Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten, 1000 Wien, F.Straße, vom 28. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, vom 21. September 2006 betreffend Familienbeihilfe bzw. Differenzzahlung für 2005 entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des JZ, 2500, vertreten durch Mag. Bernhard Lehner, 2500 Baden, Wienerstraße 89 -91, vom 17. November 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 28. Oktober 2009 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des PM, vom 10. November 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 8. Oktober 2008 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
…Aufträge zu erteilen. Rechtliche Würdigung: Aus dem vorliegenden Sachverhalt geht klar hervor, dass es sich beim Bw. (und wohl in gleicher Weise bei seinen beiden Arbeitskollegen) um sogenannte Scheinselbständige handelte. Darunter werden Auftragnehmer verstanden, die nach außen hin als selbständig Tätige bzw. als Unternehmer auftreten…
…19 u. 20 zu § 303) vor. Im Zusammenhang mit der Beurteilung von Scheinselbständigkeit von durch Bauunternehmen gleich Bauhilfsarbeitern beschäftigten polnischen Staatsbürgern sei schließlich auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom 19.09.2007, 2007/13/0071 hingewiesen, in der die Arbeitnehmereigenschaft bei einem im Wesentlichen vergleichbaren…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des D. Bw., Montage von mobilen Trennwänden, 1120 Wien, X.Gasse 18/15, vom 7. Juli 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf, vom 9. Juni 2006 betreffend Abweisung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des VN NN_g, geb. GebDat, Adresse, vom 26. August 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien BezFa2, vom 10. August 2010 betreffend Rückforderung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages für den Zeitraum Mai 2010 bis August 2010…
von der Körperschaftsteuer befreit sind, und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig. Als Betriebe gewerblicher Art im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten jedoch stets - Wasserwerke, - Schlachthöfe, - Anstalten zur Müllbeseitigung und - zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen sowie - die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken…
…Tätigkeit im Jahre 2004 durch die Vorschiebung von sog. Scheinselbständigen - der Betriebsprüfung sind dazu die polnischen Staatsbürger PW und StK bekannt - und im Jahre 2005 durch die JB-KG mit dem Strohmann JR zu verschleiern versucht. Auch bei der Befragung über die JB-KG im…
…die Abgabenbehörde die Ansicht vertritt, dass es sich nicht um selbständige Bezüge sondern vielmehr um nichtselbständige Bezüge handelt (Scheinselbständige)". Das Finanzamt schloss sich der Auffassung der Prüferin an und nahm die Berufungswerberin mit den im Spruch genannten (Sammel-) Bescheiden als gemäß § 82 EStG 1988 haftenden…
…zu Tage gekommen, dass der Beschuldigte Personen als vermeintliche Werkvertragsnehmer beschäftigt habe. Obwohl es sich nach den Erhebungen um Scheinselbständige gehandelt habe und die Leistungen für die A-KG Merkmale eines echten Dienstverhältnisses aufgewiesen haben, seien für diese Personen keine Lohnabgaben gemeldet bzw. abgeführt worden…
…dass hinsichtlich der von Ihnen im Jahr 2005/2006 ausgeübten Tätigkeit keine selbständige Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes vorliegt. Es handelt sich vielmehr um eine sogenannte Scheinselbständigkeit, da Sie überwiegend für einen Auftraggeber tätig werden und Ihre "Werkstatt" sich auf dem Areal dieses Auftraggebers befindet…
…Verordnung ausgegangen werden. In einem solchen Fall ist daher der Anspruch auf die österreichische Familienbeihilfe ausgeschlossen. Sie besitzen zwar einen Gewerbeschein für Verspachteln sowie für Hausbetreuung. Ihre diesbezüglichen Tätigkeiten wurden aber seitens der KIAB als scheinselbständige Tätigkeit eingestuft. Da diese Tätigkeiten arbeitnehmerähnlich sind, wäre dafür…
…Es wurde festgestellt, dass die für die JB-KG tätigen Polen und Ungarn tatsächlich sog. Scheinselbständige waren, wodurch ihre nichtselbständige Tätigkeit verschleiert werden sollte. Folgende Lohnabgaben wurden festgesetzt: | | L 1-11/2005: | 60.434,83 | | DB 1-11/2005: |…
…Abteilung KIAB den Sachverhalt geprüft und laut Bericht vom 25. Oktober 2010 festgestellt habe, dass aufgrund mehrfacher Verstöße nach der Gewerbeordnung eine scheinselbständige Tätigkeit vorliege. Im rechtzeitig eingebrachten Vorlageantrag wurde begründend ausgeführt, dass der angefochtene Bescheid bzw. die Berufungsvorentscheidung infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften rechtswidrig sei.…
…überwiesen. Über diese Einnahmen konnte daher nicht PW verfügen, sondern die Familie HB. Bei dem auf der Rechnung aufscheinenden Polen handelt es sich tatsächlich um einen Scheinselbständigen, der von der HW-GesbR als Arbeiter beschäftigt wurde. Diese Rechnung wurde per Fax an den Kunden übermittelt…
…Firmen, die Betriebsstätte und Wohnung unter einem Dach hätten und die Betriebskosten voll abzögen. Es stelle sich daher die Frage, warum die Scheinselbständigen steuerlich so hart angefasst würden. Das Jahressechstel werde sogenannten Selbständigen mit Hinweis auf die enormen Abschreibmöglichkeiten, die jedoch nicht gewährt würden, versagt…
…der Bf. mit abgabenrechtlichen Bestimmungen vertraut ist, bringt er unter anderem dadurch zum Ausdruck, dass er sich mit steuerlichen Spezialthemen wie der Frage der Scheinselbständigkeit auseinandergesetzt hat. Die Beantwortung der Frage, ob und in welcher Beteiligungsform der Bf. (und/oder seine Frau bzw. und/oder…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Name, Adresse, vertreten durch Allrat Wirtschaftstreuhandgesellschaft m.b.H., 2170 Poysdorf, Liechtensteinstraße 23, vom 10. November 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach, vertreten durch HR Mag. Susanne Brandstätter, vom 18. Oktober 2008 betreffend Haftung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, vom 15. Juni 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 12. Juni 2007 betreffend Haftung für die Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer gem. § 82 EStG 1988, Festsetzung des Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds…