…einen Vergleich im Sinne des ABGB handelt. Es handelt sich bei der Schenkung und beim Vergleich um zwei unterschiedliche Rechtsgeschäfte. Im Vergleich werden die Scheidungsfolgen geregelt und nicht die Vermögensübertragung. Die Ehegattin übernimmt im Falle der Scheidung etwaige Restkreditschulden. Die Eheleute haben ihre Vermögensansprüche vorweg…
…Bf. ins Treffen geführte Erkenntnis, VwGH 21.03.2012, 2011/16/0122) Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind insbesondere vertragliche Regelungen, die allfällige Scheidungsfolgen regeln, als Vergleiche im Sinne des § 33 TP 20 GebG anzusehen, und liegt ein Vergleich unter anderem dann vor, wenn…
…B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Notariatsakt vom 4. Juli 2011 haben der Beschwerdeführer und seine Ehegattin eine Quittungserklärung sowie eine ergänzende Aufteilungsvereinbarung mit auszugsweise folgendem Inhalt abgeschlossen: "Mit notarieller Scheidungsfolgenvereinbarung vom 6. September 2010 betreffend die Liegenschaften EZ 1 und EZ 2- 3 wurde…
… 1380, Rz 3; Wolff in Klang, Kommentar zum ABGB, 6. Band, 274ff). Scheidungsfolgenvereinbarungen sind nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes grundsätzlich als Vergleich zu werten (vgl. dazu das Erkenntnis vom 19. Juni 1989, Zl. 88/15/0167, und die dort zitierte Vorjudikatur). Da im Gesetz die…
…erforderlich, sondern es genügt schon das Nachgeben in nur einem von mehreren Punkten. Der Verwaltungsgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung Vereinbarungen, die (auch schon vor der beabsichtigten Eheschließung) allfällige Scheidungsfolgen regeln, als Vergleiche im Sinne der herangezogenen Tarifpost angesehen. Im Erkenntnis vom 1.9.1999, Zl…
…Wohnung noch nach § 7 Z 2 GrEStG begünstigt ist. Auszugehen ist davon, dass die beteiligten Vertragsparteien am t2.m2.2010 im Scheidungsverfahren eine Scheidungsfolgenvereinbarung hinsichtlich der Ehewohnung getroffen haben, in welcher unter anderem die Übernahme durch eine der Vertragsparteien ermöglicht wurde. Am 08.08.2014…
…im Falle, dass eine Leistung nicht mit einem bestimmten Betrage, wohl aber deren Höchstmaß ausgedrückt ist, die Gebühr nach dem Höchstbetrag zu entrichten. Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass es sich um eine Scheidungsfolgenvereinbarung, somit um einen gebührenpflichtigen Vergleich handelt, wobei die Gebühr unter Beachtung der §§…
…verpflichtet wird. Der VwGH geht in nunmehr bereits ständiger Rechtsprechung davon aus, dass Scheidungsfolgenvereinbarungen grundsätzlich als Vergleich zu werten sind, weil dadurch zumindest zweifelhafte Rechte für die Zeit nach der Scheidung geregelt werden. Ein gebührenrechtlicher Vergleichstatbestand ist dann erfüllt, wenn mit vorbeugender Bereinigungs- bzw. Klarstellungsfunktion…
…bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet, ein Vergleich. Scheidungsfolgenvereinbarungen sind nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes grundsätzlich als Vergleich zu werten (vgl zB VwGH 19.6.1989, 88/15/0167, und die dort zitierte Vorjudikatur). Da…
…Verwaltungsgerichtshofes (siehe u.a. das Erkenntnis VwGH 24.1.2002, 99/16/0147 und die dort zitierte Vorjudikatur) sind Vereinbarungen, die allfällige Scheidungsfolgen regeln, als Vergleiche im Sinne des §33 TP20 GebG anzusehen. Gegenständliche Vereinbarung ist in die Form eines Notariatsaktes gekleidet. Die Vertragsteile hielten…
…Juli 2004, 2003/16/0117, jeweils mit Hinweisen auf die Vorjudikatur) die Auffassung, dass Vereinbarungen, die allfällige Scheidungsfolgen regeln, als Vergleiche im Sinne der Tarifpost 20 des § 33 GebG anzusehen sind. Da im Gesetz die Folgen der Scheidung im Einzelnen nicht festgelegt sind und derartige…
…und damit unter dieser Bedingung stehe. Eine Scheidung sei weder durchgeführt noch beabsichtigt. Die vereinbarten Scheidungsfolgen könnten naturgemäß erst im Fall der Scheidung auch tatsächlich eintreten. Unabhängig davon könnte der Bw aufgrund seiner Einkommens- und Vermögenssituation einen derartigen Unterhaltsanspruch nie erfüllen; es sei ihm eine…
…3 Ehegesetz (EheG) würde den scheidungswilligen Ehegatten die Möglichkeit eröffnen, dem Gericht eine schriftliche Vereinbarung über die Scheidungsfolgen zu unterbreiten, welche eine Grundlage für den Scheidungsvergleich darstellen würde, was im vorliegenden Fall auch geschehen wäre. Wenn nun für diesen Scheidungsvergleich Gebühren nach dem Gerichtsgebührengesetz (GGG…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ilse Rauhofer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Mario Anton Züger, Favoritenstraße 217 Tür 37, 1100 Wien über die Beschwerde vom 12. November 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom…
…gedeihliche Grundlage zu stellen und damit den Eheleuten im Sinne der "Versöhnung" die Möglichkeit zu geben, wieder zu sich und zueinander zu finden sowie Scheidungsfolgenregelungen für den Fall zu treffen, dass die vorstehenden Ziele wider Erwarten nicht erreicht werden könnten. Nach der Darstellung der ehelichen…
…16/0117). Es ist daher die Frage zu klären, ob die beschwerdegegenständliche Vereinbarung dem vom § 33 TP 11 GebG erfassten Geschäftskreis zuzurechnen ist, oder ob sie eine bloße Scheidungsfolgenvereinbarung darstellt, der eine vorbeugende Bereinigungs- bzw. Klarstellungsfunktion und damit Vergleichscharakter zukäme (vgl. VwGH 1.9.1999…
…Ihre Beratungs- und Vertretungskosten, sowie die sie betreffende Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr hat jede Partei selbst zu bezahlen.“ Der die Scheidungsfolgenvereinbarung errichtende Rechtsanwalt hat die Grunderwerbsteuer selbst berechnet. Er ist dabei vom dreifachen Einheitswert als Bemessungsgrundlage ausgegangen. In einer Gebührenprüfung stellte die Prüferin in Tz 7…
…einen Anspruch der Kanzlei gegenüber der Versicherung, die von der Kanzlei bezahlt werde, an seine Ehefrau abzutreten. Die Vereinbarung sei kein Scheidungsfolgenvergleich und kein Ehepakt. Es handle sich um eine bloße Regelung des Kindes- und Ehegattenunterhaltes während aufrechter Ehe, eine Art Festschreibens des finanziellen status…
…2. März 2007 für den Fall der Scheidung der Ehe, aus welchen Gründen und aus wessen Verschulden immer, folgendes vereinbart: Trennungsvereinbarung und Scheidungsfolgenvergleich: Erstens: Ehegattenunterhalt, FM verpflichtet sich an seine Gattin monatlich 1.200,00 € zu bezahlen. Dieser Unterhaltsbetrag wird als Fixbetrag vereinbart. FM…
…alle früheren Rechtsgeschäfte aufgehoben werden. Da für Vergleiche im GebG 1957 eine eigene Tarifpost besteht, sind solche Rechtsgeschäfte nach dieser Tarifpost unabhängig von den früher bestandenen Rechtsgeschäften zu vergebühren (VwGH vom 7.3.1956, 866/54). Scheidungsfolgenvereinbarungen gern. § 55a Abs. 2 EheG sind nach ständiger…