… 1380, Rz 3; Wolff in Klang, Kommentar zum ABGB, 6. Band, 274ff). Scheidungsfolgenvereinbarungen sind nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes grundsätzlich als Vergleich zu werten (vgl. dazu das Erkenntnis vom 19. Juni 1989, Zl. 88/15/0167, und die dort zitierte Vorjudikatur). Da im Gesetz die…
…erforderlich, sondern es genügt schon das Nachgeben in nur einem von mehreren Punkten. Der Verwaltungsgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung Vereinbarungen, die (auch schon vor der beabsichtigten Eheschließung) allfällige Scheidungsfolgen regeln, als Vergleiche im Sinne der herangezogenen Tarifpost angesehen. Im Erkenntnis vom 1.9.1999, Zl…
…im Falle, dass eine Leistung nicht mit einem bestimmten Betrage, wohl aber deren Höchstmaß ausgedrückt ist, die Gebühr nach dem Höchstbetrag zu entrichten. Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass es sich um eine Scheidungsfolgenvereinbarung, somit um einen gebührenpflichtigen Vergleich handelt, wobei die Gebühr unter Beachtung der §§…
…verpflichtet wird. Der VwGH geht in nunmehr bereits ständiger Rechtsprechung davon aus, dass Scheidungsfolgenvereinbarungen grundsätzlich als Vergleich zu werten sind, weil dadurch zumindest zweifelhafte Rechte für die Zeit nach der Scheidung geregelt werden. Ein gebührenrechtlicher Vergleichstatbestand ist dann erfüllt, wenn mit vorbeugender Bereinigungs- bzw. Klarstellungsfunktion…
…Verwaltungsgerichtshofes (siehe u.a. das Erkenntnis VwGH 24.1.2002, 99/16/0147 und die dort zitierte Vorjudikatur) sind Vereinbarungen, die allfällige Scheidungsfolgen regeln, als Vergleiche im Sinne des §33 TP20 GebG anzusehen. Gegenständliche Vereinbarung ist in die Form eines Notariatsaktes gekleidet. Die Vertragsteile hielten…
…Juli 2004, 2003/16/0117, jeweils mit Hinweisen auf die Vorjudikatur) die Auffassung, dass Vereinbarungen, die allfällige Scheidungsfolgen regeln, als Vergleiche im Sinne der Tarifpost 20 des § 33 GebG anzusehen sind. Da im Gesetz die Folgen der Scheidung im Einzelnen nicht festgelegt sind und derartige…
…und damit unter dieser Bedingung stehe. Eine Scheidung sei weder durchgeführt noch beabsichtigt. Die vereinbarten Scheidungsfolgen könnten naturgemäß erst im Fall der Scheidung auch tatsächlich eintreten. Unabhängig davon könnte der Bw aufgrund seiner Einkommens- und Vermögenssituation einen derartigen Unterhaltsanspruch nie erfüllen; es sei ihm eine…
…3 Ehegesetz (EheG) würde den scheidungswilligen Ehegatten die Möglichkeit eröffnen, dem Gericht eine schriftliche Vereinbarung über die Scheidungsfolgen zu unterbreiten, welche eine Grundlage für den Scheidungsvergleich darstellen würde, was im vorliegenden Fall auch geschehen wäre. Wenn nun für diesen Scheidungsvergleich Gebühren nach dem Gerichtsgebührengesetz (GGG…
…einen Anspruch der Kanzlei gegenüber der Versicherung, die von der Kanzlei bezahlt werde, an seine Ehefrau abzutreten. Die Vereinbarung sei kein Scheidungsfolgenvergleich und kein Ehepakt. Es handle sich um eine bloße Regelung des Kindes- und Ehegattenunterhaltes während aufrechter Ehe, eine Art Festschreibens des finanziellen status…
…2. März 2007 für den Fall der Scheidung der Ehe, aus welchen Gründen und aus wessen Verschulden immer, folgendes vereinbart: Trennungsvereinbarung und Scheidungsfolgenvergleich: Erstens: Ehegattenunterhalt, FM verpflichtet sich an seine Gattin monatlich 1.200,00 € zu bezahlen. Dieser Unterhaltsbetrag wird als Fixbetrag vereinbart. FM…
…2), bei einer Leistung an Erfüllungs Statt der Wert, zu dem die Leistung an Erfüllungs Statt angenommen wird (Z 3). Entgegen der Ansicht des FAG handelt es sich im gegebenen Fall nicht um eine Scheidungsfolgenvereinbarung mit Globalcharakter. Der gegenständliche Fall ist vielmehr mit dem, dem…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Helfried Stockinger, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern, Wien vom 18. Februar 2003 betreffend Rechtsgebühr entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn JP, Adr, vertreten durch Dr. Horst Lukanec, Notar, 2130 Mistelbach, Franz Josefstr. 33, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 22. März 2005 betreffend Grunderwerbsteuer zu ErfNr.xxx entschieden: Der Berufung…
…Bescheid vom 10. März 2004). In der dagegen erhobenen Berufung wurde im Wesentlichen eingewendet, in der Scheidungsfolgenvereinbarung werde die Obsorge sowie der Unterhalt für die Kinder, der wechselseitige Unterhalt der Ehegatten und die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse geregelt. Im Rahmen der…
…2002, 99/16/0147, führt der VwGH (unter Verweis teils auf obige Erkenntnisse) grundlegend zur Beurteilung von "Scheidungsfolgenvereinbarungen" aus: "Der Verwaltungsgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung Vereinbarungen, die (auch schon vor der beabsichtigten Eheschließung) allfällige Scheidungsfolgen regeln, als Vergleiche im Sinne der herangezogenen Tarifpost angesehen ... Auch…
…siehe u.a. das Erkenntnis vom 24. Jänner 2002, 99/16/0147 und die dort zitierte Vorjudikatur) sind Vereinbarungen, die allfällige Scheidungsfolgen regeln, als Vergleiche im Sinne des § 33 TP 20 GebG anzusehen. Die gegenständliche Vereinbarung ist in die Form eines Notariatsaktes gekleidet. Die Vertragsteile…
…Seite des Scheidungsvergleiches aber nur die Übertragung des Rechtes auf Einräumung des Wohnungseigentums an der Ehewohnung, sowie die Ausgleichszahlung und Kreditübernahme und ist anderes Vermögen nicht Gegenstand der Scheidungsfolgenvereinbarung, so handelte es sich nicht um eine Globalvereinbarung und können die Zahlungen nur als für die…
…2010 betreffend Gebühren nach der am 7. Februar 2013 in 4010 Linz, Bahnhofplatz 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Scheidungsfolgenvereinbarung Am 12. März 2010 haben WK und seine Ehegattin EG folgende Vereinbarung gemäß §§ 87 Abs…
…Dagegen richtet sich die Berufung mit folgender Begründung: Das Fruchtgenussrecht zugunsten Frau BG stelle keine Gegenleistung der Berufungswerberin dar. Der Übergabsvertrag regle im Zusammenhang mit dem getroffenen Scheidungsvergleich die Scheidungsfolgen zwischen dem Übergeber und der Fruchtgenussberechtigten. Die Einräumung eines Fruchtgenusses stelle keinen steuerbaren Tatbestand dar…
…Dagegen richtet sich die Berufung mit folgender Begründung: Das Fruchtgenussrecht zugunsten Frau BG stelle keine Gegenleistung der Berufungswerberin dar. Der Übergabsvertrag regle im Zusammenhang mit dem getroffenen Scheidungsvergleich die Scheidungsfolgen zwischen dem Übergeber und der Fruchtgenussberechtigten. Die Einräumung eines Fruchtgenusses stelle keinen steuerbaren Tatbestand dar…