…danach Schrägabfall bis 65 dB im Hochtonbereich. Der nach der damals in Geltung gestandenen Richtsatzverordnung (VO des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 9.6.1965, BGBl 150/1965) ermittelte Grad der Behinderung wurde nach der Richtsatzposition 643 aufgrund der bestehenden Innenohrschwerhörigkeit und der Notwendigkeit des…
…Dyspensie), schlechte Ausnützung der Kost | 30 - 40 | 357 | Darmerkrankungen mit schweren anatomischen Veränderungen | 50 - 70 | 358 | Darmerkrankungen mit schweren anatomischen Veränderungen und schwerer Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes | 80 - 100 In Ergänzung zur Richtsatzverordnung § 7 KOVG 1957 hat der ärztliche…
…Dyspensie), schlechte Ausnützung der Kost | 30 - 40 | 357 | Darmerkrankungen mit schweren anatomischen Veränderungen | 50 - 70 | 358 | Darmerkrankungen mit schweren anatomischen Veränderungen und schwerer Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes | 80 - 100 In Ergänzung zur Richtsatzverordnung § 7 KOVG 1957 hat der ärztliche…
…BGBl. Nr. 150/1965, in der jeweils geltenden Fassung, - kurz: Richtsatzverordnung - anzuwenden. Die erhebliche Behinderung ist spätestens nach fünf Jahren neu festzustellen, soweit nicht Art und Umfang eine Änderung ausschließen. Im aktenkundigen fachärztlichen Sachverständigengutachten ist festgestellt, dass die Tochter des Bw "an einer hochgradigen, an…
…Sachverständige kommen auf Grund der Untersuchungsergebnisse und der vorgelegten Vorbefunde zu einer völlig identischen Beurteilung: Beide Sachverständige stellen zum einen eine leichte Intelligenzminderung fest. Für diese ist nach der Richtsatzposition 578 der so genannten "Richtsatzverordnung" (Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 9. Juni 1965…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin., vom 27. September 2009, gegen den Bescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 6. Juli 2009, betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung des Kindes, für den Zeitraum…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin, vom 18. Dezember 2008, gegen den Bescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 20. November 2008, betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung des Kd. für den Zeitraum…
…geltenden Fassung, und die diesbezügliche Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 9. Juni 1965, BGBl. Nr. 150 in der jeweils geltenden Fassung (die so genannte "Richtsatzverordnung") anzuwenden. Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 10. Dezember 2007, B 700/07, wohl begründet ausgeführt, dass…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 2. Mai 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Veit Wolfsberg vom 20. April 2005 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
…der Gesamtbeurteilung mehrerer Leidenszustände erfolgt somit nicht im Wege einer Addition der sich aus den Richtsatzpositionen ergebenden Hundertsätze, sondern nach § 3 Richtsatzverordnung, wonach beim Zusammentreffen mehrerer Leiden bei Einschätzung des MdE von der Gesundheitsschädigung auszugehen ist, die die höchste MdE verursacht (VwGH 1.6.1999…
…der Behinderung für das Fruktosemalabsorptionssyndrom mit 30 % und begründet dies, dass Ma. unter Diät völlig beschwerdefrei sei. Die milde Form der Neurodermitis wird mit deinem GdB von 10 % bewertet führt letztendlich wie in der Richtsatzverordnung § 7 KOVG 1957 vorgesehen zu keiner Steigerung des ges. GdB…
… 7 und 9 Abs. 1 KOVG 1957 sowie der "Richtsatzverordnung" in der jeweils geltenden Fassung vorsieht, weder eine de facto "Umqualifzierung" der Krankheit noch die Heranziehung einer "anderen" (höheren) Richtsatzposition. Zu den Vorbringen im Einzelnen: Einhelligkeit besteht hinsichtlich der Diagnose der Fruktosemalabsorption und der milden…
…Dafür wurde ihm vom Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 80% nach der Richtsatzposition 699 der sogenannten "Richtsatzverordnung" bescheinigt. Für das Jahr 2008 beantragte der Bw im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung Kosten für insgesamt 45 Eintritte in die Heiltherme W in Höhe…
…hingewiesen. In dem darauf hin im Auftrag des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen (kurz: Bundessozialamt) erstellten ärztlichen Sachverständigengutachten vom 6. November 2009 wurde ein "Borderline - Syndrom" nach der Richtsatzposition 585 der so genannten "Richtsatzverordnung" festgestellt und dafür ein Grad der Behinderung von 50 v. H…
…aufgrund der Erkrankung, der notwendigen Kontrollen und der in weiterer Folge notwendigen Operationen mit 50 % bestimmt (Richtsatzposition der Richtsatzverordnung: 372). Die Berufungswerberin bezog aufgrund dieser BSB-Bescheinigung ab Oktober 2004 erhöhte Familienbeihilfe für ihre Tochter. In der BSB-Bescheinigung vom 15.12.2007, die aufgrund…
…2009 und 30. September 2010 ein Asperger-Syndrom diagnostiziert und dafür ein Grad der Behinderung von 40 v.H. nach der Richtsatzposition 030201 der Richtsatzverordnung festgestellt worden. Diesem Gutachten hat der leitende Arzt des Bundessozialamtes am 21. Dezember 2010 seine Zustimmung erteilt. Zu bemerken ist…
…vorgelegte, im Gutachten genannte, relevante Befunde ein organisches Psychosyndrom und eine Paraspastik im Rahmen der Richtsatzposition 585 der so genannten Richtsatzverordnung und eine multiple Sklerose der Stufe 1 diagnostiziert und dafür ein Gesamtgrad der Behinderung von 90 v.H. festgesetzt. Im Gutachten vom 3. Februar…
…80 v. H. nach der Richtsatzposition 699 der so genannten "Richtsatzverordnung" bescheinigt. Für das Kalenderjahr 2006 begehrte der Berufungswerber, Ausgaben (Kosten von 555,50 Euro für insgesamt 49 Eintritte in die "Heiltherme Bad Waltersdorf") und Aufwendungen (mit den Thermenbesuchen im Zusammenhang stehende Fahrtkosten, geschätzt mit…
…völlige Desorientierung bei Demenz" und eine "Minderbegabung" diagnostiziert und dafür ein Grad der Behinderung von 100 v.H. nach der Richtsatzposition 580 der so genannten "Richtsatzverordnung" festgestellt. Außerdem wurde ein Diabetes mellitus Typ 2 (ICD: E11.1) diagnostiziert und dafür ein Grad der Behinderung von…
…im Gutachten zitierten vorgelegten Befunde eine Erdnussallergie diagnostiziert und dafür ein Grad der Behinderung von 20 v. H. nach der Richtsatzposition 355 der so genannten "Richtsatzverordnung" festgesetzt. Dieser obere Richtsatzwert wurde "entsprechend der Notwendigkeit einer streng erdnussfreien Kost und der Notwendigkeit der Vermeidung jeglicher Kotamination…