…Bescheid des Finanzamtes für den 3. und 11. Bezirk in Wien betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1988 entschieden: Die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1988 wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung …
…gegenständlichen Fall ist vielmehr davon auszugehen, dass bezüglich der Übertragung des Grundstückes an die Ehegattin des Bw. im Form einer gemischten Schenkung ein Scheingeschäft vorliegt, welches nicht ernstlich gewollt wurde und nur dazu diente, den sich aus einem Direktverkauf des betreffenden Grundstückes durch den Bw…
…daher diese "Schenkung" vertraglich widerrufen wurde (s.Beilage: Schenkungswiderruf und Darlehensvertrag).Sollte die Behörde diesen Vertrag als "Scheingeschäft" qualifizieren wollen, wird darüber auf Verlangen eine notarielle Beurkundung vorgelegt werden. 2. Zu den Geburtstags- und Weihnachtsgeschenken Diese in der oa Beilage aufgeschlüsselten Geldzuwendungen sind naturgemäß Schenkung…
…Das Scheingeschäft setzt somit gemeinsamen Vorsatz voraus, der schon im Zeitpunkt des Zustandekommens des Scheinvertrages gegeben sein muss. Ein absolutes Scheingeschäft liegt vor, wenn überhaupt kein Rechtsgeschäft beabsichtigt ist. Ein relatives Scheingeschäft bezweckt etwa als verdecktes Rechtsgeschäft ein Rechtsgeschäft anderer Art (zB Schenkung statt Kauf…
…zu finanzieren, würde nicht so weitreichend auf Einlagen bzw. den Verkehrswert der Kommanditeinlage verzichtet werden. Die Bezeichnung als Schenkung sei daher nur vorgeschoben, um die steuerlichen Wirkungen der fehlenden Auffüllungspflicht für ein negatives Kapitalkonto (§ 24 Abs 2 letzter Satz EStG 1988) zu umgehen. Eine Bereicherung…
…zu finanzieren, würde nicht so weitreichend auf Einlagen bzw. den Verkehrswert der Kommanditeinlage verzichtet werden. Die Bezeichnung als Schenkung sei daher nur vorgeschoben, um die steuerlichen Wirkungen der fehlenden Auffüllungspflicht für ein negatives Kapitalkonto (§ 24 Abs 2 letzter Satz EStG 1988) zu umgehen. Eine Bereicherung…
…von der Betriebsprüfung durchaus als realistisch betrachtet. Dass es sich bei der Firma C um eine Sitzfirma handeln würde, wäre über eine Anfrage an die Großbetriebsprüfung Wien-Auslandsgruppe festgestellt worden. Zum Ablauf der Verkaufsverhandlungen merkte die Betriebsprüfung an, dass es wohl Sinn einer Schenkung wäre…
…das Eigentum an der Liegenschaft zu übertragen, sondern die Bw. als Treuhänderin ihres Bruders einzusetzen. Nicht beim Treuhandvertrag, sondern bei dem am 29. November 1996 abgeschlossenen Leibrentenvertrag handelte es sich daher um ein Scheingeschäft im Sinn des § 23 BAO. Da damit der tatsächlich abgeschlossene (von…
…1993 ist von einem Geldgeschenk die Rede. Auch in der Abgabenerklärung vom 1. August 1994 wurde der Gegenstand der Schenkung als "Bargeld" bezeichnet. Es wurde somit keine Geldforderung sondern Bargeld zugewendet. Der Berufungswerber hätte bereits in der Abgabenerklärung vom 1. August 1994 offen legen müssen…
…keine nennenswerten Leistungen erbracht werden, ist ein bezahltes Leistungsentgelt nicht abzugsfähig; es liegt ein Scheingeschäft vor. - Bei einem überhöhten Entgelt hat - bei Erfüllen der übrigen Kriterien - eine Kürzung des unangemessenen Teils zu erfolgen, der als Scheingeschäft zu betrachten ist (verdeckte Schenkung; allenfalls Unterhaltszahlung, insoweit schenkungsteuerfrei)…
…1991 (Geschäftseröffnung) bis 1993 ausschließlich Verluste i.H.v. gesamt rd. S 475.000,- anfielen. Die als Erklärung für die Mittelherkunft dargelegten Finanzierungen werden infolgedessen mit Ausnahme des Darlehens der G aus den obengenannten Gründen als Scheingeschäfte gem. § 23 BAO qualifiziert. Den oben bezeichneten Kaufverträgen…
…auf gerichtlich strafbare Handlungen mit zu bedenken. Wenn der Bw unter diesen Umständen eine Schenkung von seinem ausländischen Geschäftspartner quasi "hervorzaubert", um die Finanzierung seines Lebensunterhaltes darlegen zu können, so ist dies lediglich als Ausfluss des akuten Erklärungsnotstandes, in dem sich der Bw befunden hat…
…keine bzw nicht die aus der Sicht eines objektiven Dritten als gewollt erscheinenden Rechtsfolgen auslösen sollen (s VwGH 5.3.1990, Zl 89/15/0125). Ein relatives Scheingeschäft bezweckt als verdecktes Rechtsgeschäft ein Rechtsgeschäft anderer Art (zB Schenkung statt Kauf) oder ein Rechtsgeschäft derselben Art…
…keine bzw nicht die aus der Sicht eines objektiven Dritten als gewollt erscheinenden Rechtsfolgen auslösen sollen (s VwGH 5.3.1990, Zl 89/15/0125). Ein relatives Scheingeschäft bezweckt als verdecktes Rechtsgeschäft ein Rechtsgeschäft anderer Art (zB Schenkung statt Kauf) oder ein Rechtsgeschäft derselben Art…
…bzw. nicht die aus der Sicht eines objektiven Dritten als gewollt erscheinenden Rechtsfolgen auslösen sollen (s VwGH 5.3.1990, Zl 89/15/0125). Ein relatives Scheingeschäft bezweckt als verdecktes Rechtsgeschäft ein Rechtsgeschäft anderer Art (zB Schenkung statt Kauf) oder ein Rechtsgeschäft derselben Art, aber…
…keine bzw nicht die aus der Sicht eines objektiven Dritten als gewollt erscheinenden Rechtsfolgen auslösen sollen (s VwGH 5.3.1990, Zl 89/15/0125). Ein relatives Scheingeschäft bezweckt als verdecktes Rechtsgeschäft ein Rechtsgeschäft anderer Art (zB Schenkung statt Kauf) oder ein Rechtsgeschäft derselben Art…
…keine bzw nicht die aus der Sicht eines objektiven Dritten als gewollt erscheinenden Rechtsfolgen auslösen sollen (s VwGH 5.3.1990, Zl 89/15/0125). Ein relatives Scheingeschäft bezweckt als verdecktes Rechtsgeschäft ein Rechtsgeschäft anderer Art (zB Schenkung statt Kauf) oder ein Rechtsgeschäft derselben Art…
…keine bzw nicht die aus der Sicht eines objektiven Dritten als gewollt erscheinenden Rechtsfolgen auslösen sollen (s VwGH 5.3.1990, Zl 89/15/0125). Ein relatives Scheingeschäft bezweckt als verdecktes Rechtsgeschäft ein Rechtsgeschäft anderer Art (zB Schenkung statt Kauf) oder ein Rechtsgeschäft derselben Art…
…keine bzw nicht die aus der Sicht eines objektiven Dritten als gewollt erscheinenden Rechtsfolgen auslösen sollen (s VwGH 5.3.1990, Zl 89/15/0125). Ein relatives Scheingeschäft bezweckt als verdecktes Rechtsgeschäft ein Rechtsgeschäft anderer Art (zB Schenkung statt Kauf) oder ein Rechtsgeschäft derselben Art…
…keine bzw nicht die aus der Sicht eines objektiven Dritten als gewollt erscheinenden Rechtsfolgen auslösen sollen (s VwGH 5.3.1990, Zl 89/15/0125). Ein relatives Scheingeschäft bezweckt als verdecktes Rechtsgeschäft ein Rechtsgeschäft anderer Art (zB Schenkung statt Kauf) oder ein Rechtsgeschäft derselben Art…