…Zeitraum vom 1.1.1997 bis 31.12.1999 vorgenommenen Lohnsteuerprüfung beanstandete das Erhebungsorgan die steuerfreie Belassung der für die Zeit von 18.00 bis 19.00 Uhr gewährten Schichtzulage und errechnete diesbezüglich eine Nachforderung an Lohnsteuer von S 85.601,-- (€ 6.220,87)…
…und die beigebrachten Vordrucke, UFS-Akt/II/35-54). Dem Bw ist für 2001 laut händisch erstelltem Jahreslohnausweis vom 1.2.2002 (FA-Akt 12) eine "Nachtarbeitzulage" in Höhe von 9.570 CHF und eine "Schichtzulage" von 4.785 CHF gewährt worden. In diesem Lohnausweis…
…November 2002 als unbegründet ab; begründend führte es dazu wie folgt aus: "Aus den im Berufungsverfahren vorgelegten Unterlagen ist zu entnehmen, dass die Schichtzulage als pauschaler Zuschlag iHv 30% zum Grundsalär ausbezahlt wird. Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit können aus Pauschalien grundsätzlich nicht herausgeschält…
…die Nachtschichtzulagen gemäß § 68 EStG 1988 steuerfrei zu belassen und brachte dazu Folgendes vor: Aus der Bescheidbegründung sei zu entnehmen, dass die Schichtzulage "Nacht" nicht als steuerbegünstigter Nachtarbeitszuschlag anerkannt worden sei, da aus den vorgelegten Arbeitsaufzeichnungen zu ersehen sei, dass diese Zulage für Urlaubszeiträume und…
…April 2002 bis 31. Dezember 2002 vor, in welchen die Auszahlung von Schichtzulagen für Arbeiten in der Zeit von 6.00 Uhr bis 14.00 Uhr in Höhe von 251,30 SFr bzw. 1.990,00 SFr, für Arbeiten in der Zeit von 14.00…
…Rechtstitel, da sie nur bei Nichtvorliegen von Krankenständen bezahlt werde, zum anderen durch die tatsächliche Auszahlung ("nicht monatlich, sondern allenfalls quartalsmäßig"). Hinsichtlich der "Schichtzulage", die sie für besondere Erschwernis infolge der Übernahme der Verantwortung für zwei zusätzliche Pflegebereiche erhalte, werde sie versuchen, konkrete Unterlagen ("Betriebsvereinbarung…
…Erschwernis- und Gefahrenzulage, Sonn- und Feiertagszuschlag, Nachtarbeitszuschlag, Schichtzulage, Überstundenzuschläge für Sonntags- und Feiertagsarbeit für Nachtarbeit und übrige Überstunden) einzutragen sind. Gegenständlich hat der Berufungswerber für das Streitjahr einen solchen, von der österreichischen Finanzverwaltung konzipierten Lohnausweis auch vorgelegt (vgl. Lohnausweis für das Jahr 2003 vom 25…
…Begünstigung in Frage kommen. Auf dem Kumulativjournal sei ersichtlich, dass für die Monate Jänner bis März jeweils 1.215 SFR an Schichtzulagen ausbezahlt worden seien. Anhand der im Akt aufliegenden Nachweise für den Besuch eines NC-Kurses beim WIFI sei zu erkennen, dass diese Kurse…
…steuerbegünstigt. Die Kontrolle der täglichen Anwesenheit des Bw. durch die Firma X-AG erfoge durch dessen Vorgesetzte in natura. Nach Tz 1158 der Lohnsteuerrichtlinien 2002 sei bei Wechselschichten die auf die Nachtzeit entfallende Schichtzulage dann als begünstigter Nachtarbeitszuschlag zu behandeln, wenn die Blockzeit erfüllt sei…
…von 6.050,70 SFr, die "Schichtzulage 3-er" für Nachtarbeit in Höhe von 1.749,00 SFr und die Schmutz- und Erschwerniszulage in Höhe von 3.437,00 SFr können folglich nur im (höchstmöglichen) Betrag von insgesamt 5.916,17 SFr gemäß § 68 Abs…
…Umfang (siehe oben) wurden zusätzliche Beträge für Nacht- und Sonntagsarbeit berücksichtigt, das sind also insgesamt 3.222,09 SFr. Reine Schichtzulagen sind nicht begünstigt. Hinsichtlich Samstagszulagen und -boni wird auf das von der Abgabenbehörde I. Instanz Ausgeführte verwiesen. Insgesamt war wie im Spruch zu entscheiden…
…8) Der versicherte Lohn entspricht dem jährlichen Gesamteinkommen ohne flexible Gehaltsbestandteile, vermindert um den Koordinationsbetrag. Boni und Schichtzulagen sind separat versichert (Vorsorgepläne der lncentive/Bonus- bzw. Schichtversicherung). Koordinationsabzug: Der Koordinationsbetrag beträgt 30 % des Gesamteinkommens, aber maximal den Betrag gemäss Anhang 2 des Reglements der Rentenversicherung…
…Abzüglich 13. und 14. Monatslohn | - 9.314,40 | Abzüglich Sonntagszulage Mai 2003 | -108,00 | Lohnbasis für die Berechnung der Schichtzulagen | 55.885,75 | Nachtarbeitszuschlag = Lohnbasis x 0,2308 | 12.898,45 Daraus geht klar hervor, dass der…