werden. Infolge der Novellierung des Art. 129 B-VG trat mit 1. Jänner 2014 an die Stelle des Unabhängigen Finanzsenates als Abgabenbehörde II. Instanz…
…§ 11 Tz 63). Lautet die Rechnungsanschrift nicht auf den Namen des Leistungsempfängers, sondern werden Kurzbezeichnungen, Abkürzungen, Schlüsselzahlen oder Symbole verwendet, ist dies unschädlich, wenn aus dem übrigen Inhalt der Rechnung oder aus anderen Urkunden, auf die in der Rechnung hingewiesen wird, der Name und die…
…Leistung ermöglicht. (4) Die im Abs. 1 Z 3 lit. a bis c geforderten Angaben können auch durch Schlüsselzahlen oder Symbole ausgedrückt werden, wenn ihre eindeutige Bestimmung aus der Rechnung oder aus anderen Unterlagen gewährleistet ist. Diese Unterlagen müssen sowohl beim Aussteller als auch beim…
…Abs. 4: Die im Abs. 1 Z 1 bis 3 geforderten Angaben können auch durch Schlüsselzahlen oder Symbole ausgedrückt werden, wenn ihre eindeutige Bestimmung aus der Rechnung oder aus anderen Unterlagen gewährleistet ist. Diese Unterlagen müssen sowohl beim Aussteller als auch beim Empfänger der Rechnung…
…Abs. 4: Die im Abs. 1 Z 1 bis 3 geforderten Angaben können auch durch Schlüsselzahlen oder Symbole ausgedrückt werden, wenn ihre eindeutige Bestimmung aus der Rechnung oder aus anderen Unterlagen gewährleistet ist. Diese Unterlagen müssen sowohl beim Aussteller als auch beim Empfänger der Rechnung…
…bei Ruppe, aaO, Tz 69 zu § 11 UStG 1994, ist die Verwendung von Schlüsselzahlen oder Symbolen zur Beschreibung des Leistungsgegenstandes ausreichend, wenn deren Bedeutung aus der Rechnung selbst oder aus Unterlagen, die sowohl beim Aussteller als auch beim Empfänger vorhanden sind, ersichtlich ist. Dabei müsse…
…Abnehmers ermögliche". Es bestehe keine Vorschrift, wonach der Name des Abnehmers bei innergemeinschaftlichen Lieferungen bzw. des Empfängers beim Verfahren 4200 buchstabengetreu mit den MIAS Daten übereinstimmen müsse. Vielmehr genügen nach eindeutiger Kommentarmeinung Kurzbezeichnungen, Schlüsselzahlen oder Symbole (Ruppe, UStG 1994, 2. Aufl., Rz 65 zu § 11…