…vom 29. Juni 2004 brachte die Bf. vor, dass sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz nicht im EU-Raum bzw. in Österreich habe und somit als Reisende im Sinne des Art. 236 Buchstabe A Nummer 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli…
…festzustellen, dass der "normale Wohnsitz" oder "gewöhnliche Wohnsitz" der Bf. im maßgeblichen Zeitraum in A. lag und die Bf. daher als "Reisende" im Sinne der Bestimmung des Art. 236 Buchstabe A ZK-DVO galt, deren persönliches Gepäck gemäß Art. 45 der Verordnung (EWG) Nr. 918…
…Juni 2004 brachte die Bf. vor, dass sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz nicht im EU-Raum bzw. in Österreich habe und somit als Reisende im Sinne des Art. 236 Buchstabe A Nummer 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 (Zollkodex…
…festzustellen, dass der "normale Wohnsitz" oder "gewöhnliche Wohnsitz" der Bf. im maßgeblichen Zeitraum in A. lag und die Bf. daher als "Reisende" im Sinne der Bestimmung des Art. 236 Buchstabe A ZK-DVO galt, deren persönliches Gepäck gemäß Art. 45 der Verordnung (EWG) Nr. 918…
…Juni 2004 brachte die Bf. vor, dass sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz nicht im EU-Raum bzw. in Österreich habe und somit als Reisende im Sinne des Art. 236 Buchstabe A Nummer 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 (Zollkodex…
…festzustellen, dass der "normale Wohnsitz" oder "gewöhnliche Wohnsitz" der Bf. im maßgeblichen Zeitraum in A. lag und die Bf. daher als "Reisende" im Sinne der Bestimmung des Art. 236 Buchstabe A ZK-DVO galt, deren persönliches Gepäck gemäß Art. 45 der Verordnung (EWG) Nr. 918…
…Juni 2004 brachte die Bf. vor, dass sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz nicht im EU-Raum bzw. in Österreich habe und somit als Reisende im Sinne des Art. 236 Buchstabe A Nummer 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 (Zollkodex…
…festzustellen, dass der "normale Wohnsitz" oder "gewöhnliche Wohnsitz" der Bf. im maßgeblichen Zeitraum in A. lag und die Bf. daher als "Reisende" im Sinne der Bestimmung des Art. 236 Buchstabe A ZK-DVO galt, deren persönliches Gepäck gemäß Art. 45 der Verordnung (EWG) Nr. 918…
…Juni 2004 brachte die Bf. vor, dass sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz nicht im EU-Raum bzw. in Österreich habe und somit als Reisende im Sinne des Art. 236 Buchstabe A Nummer 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 (Zollkodex…
…festzustellen, dass der "normale Wohnsitz" oder "gewöhnliche Wohnsitz" der Bf. im maßgeblichen Zeitraum in A. lag und die Bf. daher als "Reisende" im Sinne der Bestimmung des Art. 236 Buchstabe A ZK-DVO galt, deren persönliches Gepäck gemäß Art. 45 der Verordnung (EWG) Nr. 918…
…Juni 2004 brachte die Bf. vor, dass sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz nicht im EU-Raum bzw. in Österreich habe und somit als Reisende im Sinne des Art. 236 Buchstabe A Nummer 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 (Zollkodex…
…festzustellen, dass der "normale Wohnsitz" oder "gewöhnliche Wohnsitz" der Bf. im maßgeblichen Zeitraum in A. lag und die Bf. daher als "Reisende" im Sinne der Bestimmung des Art. 236 Buchstabe A ZK-DVO galt, deren persönliches Gepäck gemäß Art. 45 der Verordnung (EWG) Nr. 918…
…ins Zollgebiet verbracht worden, nicht gefolgt werden kann. Dies deshalb, weil diese Begünstigung gemäß Art. 684 Abs. 1 und 2 Buchstabe a ZK-DVO ausschließlich für Reisende gem. Art. 236 Buchstabe A Ziffer 1 ZK-DVO bewilligt werden kann, also für Personen, die vorübergehend in…
…136 iVm 82 Abs. 3 lit. b FinStrG eingestellt, weil die Tat seiner Ansicht nach kein Finanzvergehen bildete. Der Besch. sei als Reisender iSd Art. 236 Buchstabe A Nr. 1 ZK-DVO einzustufen. Der verfahrensgegenständliche Ring sei als persönlicher Gebrauchsgegenstand des Besch. zu qualifizieren gewesen…
…2004, wurde der Antrag der Bf. vom 8. Dezember 2000 um nachträgliche Gewährung der Eingangsabgabenbefreiung für Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden nach Titel XI der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates vom 28. März 1983 über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen (Zollbefreiungsverordnung, ZBefrVO…
…Beteiligten von den Einfuhrabgaben befreit. ..." Artikel 323 Buchstabe a Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO lautet: "Art. 323 Ist der Gemeinschaftscharakter von Waren nachzuweisen, die von Reisenden mitgeführt werden oder in ihrem Reisegepäck enthalten sind, so gelten diese Waren, soweit sie nicht zu kommerziellen Zwecken bestimmt sind…
…eingeschränkten Personenkreis erlaubt bzw. zum Teil auch auf besondere Voraussetzungen eingeschränkt ist. So dürfen auf Donauschiffen abgabenunbelastet gebliebene und daher billigere Tabakwaren vom Schiffspersonal aus den Bordvorräten an Reisende abgegeben werden. Werden hingegen solche Waren etwa bei einer Anlegestelle an Personen abgegeben, die aus anderen…
…gelegene Betriebe, die nach den Bestimmungen dieser Mitgliedstaaten als Steuerlager zugelassen sind. § 7 Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung (VerbrStBefrV): Abs.1: Verbrauchsteuerpflichtige Waren, die im Luftverkehr an Reisende während einer Beförderung, die im Steuergebiet beginnt und in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union endet, abgegeben werden sollen, sind in…
…ZollR-DG ein Reisender, der hinsichtlich mitgeführter Waren eine Zollzuwiderhandlung begeht, von der Verfolgung eines dadurch begangenen Finanzvergehens befreien, wenn der auf die Waren entfallende Eingangsabgabenbetrag nicht mehr als 5.000,00 ÖS (d.s. 363,36 €) beträgt und der Reisende schriftlich auf die…
…der Gemeinschaft verwendet werden. Gemäß Art. 563 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) wird die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben für den Umständen der Reise entsprechende persönliche Gebrauchsgegenstände bewilligt, die durch einen Reisenden im Sinne des Art. 236 Buchstabe A Nr. 1 eingeführt werden. Werden gemäß Art…