…auszugehen, dass der in Rede stehende Befreiungstatbestand die Schenkung unter Lebenden von "Geldeinlagen bei einem inländischen Kreditinstitut" betrifft. Im vorliegenden Fall erhielt der Berufungswerber von seinem Vater schenkungsweise einen Betrag von S 200.000,00 auf folgende Art und Weise: Der Geschenkgeber tätigte am 14…
…dass der in Rede stehende Befreiungstatbestand die Schenkung unter Lebenden von "Geldeinlagen bei einem inländischen Kreditinstitut" betrifft. Im vorliegenden Fall erhielt der Berufungswerber von seiner Mutter schenkungsweise einen Betrag von S 100.000,00 auf folgende Art und Weise: Der Vater als Geschenkgeber tätigte am…
…Bw. den Geldbetrag nie erhalten habe. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 12 Abs. 1 Z. 2 ErbStG entsteht die Steuerschuld bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Strittig ist im Berufungsfall die Frage, ob die Bw. von A.F. tatsächlich…
…Geschenkes kommt. Als Ausführung der Zuwendung ist somit der Eintritt der Bereicherung auf Seiten des Beschenkten anzusehen. Für den Erwerb unter einer aufschiebenden Bedingung ist für Schenkungen unter Lebenden eine Sonderregelung nicht vorgesehen. Die Steuerschuld entsteht auch hier mit der Ausführung der Zuwendung. Der Verwaltungsgerichtshof…
…Rechtes, 2. jede andre freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird, ... 7. der Übergang von Vermögen auf Grund eines Stiftungsgeschäftes unter Lebenden. Im vorliegenden Fall ist unstrittig, dass der Tatbestand einer Schenkung unter Lebenden iSd § 1 Abs…
…Steuerschuldner nachgewiesen, dass der gemeine Wert dieser Vermögenswerte im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld geringer ist als das Dreifache des Einheitswertes, ist der nachgewiesene gemeine Wert maßgebend. Im vorliegenden Fall ist unstrittig, dass der Tatbestand einer Schenkung unter Lebenden iSd § 1 Abs. 1 Z. 2…
…meinte, dass nicht hervorgehe ob tatsächlich eine Schenkung unter Lebenden gegeben sei, und verwies auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 19.12.151, Slg 512/F, wonach eine bloße Übergabe der Polizze ohne Unwiderruflichkeitserklärung keine Schenkung darstelle. In der Folge beantragte die Vertreterin der Bw…
…die Schenkung bereits vor dem 1. August 2008 ausgeführt worden ist und daher noch ein schenkungssteuerpflichtiger Tatbestand gegeben war. Auf Grund einer Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof (15.6.2007, G 23/07 ua.) besteht ab 1. August 2008 der steuerpflichtige Tatbestand für Schenkungen unter Lebenden…
…die Schenkung bereits vor dem 1. August 2008 ausgeführt worden ist und daher noch ein schenkungssteuerpflichtiger Tatbestand gegeben war. Auf Grund einer Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof (15.6.2007, G 23/07 ua.) besteht ab 1. August 2008 der steuerpflichtige Tatbestand für Schenkungen unter Lebenden…
…dass die Schenkungen am 3. März 2005 bzw. am 17. Mai 2005 ausgeführt worden seien und gemäß § 12 Abs. 1 Z 2 ErbStG 1955 die Steuerschuld bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung entstehe. In der gegen diese Bescheide rechtzeitig eingebrachten…
…August 2008, unterlagen der Steuer nach diesem Bundesgesetz Schenkungen unter Lebenden. Nach § 3 Abs. 1 Z 1 ErbStG gilt als Schenkung im Sinne des Gesetzes jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechtes sowie nach Z 2 jede andere freigebige Zuwendung, soweit der Bedachte durch sie…
…erwogen: Gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987 sind der Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden iSd Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955 von der Besteuerung ausgenommen. Schenkungen unter einer Auflage sowie Rechtsgeschäfte unter Lebenden, die teils entgeltlich und teils unentgeltlich sind, sind nur…
…Fall der gemischten Schenkung vor Ausgenommen von der Grunderwerbsbesteuerung sind - zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung eines Erwerbes mit Grunderwerbsteuer und Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer - nach § 3 Abs. 1 Z. 2 GrEStG Grundstückserwerbe von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des Erbschaftssteuergesetzes. Gemischte Schenkungen sind insoweit…
…der sohin nicht zum Erbvermögen zähle, an den Bw übertragen habe, weshalb eine Schenkung unter Lebenden vorliege. Mit Antrag vom 5. Mai 2008 wurde die Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde II. Instanz ohne weitere Begründung begehrt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß…
…aufgehoben und fällt daher für Schenkungen unter Lebenden nach dem Stichtag keine Steuer mehr an. Im gegenständlichen Fall ist daher allein die Frage strittig, ob die Steuerschuld für die konkrete Sparbuchschenkung vor oder nach dem 1. August 2008 entstanden ist. Schenkungen unter Lebenden unterliegen gemäß …
…jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechtes und nach der Ziffer 2 dieser Gesetzesstelle darüber hinaus jede andere freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Im vorliegenden Fall ist unstrittig, dass der Tatbestand einer Schenkung unter Lebenden…
…Z. 1 ErbStG bestehenden Bedenken auch gegen den Grundtatbestand des § 1 Abs. 1 Z. 2 ErbStG (Schenkungen unter Lebenden) bestehen würden. Es sei zu erwarten, dass der Verfassungsgerichtshof auch diese Bestimmung in Prüfung ziehen und aufheben werde. Damit entfiele aber jegliche Schenkungssteuerpflicht. § 1 Abs. 1…
…die Steuerfreiheit ausdrücklich auf Erwerbsvorgänge im Sinne des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes eingeschränkt. Daher kann auch nicht die der Grunderwerbsteuer unterliegende Vereinigung aller Anteile einer Gesellschaft mit dem Erwerb von Todes wegen oder auf Grund von Schenkungen unter Lebenden gleichgesetzt werden (VwGH vom 11. Mai 1967…
…S, einbezahlt mit 187.500,00 S, an der Fa. C GmbH beteiligt war, durch Schenkung unter Lebenden einen Geschäftsanteil von 250.000,00 S, einbezahlt mit 125.000,00 S, an ihre Tochter DS ab. Diese Zuwendung wurde dem Finanzamt mit Erklärung vom 8…
…unterliegen Schenkungen unter Lebenden der Schenkungssteuer. Nach § 3 Abs. 1 Zif. 1 ErbStG gilt als Schenkung im Sinne des Gesetzes jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechts - somit ein Vertrag, wodurch jemandem eine Sache unentgeltlich überlassen wird. Im Gegenstandsfalle liegt zunächst unstrittig eine Schenkung unter…