…März 2003, B 785/02). Für den Berufungsfall bedeutet dies, dass allenfalls ausschließlich durch die amtlich bestätigten Behinderungen der Bw. bedingte Anschaffungskosten für diverse Sanitäreinrichtungsgegenstände (bzw. damit zusammenhängende Errichtungskosten) als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden könnten. Die Kosten der jeweiligen Standardausstattung wären diesfalls jedoch - auf Grund…
…Fliesen inkl. Terrasse, Böden, Malerarbeiten, Sanitäreinrichtungsgegenstände und deren Endinstallationen, Heizkörper und deren Installation. 5. Fälligkeit des Kaufpreises 5.1. Der Kaufpreis für die Wohnung ist gem. Bauträgervertragsgesetz wie folgt zu bezahlen: Rate 1, 30,00 % = € 66.148,50, binnen zwei Wochen nach Unterfertigung…
…in Qualität und Ausführung ein sehr hoher Standard vorgegeben wurde. Es ist durchaus möglich durch Änderungen der Sanitäreinrichtungsgegenstände eine Preisreduzierung zu erwirken." Weiters heißt es in dieser Eingabe: "Im Regelfall ist es bei uns üblich, dass nur der Mindeststandard ausgeschrieben wird und im Zuge der…
…Haltegriffe), dann stellten die mittelbaren Maßnahmen keine außergewöhnliche Belastung dar. Nach Durchsicht der vorgelegten Rechnungen stelle der geltend gemachte Aufwand keinen ausschließlich oder überwiegend behinderungsbedingten Mehraufwand dar. Die neu angeschafften Sanitäreinrichtungsgegenstände ließen nicht erkennen, dass diese behinderungsspezifisch konzipiert oder ausschließlich für Behinderte bestimmt wären. Ebenso…
…bedeutet dies, dass nur durch eine Krankheit bzw. eine amtlich bescheinigte Behinderung bedingte Kosten für diverse Sanitäreinrichtungsgegenstände allenfalls als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden könnten. Überdies wären auf Grund der dargelegten Gegenwerttheorie Kosten der jeweiligen Standardausstattung von den Gesamtkosten jedenfalls in Abzug zu bringen, nur ein…
…mit Behinderungen beachtlich wäre. Demgemäß hat er im zitierten Erkenntnis als Rechtsmeinung vertreten, dass beim Einbau eines behindertengerechten Bades und WC lediglich die Anschaffungskosten für behindertengerechte Sanitäreinrichtungsgegenstände unter dem Titel "außergewöhnliche Belastungen" zu berücksichtigen seien, nicht aber die Kosten der jeweiligen Standardausstattung. Denn nur für…
…durch eine Krankheit bzw. eine amtlich bescheinigte Behinderung des Bw. bedingte Kosten für diverse Sanitäreinrichtungsgegenstände allenfalls als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden könnten. Überdies wären auf Grund der oben dargelegten Gegenwerttheorie Kosten der jeweiligen Standardausstattung von den Gesamtkosten jedenfalls in Abzug zu bringen, nur ein behinderungsbedingter…
…handelte es sich bei dem strittigen Aufwand, um den Einbau eines behindertengerechten Bades und WC an Stelle der standardmäßigen Ausführung, also ausschließlich um die Anschaffungskosten für behindertengerechte Sanitäreinrichtungsgegenstände, wobei durchwegs die Kosten der jeweiligen Standardausstattung abgezogen wurden. Der geltend gemachte Aufwand bezog sich somit nur…
…eines behindertengerechten Bades und Wc´s an Stelle der standardmäßigen Ausführung bezeichnet, ausschließlich um die Anschaffungskosten für behindertengerechte Sanitäreinrichtungsgegenstände, wobei durchwegs die Kosten der jeweiligen Standardausstattung abgezogen wurden. Der geltend gemachte Aufwand bezieht sich somit nur auf jene Aufwendungen, die ausschließlich durch die Behinderung bedingt sind…
…sämtlicher Sanitärinstallationen erforderlich sei, ergebe sich allein aus dieser Elektronachinstallation die Notwendigkeit einer kompletten Neuverfliesung der Bäder sowie einer De- und Reinstallation aller Sanitäreinrichtungsgegenstände. Da erfahrungsgemäß die Arbeitszeit im Bereich des Installationshandwerks den wesentlich aufwendigeren Teil gegenüber den dabei verwendeten Sanitärinstallationsgegenständen umfasse, sei diese Notwendigkeit…
…Baumeister Franz.K. könne sich auch nicht daran erinnern, dass die H-GmbH in der Wohnung 11xx Wien, R-Gasse 5x, Sanitärarbeiten, Sanitäreinrichtungsgegenstände, Marmorbeläge, Marmorkamine oder Parkettböden erbracht haben könnte. Entsprechende Unterlagen könne Franz.K. zu keinem der angeführten Beweisthemen vorlegen, da über die H…
…an die entsprechenden Fachfirmen erteilt worden seien. Im Falle des Dr.Alexander.R. schließt Baumeister Franz.K. weiters aus, dass die H-GmbH Sanitärarbeiten, Sanitäreinrichtungsgegenstände, Marmorbelege, Marmorkamine oder Parkettböden erbracht hat. Baumeister Franz.K. verweist in diesem Zusammenhang weiters auf den Umstand, dass Peter.S…
…handelte es sich bei dem strittigen Aufwand, um den Einbau eines behindertengerechten Bades und WC an Stelle der standardmäßigen Ausführung, also ausschließlich um die Anschaffungskosten für behindertengerechte Sanitäreinrichtungsgegenstände, wobei durchwegs die Kosten der jeweiligen Standardausstattung abgezogen wurden. Der geltend gemachte Aufwand bezog sich somit nur…
…welchem Ausmaß die H-GmbH in der Wohnung R-Gasse xx tätig geworden sei. Er könne aber ausschließen, dass die H-GmbH Sanitärarbeiten, Sanitäreinrichtungsgegenstände, Marmorbelege, Marmorkamine oder Parkettbodenarbeiten erbracht haben könnte. Diese Aussagen könne er aus lückenhaften Erinnerungen und aus Unterlagen des seinerzeitigen Gerichtsaktes entnehmen…
…als Generalunternehmer tätig gewesen ist. Baumeister F.L. kann auch ausschließen, dass die H-GmbH Leistungen wie Sanitärarbeiten, Sanitäreinrichtungsgegenstände, Marmorbelege, Marmorkamine oder Parkettbodenarbeiten erbracht haben könnte. Diese Aussagen kann er aus lückenhaften Erinnerungen sowie aus den Unterlagen des seinerzeitigen Gerichtsaktes entnehmen. Denn soweit die H…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A N, Adresse, vom 21. April 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 1. April 2011 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe In…