…Fa. S. sind mit Mercedes Lkw mit Kastenaufbau und Ford Transit Transporter beide Weiß und mit Wiener Kennzeichen." Im Zuge einer Vernehmung wurden T. M. folgende nicht anzuerkennenden Aufwendungen vorgehalten: "Es gibt 3 als Scheinfirmen zu qualifizierende Subunternehmer (F.. HandelsgembH, S. H&B GmbH, K…
…Beweiswürdigung führte der Senat aus, dass die Bw sich in vollem Umfang geständig gezeigt habe. Die Fa. C GmbH sei als Scheinfirma zu qualifizieren, die eine größere Anzahl von Dienstnehmern bei der Sozialversicherung zur Pflichtversicherung gemeldet, aber keine Lohnabgaben entrichtet habe. Mangels Vermögens sei eine…
…Fa. S-GmbH zu Unrecht geltend gemacht wurde, da es sich bei diesen Firmen um Scheinfirmen gehandelt hat. An den im Firmenbuch eingetragenen Adressen waren die Firmen laut Erhebungen der Abgabenbehörde unbekannt und zu den eingetragenen Geschäftsführern konnte seitens der Abgabenbehörde kein Kontakt hergestellt werden…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Mag. Alfred Peschl und die weiteren Mitglieder HR Mag. Robert Posch, Peter Falle und Walter Bilek im Beisein der Schriftführerin Gerlinde Maurer über die Berufung der S, x, vertreten durch Masseverwalter Dr. Wolfgang Pitzal, 1040 Wien…
Geschäftsbeziehung im November 2001 vorgelegen sein. Die Aussage von AZ widerspricht auch der Behauptung der Bw. gemäß Berufungschrift, wonach auch Werkzeuge des Unternehmens (neben sämtlichen Geschäftsunterlagen) in x2 gelagert worden seien. Die Bw. beantragte den Geschäftsführer der B, BK als Zeugen. Ein an ihn ergangener…
…D-GmbH (Vorsteuern in Höhe von € 4.370,90) gehandelt haben. Vom zuständigen Finanzamt sei jedoch festgestellt worden, dass es sich bei beiden Gesellschaften um Scheinfirmen ohne Ausübung einer Tätigkeit gehandelt habe. Die Abgabenfestsetzungsbescheide seien rechtskräftig. In seiner schriftlichen Rechtfertigung habe der Bw. erklärt…
…breiten Öffentlich bekannt. Umso mehr kann bei der Bw. vorausgesetzt werden, dass auch sie über das Auftreten von Scheinfirmen am Bau und den damit verfolgten Zweck Kenntnis hat. Für jedermann ist erkennbar, dass die - meist kurz zuvor aus dem Ausland eingereisten - Personen, die als Gesellschafter…
…und nach dem Wissenstand des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt im Gegenstand Belege der Lieferfirmen (Firma C, Firma D GmbH und Firma J Handels GmbH) als Scheinfirmen der eigenen Buchhaltung zugeführt, um so einen reellen Geschäftsvorgang vorzutäuschen. Das Zollamt hat dies im Bescheid-Sicherstellungsauftrag…
…festgestellt und im zitierten Berufungsverfahren RV/0769-L/08 bestätigt wurde, waren die Personen, die für die Berufungswerberin tätig wurden, sozialversicherungsrechtlich als Arbeitnehmer bei Scheinfirmen bzw. solchen Firmen angemeldet, die lediglich auf dem Papier bestanden, tatsächlich jedoch keine Leistungen erbrachten und weder Sozial- noch Lohnabgaben…
…sie - meist als Subunternehmer - Bauaufträge aus. Teilweise arbeitete sie dabei mit eigenem Personal, hauptsächlich jedoch arbeiteten auf den Baustellen Arbeiter, die über diverse Scheinfirmen bei der Sozialversicherung angemeldet waren, wobei aber keine Lohnabgaben oder Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden. Von den angeblichen Personalgestellern wurden Eingangsrechnungen gebucht bzw…
…durch den Geschäftsführer H.-P.K. , eine Kette von Scheinfirmen aufgebaut habe, um über diese inländische Lieferungen mit Vorsteuerabzug vortäuschen zu können. Tatsächlich seien die Waren unter missbräuchlicher Verwendung einer fremden UID-Nummer steuerfrei in Deutschland beschafft worden. Die Vorsteuerbeträge seien in den betreffenden Umsatzsteuervoranmeldungen…
…a., wonach die L-GmbH., vertreten durch den Geschäftsführer H.K. , eine Kette von Scheinfirmen aufgebaut habe, um über diese inländische Lieferungen mit Vorsteuerabzug vortäuschen zu können. Tatsächlich seien die Waren unter missbräuchlicher Verwendung einer fremden UID-Nummer steuerfrei in Deutschland beschafft worden. Die Vorsteuerbeträge…
…Subfirmen, der vorgelegten Eingangsrechnungen/Buchhaltung und der Zahlungsmodalitäten sehe die BP es im Rahmen der freien Beweiswürdigung als erwiesen an, dass es sich bei diesen Firmen um Scheinfirmen handeln würde, mit dem Zweck Scheinrechnungen/Deckungsrechnungen für tatsächlich tätige Firmen mit "reellen" Umsätzen zu generieren. Der…
…Firma X NFG GmbH nur über wenige Arbeitskräfte verfügt, die in der Bilanz aufscheinenden Subunternehmer die in Rechnung gestellten Arbeiten nicht erbringen konnten bzw. es sich um Scheinfirmen handelt. Es ist davon auszugehen, dass es sich um den Verkauf von Scheinrechnungen handelt, wobei festgestellt wurde…
…Wenn in der Berufung angeführt werde, dass dem Geschäftsführer SZ keinerlei Umstände bekannt gewesen seien, dass es sich um Scheinfirmen handle, dann wiedersprächen diese Ausführungen krass den Ausführungen des Geschäftsführers als Beschuldigter in der Niederschrift vom 21.6.2011. Auf die weiteren umfassenden Begründungen zum…
…seit 1996 am oben genannten Standort betrieben worden. Mit Mai 1997 sei das Unternehmen in die gasse -eine amtsbekannte Adresse für Scheinfirmen - übersiedelt. Mit Oktober 1998 sei die K GmbH in M p GmbH umbenannt und zeitgleich das geprüfte Unternehmen mit Standort straße, gegründet worden…
…anzunehmen, dass diese Firmen an den in den Rechnungen angegebenen Adressen keine Geschäftstätigkeit entfaltet hätten, weshalb es sich um Scheinfirmen handle. Somit würden die strittigen Rechnungen eine falsche Anschrift aufweisen und allein schon aus diesem Grund nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern der Fa…
…bewirkt. Es sei ihm unterstellt und zur Last gelegt worden, dass er sich mittels diverser Scheinfirmen mit Gefälligkeitsrechnungen verdeckte Gewinnausschüttungen und somit einen unrechtmäßigen Vermögensvorteil verschafft habe. Die Finanzstrafbehörde vermochte jedoch nicht ihre diesbezüglichen Anschuldigungen unter Beweis zu stellen und es sei dem Bw. gelungen…
…mit Eisen- und Buntmetallschrott beliefert worden sei, die nur zum Zweck des Umsatzsteuerbetruges gegründet worden seien. Diese als "Unternehmer" vorgeschobenen Personen seien tatsächlich nicht unternehmerisch tätig gewesen (Scheinfirmen) oder hätten selbst keine Lieferung an die Bw. ausgeführt (Scheinlieferungen). Auf die entsprechenden Niederschriften im Akt werde…
…formellen Nachweisen behauptet, nach Frankreich und Belgien weitergelieferten Mobiltelefone in diesen Staaten nicht eingelangt. Bei den angeführten innergemeinschaftlichen Abnehmern, zwei französischen und einer belgischen Firma handle es sich nach vorliegenden Auskünften um Scheinfirmen, die in Steuerkarussellaffären verwickelt seien. Es sei davon auszugehen, dass die Berufungswerberin…