…Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, nicht abgezogen werden. Gemäß § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben nicht abgezogen werden. Darunter fallen auch Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden. Weist der Steuerpflichtige nach, dass die Bewirtung der…
…Bonbonieren, Blumen, andere Geschenke oder Aufmerksamkeiten. Repräsentationsaufwendungen sind auch im Falle des Vorliegens eines damit verbundenen Werbezweckes nicht abziehbar. Die Höhe der Repräsentationsausgaben ändert nichts daran, dass sie unter das Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 Z 3 EStG fallen." In seiner Berufung schlüsselte der Bw…
…Kleinstbeträge für Instandhaltung darstellten. Bewirtung: Gem. § 20 EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden: ... 3.) Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben Darunter fallen auch Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden, außer der Steuerpflichtige weist nach, dass die Bewirtung der Werbung dient und die…
…Lebensführung nicht abgezogen werden, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Nach Z 3 dieser Gesetzesstelle dürfen Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben nicht abgezogen werden. Darunter fallen auch Aufwendungen…
…aus nichtselbständiger Tätigkeit und Einkünfte als Bezirksrat in Höhe von S 82.058,- (MA 3 Jahresbezug in Höhe von 69.062,00 und Aufwandsentschädigung in Höhe von S 12.996,-). Im Zuge der Veranlagung anerkannte das Finanzamt nicht: Bewirtungskosten, Repräsentationsausgaben, einen Teil der Spenden, Taxikosten…
… Der Senat hat erwogen: Gem. § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 zählen zu den nichtabzugsfähigen und Ausgaben Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben. Darunter fallen auch Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden. Weist der Steuerpflichtige nach, dass die Bewirtung der Werbung dient und die betriebliche…
…Lebensführung nicht abgezogen werden, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Nach Z 3 dieser Gesetzesstelle dürfen Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben nicht abgezogen werden. Darunter fallen auch Aufwendungen…
…aufgewendeten Beträge. Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben. Darunter fallen auch Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von…
…Theaterkarten), Berufung hinsichtlich Einkommen- und Umsatzsteuer: Zu den Bewirtungskosten: Gemäß § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 dürfen bei den Einkünften Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben nicht abgezogen werden. Darunter fallen auch Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden, außer der Steuerpflichtige weist nach, dass die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 27. Juni 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 17. Juni 2011 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer 01-03/2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
…dieser Einkünfte absetzbar. ..." Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 dürfen Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben bei der Ermittlung des Einkommens nicht abgezogen werden. Darunter fallen auch Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden. Weist der Steuerpflichtige nach, dass die…
…Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, ebenso wie Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Gemäß § 32 Ziffer 2…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 10. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 21. September 2006 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für das Jahr 2005 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Erstattung der abziehbaren…
…gemäß § 20 Abs. 1 Z 3 EStG Repräsentationsaufwendungen grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Nach der Judikatur sind unter Repräsentationsaufwendungen (oder Repräsentationsausgaben) alle Aufwendungen zu verstehen, die zwar durch den Beruf des Steuerpflichtigen bedingt bzw. im Zusammenhang mit der Erzielung von steuerpflichtigen Einkünften bewirkenden Einnahmen anfallen…
…16, 20, 21, 22 und 23) sind nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes unter Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben alle Aufwendungen zu verstehen, die zwar durch den Beruf des Steuerpflichtigen bedingt bzw. im Zusammenhang mit der Erzielung von steuerpflichtigen Einkünften bewirkenden Einnahmen anfallen, aber auch sein gesellschaftliches Ansehen…
…Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, nicht abgezogen werden. Auch Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben dürfen nach § 20 Abs. 1 Z 3 leg.cit nicht abgezogen werden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 7. Dezember 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 26. November 2008 betreffend Einkommensteuer 2007 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Einkommensteuer 2007 wird festgesetzt mit 7.019,42 €. Die Bemessungsgrundlage…
Betriebsgenehmigung sei es für einen Dienstnehmer unzumutbar, in diesen Räumen zu arbeiten, ist darauf hinzuweisen, dass zwar die einschlägigen Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) die gesetzlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers betreffend Arbeitsräume für das Verrichten der Arbeit ohne Beeinträchtigung der Sicherheit, der Gesundheit und des Wohlbefindens der…
Streitjahre geltenden Fassung dürfen bei den einzelnen Einkünften u.a. nicht abgezogen werden: Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben. Darunter fallen auch Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden. Weist der Steuerpflichtige nach, dass die Bewirtung der Werbung dient und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiegt…
…Veranlassung weitaus überwiegt, können derartige Aufwendungen oder Ausgaben zur Hälfte abgezogen werden. Die im Gesetz vorgesehene Ausnahme von dem grundsätzlichen Abzugsverbot von Repräsentationsausgaben ist von dem der Partei obliegenden Nachweis zweier Voraussetzungen - Werbezweck und erhebliches Überwiegen der betrieblichen oder beruflichen Veranlassung - abhängig. Eine bloße Glaubhaftmachung…