…dass für die Zurechnung der von B getätigten Einlagen zu den von der Bw. erwirtschafteten Umsätzen und Gewinnen aus dem Grunde ungeklärter Herkunft der für die Einlagen verwendeten Mittel die Frage entscheidend sei, ob B über die Mittel für die getätigten Einlagen tatsächlich verfügt habe…
…analog den beiden anderen Streitjahren ) mit der Zurechnung des Sicherheitszuschlages iHv 10 % des Umsatzes für 1994 infolge der ungeklärten Mittelherkunft für die durch den Gesellschafter B in die Bw getätigten Bareinlagen. Aus den oben angeführten Gründen wurde der Berufung hinsichtlich dieser Streitpunkte vollinhaltlich Folge gegeben…
…dass für die Zurechnung der von B getätigten Einlagen zu den von der Bw. erwirtschafteten Umsätzen und Gewinnen aus dem Grunde ungeklärter Herkunft der für die Einlagen verwendeten Mittel die Frage entscheidend sei, ob B über die Mittel für die getätigten Einlagen tatsächlich verfügt habe…
…sind. Bei zusammenfassender Betrachtung des vorliegenden Sachverhaltes ergibt sich, dass die Herkunft der Mittel für die vom Gesellschafter und Geschäftsführer B getätigten Einlagen nicht aufgeklärt worden ist. Daher war die Schätzungsberechtigung nach § 184 Abs. 2 BAO im Prüfungszeitraum 1993 bis 1995 gegeben. Wenn eine Schätzung…
…sind. Bei zusammenfassender Betrachtung des vorliegenden Sachverhaltes ergibt sich, dass die Herkunft der Mittel für die vom Gesellschafter und Geschäftsführer B getätigten Einlagen nicht aufgeklärt worden ist. Daher war die Schätzungsberechtigung nach § 184 Abs. 2 BAO im Prüfungszeitraum 1993 bis 1995 gegeben. Wenn eine Schätzung…
…sind. Bei zusammenfassender Betrachtung des vorliegenden Sachverhaltes ergibt sich, dass die Herkunft der Mittel für die vom Gesellschafter und Geschäftsführer B getätigten Einlagen nicht aufgeklärt worden ist. Daher war die Schätzungsberechtigung nach § 184 Abs. 2 BAO im Prüfungszeitraum 1993 bis 1995 gegeben. Wenn eine Schätzung…
…Mittelherkunft hinsichtlich der getätigten Bareinlagen als ungeklärt ansah und Hinzurechnungen in diesem Umfang vornahm. Nicht zu teilen vermag der unabhängige Finanzsenat hingegen die in der Berufungsvorentscheidung vertretene Auffassung des Finanzamtes, dass selbst wenn die Übergabe der Beträge an den Berufungswerber nachgewiesen hätte werden können, für…
…6.3.2002). Die Mittelherkunft für den Einlagenteilbetrag 1995 in Höhe von S 50.000.- sowie für die Einlage in Höhe von S 320.000.- im Jahr 1999 konnte nicht nachgewiesen werden. Zwar soll es sich auch bei diesen Beträgen um Darlehen des Bruders des…
…1 ersichtlich ist, gab es im Jahr 2004 keinen Vermögenszuwachs. Die Entnahmen überstiegen die Einlagen um über € 30.000; Bankomat- und Kreditkartenzahlungen gab es im Ausmaß von rund € 20.000. Ein ungeklärter Vermögenszuwachs ist somit nicht gegeben, womit eine Schätzung iSd. § 184 BAO…
…vom Gesellschafter und Geschäftsführer getätigten Einlagen aus nicht erklärten Erlösen der Bw. stammten. Daraus folge, dass die Hinzurechnung eines Sicherheitszuschlages im Ausmaß von 10% des Umsatzes in den Jahren 1993 bis 1995 aus dem Grunde der ungeklärten Herkunft der für die Einlagen des Geschäftsführers B…
…das Darlehen aus dem Jahr 2009 stammt, ist er für die in den Jahren 2005 bis 2008 getätigten Einlagen nicht als Nachweis dienlich. - Verbindlichkeiten bei der BankA. : Laut Schreiben des Abgabepflichtigen beliefen sich die Verbindlichkeiten bei der BankA. per 14.10.2009 auf € 124…
…Wege der Schätzung zu ermitteln gewesen seien. Aus dem Faktum des ungeklärten Vermögenszuwachses ziehe die Betriebsprüfung den Schluss, dass es sich bei den zugeführten Beträgen um buchhalterisch nicht erfasste und der Besteuerung vorenthaltene Erlöse der Bw. handle. Der für 1997 und 1998 festgestellte ungeklärte Vermögenszuwachs…
…der Sachverhalt dahingehend zu würdigen, ob die Herkunft der als ungeklärt bezeichneten Privateinlagen nach wie vor als ungeklärt anzusehen ist. Entscheidend für die Frage der Schätzungsberechtigung ist, ob die Gesellschafter gegebenenfalls über private Mittel für die getätigten Einlagen verfügen konnten. Im gegenständlichen Fall liegt in…
…von Amts wegen die Umsatzsteuer für den Zeitraum Jänner bis April 2011 mit € 0 festgesetzt. Es widerspricht den Denkgesetzen, dass die Bw die streitgegenständlichen Einlagen mit eigenen "Schwarzgeschäften" erwirtschaften konnte. Die Ausführungen der Prüferin zur Schätzung bei ungeklärten Einlagen sind an sich völlig zutreffend…
…teilweise - über entsprechende Mittel, dann war die Herkunft der Mittel für die getätigten Einlagen insoweit nicht ungeklärt. Da die belangte Behörde das Vorliegen von Gesellschaftereinlagen entscheidend aus dem Grunde der ungeklärten Mittelherkunft (auf Seiten der Gesellschafter) als nicht erwiesen angenommen hat, erweist sich der aufgezeigte…
…Dazu ist anzumerken, dass es auch im Zeitraum der Betriebsprüfung für die Jahre 1993 bis 1995 zu Zuschätzungen aufgrund ungeklärter Mittelherkunft kam. Die aufgrund der Betriebsprüfungen 1993 bis 1995 bei den drei genannten Firmen ergangenen Bescheide wurden mit Berufungen angefochten. Die Berufungsverfahren sind derzeit noch…
…gegenständlichen Einlagen getätigt wurden) in nachvollziehbarer Weise nachzuweisen. Da der Bw. nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates gegenständlich seiner Mitwirkungspflicht nicht im zumutbaren (und erfüllbaren) Ausmaß nachkam, kann dem Finanzamt nicht mit Erfolg entgegengetreten werden, wenn es die Mittelherkunft hinsichtlich der getätigten Einlagen als ungeklärt ansah…
…LIV nicht bei den Bilanzerstellungen der Vorjahre hervorgekommen sei. Offenbar werde versucht, die Mittelverwendung getätigter PE in die Vorjahre zu verlagern. Da der festgestellte Vermögenszuwachs im Prüfungsverfahren nicht ausreichend aufgeklärt worden sei, sei die Behörde gem. § 184 Abs. 2 Bundesabgabenordnung (BAO) zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen…
…unternehmerischen Tätigkeiten entfaltet habe, gehe die in diese Richtung vorgenommene Schätzung ins Leere. Selbst unter der Annahme der Rechtmäßigkeit der Schätzungsbefugnis aufgrund einer Einzahlung auf ein Sparbuch, sei diese nach Ansicht von Lehre und Rechtsprechung bei ungeklärten Mitteln erst dann gegeben, wenn seitens der Behörde…
…Zweifelsfall von dem, für den Abgabepflichtigen, ungünstigsten Sachverhalt ausgehen! Die Behörde muss auch ein einwandfreies Verfahren abliefern, d.h. wenn Steuerunterlagen und Lohnzetteln des Pflichtigen im Finanzcomputer vorhanden sind, sind auch diese Daten heranzuziehen. Eine Schätzung nach dem getätigten Lebensaufwand (hier inkl. Finanzierungen des Pkw…