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UFSG RV/0406-G/08Wechsel vom Studium Sportwissenschaften zum FH - Studium Physiotherapie als schädlicher Studienwechsel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.09.2008

…d. h. von September 2007 bis Juli 2010 Physiotherapie und wird anschließend ihr Studium Sportwissenschaften beenden. ... Unserer Meinung nach ist diese Situation daher kein schädlicher Studienwechsel. Die Kombination Sportwissenschaften mit Physiotherapie ist für ihren weiteren beruflichen Werdegang ein wesentlicher Vorteil." Mit Berufungsvorentscheidung vom 18. Juni…

UFSS RV/0736-S/11Schädlicher Studienwechsel oder Wechsel der Studieneinrichtung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2012

…aus dem Medizinstudium nicht die gesamten Vorstudienzeiten, sondern lediglich einzelne Prüfungen im Ausmaß von 45 ECTS-Punkten für das Bachelorstudium Genetik anerkannt. Es liegt somit kein bloßer Wechsel der Studieneinrichtung, sondern ein schädlicher Wechsel zwischen zwei unterschiedlichen Studienrichtungen vor, bei welchem der Familienbeihilfenanspruch für das…

UFSG RV/0129-G/05Rückwechsel in ein Studium als schädlicher Wechsel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.01.2006

…Mit 20. Februar 2004 wechselte der Sohn in das "Lehramtsstudium, UF Mathematik, UF Psychologie und Philosophie; B 191/406/299" zurück. In Streit steht im gegenständlichen Verfahren, ob dieser "Rückwechsel in das genannte Lehramtsstudium einen so genannten "schädlichen Wechsel" darstellt, wie das Finanzamt im angefochtenen…

UFSG RV/0381-G/08Nur bei Anrechnung der gesamten Vorstudienzeiten liegt kein so genannter "schädlicher Wechsel" vor
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2009

…Jänner 2008, aus dem sich ergebe, dass es sich "laut § 17 StudFG (2)" nicht um einen so genannten "schädlichen Wechsel" gehandelt habe. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs. 1 des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen…

UFSF RV/0234-F/06Ein schädlicher Studienwechsel ist erst dann nicht mehr zu beachten, wenn im nunmehr gewählten Studium so viele Semester wie im vor dem Wechsel betriebenen Studium zurückgelegt wurden. Die Mindeststudiendauer ist pro Studienabschnitt zu betrachten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.11.2006

…Beginn des Studiums zu rechnen. 3. Ein Wechsel des Studienplanes gelte nicht als schädlicher Wechsel für die Familienbeihilfe. j habe mit dem Kombinationsstudium pn /df im Wintersemester 99/00 begonnen und habe dieses zwei Semester lang studiert, bevor er im WS 00/01 auf pn…

UFSG RV/0699-G/12schädlicher Studienwechsel bei Kombi-Studium
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2013

…Hinweis auf die anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen im Wesentlichen angeführt, dass es sich bei diesem Studienwechsel um einen so genannten "schädlichen Wechsel" gehandelt habe. In der dagegen fristgerecht eingebrachten ,Berufung verweist die Berufungswerberin lediglich auf den Studienerfolg ihres Sohnes. Nach der angeschlossenen Bestätigung der "Uni Graz…

UFSG RV/0845-G/11Schädlicher Studienwechsel, weil keine vollständige Anrechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.07.2012

…bei dem mit Beginn des Wintersemesters 2007/2008 vollzogenen Studienwechsel habe es sich um einen so genannten "schädlichen Wechsel" gehandelt. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung führt die Berufungswerberin auszugsweise aus: "Meine Tochter und ich haben mehrere Male mit dem Finanzamt in Weiz wegen der…

UFSG RV/0916-G/09Berufsausbildung iSd FLAG - schädlicher Studienwechsel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.04.2011

…d.h. fachspezifisch, zu nützen. Bei diesem zwingend herbeigeführten Wechsel der Studienrichtung handelt es sich keineswegs um einen schädlichen Wechsel. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat sich in Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren an der Medizinischen Universität Graz offiziell geäußert und festgestellt, dass jenen…

UFSG RV/0461-G/11Studienwechsel oder Überschreiten der Studiendauer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2012

…b des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) 1967 handelte. Auch wurde darauf hingewiesen, dass selbst dann, wenn es sich nicht um einen so genannten "schädlichen" Wechsel handeln würde, ab März 2011 kein Beihilfenanspruch bestehen würde, da die Tochter den ersten Studienabschnitt nicht in der vorgesehenen Studienzeit von drei…

UFSG RV/0790-G/06Die Benennung eines anderen Studiums als Hauptstudium bei Mehrfachstudien ist ein Studienwechsel.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.10.2007

…Diplomstudium Volkswirtschaft". Dabei handelt es sich nicht um einen so genannten "schädlichen" Studienwechsel im Sinn des § 17 des Studienförderungsgesetzes. Mit Beginn des Sommersemesters 2003 erfolgte durch Wahl der Studienrichtung "Mathematik" als Hauptstudium der Wechsel von der Studienrichtung "Individuelles Diplomstudium Volkswirtschaft" zur Studienrichtung "Mathematik". Da dieser…

UFSG RV/0541-G/05Studienwechsel oder "Fortsetzungsstudium"?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2007

…die Berufsausbildung an einer anderen Bildungseinrichtung fortzusetzen. Es folgen weitere Ausführungen dazu, dass es sich überdies nicht um einen Wechsel der Studienrichtung gehandelt habe, sondern um eine "Fortsetzung der einschlägigen Berufsausbildung auf universitärem Niveau". Die Ausbildung an der Fachhochschule habe die Grundlage für die weitere…

UFSG RV/0687-G/05Anrechnung von Vorstudienzeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2006

…das Finanzamt die Berufung im Wesentlichen mit der Begründung abgewiesen, dass nicht die gesamten Vorstudienzeiten von fünf Semestern angerechnet worden seien, weshalb ein so genannter schädlicher Wechsel im Sinn des § 17 des Studienförderungsgesetzes vorliege. Infolge des fristgerecht eingebrachten Vorlageantrages gilt die Berufung wiederum als unerledigt…

UFSG RV/0160-G/11Studienwechsel - keine volle Anrechnung von Vorstudienzeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2011

…bis 30. November 2010 ausgezahlte Familienbeihilfe und die entsprechenden Kinderabsetzbeträge im Wesentlichen mit der Begründung zurück gefordert, bei dem zitierten Studienwechsel habe es sich um einen so genannten "schädlichen Wechsel" im Sinn des § 17 des Studienförderungsgesetzes 1992 (StudFG) und damit auch im Sinn des § 2…

UFSL RV/0835-L/11Studienwechsel - Wechsel der Studienrichtung bzw. der Studieneinrichtung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2012

…zurückgelegt haben. Anerkannte Prüfungen aus dem Vorstudium verkürzen diese Wartezeiten; dabei ist auf ganze Semester aufzurunden. Die Tochter des Berufungswerbers hat ihr Studium nach dem vierten inskribierten Semester gewechselt, sodass jedenfalls ein "schädlicher Wechsel" im Sinn des § 17 Abs. 1 Z 2 StudFG vorliegt, wenn…

UFSL RV/0662-L/10Bei einem bloßen Wechsel der Studieneinrichtung liegt kein Studienwechsel im Sinne des § 17 StudFG vor
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2010

…aus diesem Grund nicht vorlägen. Ein Wechsel der Bildungseinrichtung bei gleicher Studienrichtung stelle ebenfalls einen zu überprüfenden Wechsel für die Familienbeihilfe dar, da die Studienpläne der Bildungseinrichtungen verschieden wären. Betreffend den "Studienwechsel" liege nach fünf Semestern ein schädlicher Wechsel vor. Aufgrund des Anrechnungsbescheides im Ausmaß…

UFSW RV/2056-W/07Wechsel der für den Familienbeihilfenbezug maßgeblichen Studienrichtung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2007

…0163 ausgeführt hat, wenn der Studierende anstelle des bisher angegebenen Studiums ein anderes von ihm betriebenes Studium benennt. Es ist dem Finanzamt zuzustimmen, dass im vorliegenden Fall ein (schädlicher) Wechsel im Sinne des § 17 des Studienförderungsgesetzes 1992 vorliegt. Zur Anrechnung von Vorstudien regelt § 15 Abs…

UFSG RV/0290-G/08Studienwechsel Humanmedizin auf PMU
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009

…komme durch den Studienwechsel zu keinem längeren Familienbeihilfenbezug als wenn der Sohn das Studium in Graz beendet hätte, wodurch ein sogenannter "schädlicher" Wechsel nicht vorliege ist anzumerken, dass bei der Beurteilung hinsichtlich der Dauer des Familienbeihilfenanspruches nicht ein nicht mehr betriebenes Studium relevant sein kann…

UFSS RV/0729-S/06Studienwechsel bei Humanmedizin an verschiedenen Universitäten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.10.2007

…bezogen hat. Zum Argument der Bw, es komme durch den Studienwechsel zu keinem längeren Familienbeihilfenbezug als wenn die Tochter das Studium in Wien beendet hätte, wodurch ein sogenannter "schädlicher" Wechsel nicht vorliege, respektive dieser Begriff neu zu definieren sei, ist anzumerken, dass bei der Beurteilung…

UFSW RV/1909-W/10Anrechnung von Vorstudienzeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2010

…Rechtswissenschaften wurden V. für das Bachelorstudium Politikwissenschaft 12 ECTS Punkte sowie zwei Teildiplomprüfungen aus Rechtswissenschaften angerechnet, wobei pro Teildiplomprüfung ein Semester berücksichtigt wurde. Das Finanzamt anerkannte den Studienwechsel aufgrund der Anrechnungen als nicht schädlicher Wechsel, gewährte die Familienbeihilfe für das ab 1. Oktober 2007 betriebene…

UFSS RV/0280-S/06Studienwechsel nach dem jeweils dritten inskribierten Semester
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2006

…Die Einrechnung der gesamten Vorstudienzeiten erfolgt mit Bescheid. Durch Vorlage dieses Bescheides bei der Abgabenbehörde kann ein Antragsteller den Nachweis erbringen, dass kein schädlicher Wechsel vorliegt. Ein Studienwechsel ist nicht mehr zu beachten, wenn der Studierende in dem nunmehr gewählten Studium so viele Semester wie…