…April 2002 hat das Finanzamt die Bw. hinsichtlich des im Schätzungswege ermittelten Lohnaufwandes zur Haftung für Lohnsteuer herangezogen und die Dienstgeberbeiträge samt Zuschlag festgesetzt. Mit Schriftsatz vom 23. Mai 2002 hat die Bw. sowohl gegen sämtliche im Zuge der Betriebsprüfung ergangenen Bescheide als auch gegen…
…Schätzung des fiktiven Lohnaufwandes in Höhe v. 50% des Rechnungsbetrages ohne Begründung erfolgt. Insbesondere sei nicht nachvollziehbar, dass im Fall der B eine Schätzung des Lohnaufwandes mit 100 S pro Stunde vorgenommen wurde, im Falle der M jedoch eine Schätzung in Höhe von 50% des…
…Schätzungswege ermittelt worden sind. Die Umsatzhinzuschätzung erfolgte an Hand der Funkfahrten (die Anzahl der Funkfahrten wurde bei der Funkzentrale erhoben); bei der Gewinnermittlung wurden 40% des hinzugeschätzten Umsatzes als Lohnaufwand angesetzt. Den Feststellungen der Betriebsprüfung hat das Finanzamt durch Erlassung entsprechender Abgabenbescheide (ua. auch Umsatz-…
…gegen die Höhe des Arbeitseinsatzes/Lohnaufwandes substantiierte Einwendungen zu erheben, was die Bw. jedoch nicht getan hat. Mit ihrem allgemein gehaltenen Vorbringen, dass ein weitaus zu hoher Arbeitskräfteeinsatz angenommen worden sei, vermag die Bw. die ausführlich begründete Schätzung des Finanzamtes jedoch nicht in Zweifel zu…
…Lenker, Einsatzhäufigkeit etc.) erfolgte seitens der Lohnsteuerprüfung eine Schätzung des Lohnaufwandes in Form eines Sicherheitszuschlages auf Basis der Lohnzetteldaten für den Zeitraum 1996 bis 1998. Insgesamt ergab die Neuberechnung unter Anwendung eines Sicherheitszuschlages iHv. 25% der in den Jahren 1996 bis 1999 im geprüften Unternehmen…
…am Umsatz nachgehen. Auf Grund der vorliegenden Meldedaten und der Niederschriften wurde vom Prüfungsorgan eine Schätzung des Lohnaufwandes vorgenommen und von der so ermittelten Bemessungsgrundlage der Dienstgeberbeitrag und der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag berechnet. Das Finanzamt hat sich den Prüfungsfeststellungen angeschlossen und der Bw. mit Haftungs…
…wurde vom Finanzamt eine Schätzung des Lohnaufwandes für unbekannte Aushilfen vorgenommen. Nach Ansicht des Finanzamtes ist ein Lokal von dieser Art (eine Betriebsbesichtigung ist durchgeführt worden) mit dem bei der Wiener Gebietskrankenkasse gemeldeten Personal und auch dem von der PGmbH zur Verfügung gestelltem Personal nicht…
…Ausmaß des 1,75fachen des Lohnaufwandes ermittelt. Unter Zugrundelegung dieses Rechnungsergebnisses hat er in der Folge Umsätze in Höhe des 1,5fachen der festgestellten Schwarzlöhne, gerundet auf volle Tausend, zugeschätzt. Diese Schätzung entspricht nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates den Denkgesetzen, zumal durch Herabsetzung des Mulitiplizierungsfaktors…
…bis 2001 die Methode der kalkulatorischen Schätzung an. Dabei ging der Prüfer von einer Leistungs- und Warenkalkulation aus, deren Grundlagen aus den im Betrieb vorhandenen Daten und Unterlagen ermittelt wurden (innerer Betriebsvergleich, ABp Teil 4, AS 1, 2). Unter Berücksichtigung des gesamten Lohnaufwandes, des Wareneinsatzes…
…Streichung des Fremdleistungsaufwandes) ergebe sich eine völlig unrealistische Ertragssituation, wobei er das Verhältnis Umsatz - Gewinn laut BP anführt. Die Schätzung führe zu einem schwankenden Prozentsatz des Ertrages bezogen auf den Umsatz sowie zu weit überhöhten Erträgen. Der Prüfer hat seine Schätzung des zusätzlichen Lohnaufwandes detailliert…
…der Vorgangsweise der Bp hinsichtlich der Qualifizierung des Leihpersonals als Dienstnehmer der Abgabepflichtigen und aufgrund von Umsatz/Erlös- Zuschätzungen Gewinn ergeben, die nicht der Realität entsprechen, also nicht plausibel wären. Dazu ist zu vermerken, dass bei Schätzung des zusätzlichen Lohnaufwandes (Lohn für die "schwarzen Dienstnehmer…
…H gegeben war. Die Schätzung des fiktiven Lohnaufwandes wurde mit 50% des Nettoaufwandes u.a. deshalb angenommen, weil Arbeitskräfte mangels Abfuhr von Lohn- und Sozialabgaben ungleich kostengünstiger beschäftigt werden können als regulär Beschäftigte (siehe oben). Vor dem Hintergrund der Sachverhaltsannahmen des UFS, wonach die Bw…
…infolge der Schätzung ergebe sich eine völlig unrealistische Ertragssituation, wobei sie das Verhältnis Umsatz - Gewinn laut BP anführt. Die Schätzung führe zu einem schwankenden Prozentsatz des Ertrages bezogen auf den Umsatz sowie zu weit überhöhten Erträgen. Der Prüfer hat seine Schätzung des zusätzlichen Lohnaufwandes detailliert…
…der Vorgangsweise der Betriebsprüfung hinsichtlich der Qualifizierung des Leihpersonals als Dienstnehmer der Bw und aufgrund von Umsatz- bzw Erlöszuschätzungen Gewinne ergäben, die nicht der Realität entsprächen, also nicht plausibel seien. Dazu sei zu sagen, dass bei Schätzung des zusätzlichen Lohnaufwandes (Lohn für die "schwarzen Dienstnehmer…
…Nutzung ist an Hand der gefahrenen Kilometer zu ermitteln und vom Steuerpflichtigen nachzuweisen (zB durch ein Fahrtenbuch) oder zumindest glaubhaft zu machen; ansonsten erfolgt eine Schätzung (vgl. Doralt, EStG4, § 4 Tz 330, Stichwort "Kraftfahrzeugkosten"). Zu den Ausführungen des Berufungswerbers im Schriftsatz vom 3. Dezember 2006…
…und der Pensionsrückstellung Geltung. In der Niederschrift und im Bp-Bericht sei angeführt worden, dass die Kürzung des Lohnaufwandes bei A und die nicht erfasste Versicherungsvergütung eine vGA darstellten, die auf Grund des Zuflusses an den Gesellschafter kapitalertragsteuerpflichtig sei. Da bisher keine Abfertigungszahlungen geflossen seien…
…5.500 ATS ersichtlich sei. Darüber hinaus müsse die Schätzung um zwei weitere Taxis erweitert werden, weshalb nur mehr 6,5 Taxis fehlten. Damit ginge die in Tz 62 des Bp-Berichtes angestellte Kontrollrechnung ins Leere, da sie zu den geschätzten Umsätzen eine Differenz von…
…Elementen der Schätzung. Diese Schätzungsmethode gehe davon aus, dass bei mangelhaften Aufzeichnungen es als wahrscheinlich anzusehen sei, dass nicht nur nachgewiesenermaßen nicht verbuchte Vorgänge, sondern auch weitere Vorgänge nicht aufgezeichnet worden seien. Zur Thematik, inwieweit die Kürzung des Lohnaufwandes für die Ausmittelung des begünstigt besteuerten…
…Werbeaufwand: Der Gesellschafter-Geschäftsführer allein könne im Büro telefonieren und mache laut Schätzung des Prüfers der private Anteil der Telefonate mehr aus als der Anteil der Firma mit einem Umsatz von mehr als 20 Millionen Schilling. Nachdem die Verkäufe mit Videorecordern nicht den gewünschten Erfolg…
…Dies ist auch in der Höhe des Lohnaufwandes ersichtlich. | | brutto | je Monat | 2004 | 9.554,50 € | 682,46 € | 2005 | 9.774,50 € | 698,18 € | 2006 | 10.201,50 € |…