…Schlafkabine bei LKW-Fahrer oder Buslenker) nur die zusätzlichen tatsächlichen Aufwendungen (z.B. für ein Frühstück oder für die Benützung eines Bades auf Autobahnstationen) als Werbungskosten absetzbar sind. Kann die Höhe dieser tatsächlichen Aufwendungen nicht nachgewiesen werden ,werden die Kosten bei Inlandsdienstreisen mit € 4…
- steuerfreie Ersätze (lt.Bestätigung Arbeitgeber) | €4.775,00 | Werbungskosten | €1.660,10 Es wurden für diese Entscheidung die vom Bw.im Verfahren vorgelegten Reisekostenaufstellungen(unter Einbeziehung der Angaben des Bws. in der Vorhaltsbewantwortung vom 10.10.2006)berücksichtigt. Die Berufung war daher…
…Schlafkabine bei LKW-Fahrer oder Buslenker) nur die zusätzlichen tatsächlichen Aufwendungen (z.B. für ein Frühstück oder für die Benützung eines Bades auf Autobahnstationen) als Werbungskosten absetzbar sind. Kann die Höhe dieser tatsächlichen Aufwendungen nicht nachgewiesen werden , werden die Kosten bei Inlandsdienstreisen mit € 4…
…Mehraufwand. 2. eingeschränkte Bewegungsfähigkeit LKW Im Verhältnis zu "normalen" Dienstreisenden mit PKWs kommt bei einem LKW -Fahrer noch die erhebliche Einschränkung der Bewegungsfreiheit durch sehr strenge Arbeitszeitgesetzte, Fahrverboten für LKWs abseits von Autobahnen sowie den Beschränkungen die ein 40Tonner mit 17m Länge 4m Höhe und…
…Verfügung (zB Schlafkabine bei Lkw-Fahrer), sind nur die zusätzlichen tatsächlichen Aufwendungen (zB für ein Frühstück oder für die Benützung von Sanitäranlagen auf Autobahnstationen) als Werbungskosten absetzbar. Kann die Höhe dieser tatsächlichen Kosten nicht nachgewiesen werden, sind sie im Schätzungsweg bei Inlandsreisen mit 4,40…
…Verfügung (zB Schlafkabine bei Lkw-Fahrer), sind nur die zusätzlichen tatsächlichen Aufwendungen (zB für ein Frühstück oder für die Benützung von Sanitäranlagen auf Autobahnstationen) als Werbungskosten absetzbar. Kann die Höhe dieser tatsächlichen Kosten nicht nachgewiesen werden, sind sie im Schätzungsweg bei Inlandsreisen mit 4,40…
…die Nächtigung eine Unterkunft zur Verfügung (zB Schlafkabine bei Lkw-Fahrer), sind im Hinblick "Nächtigungsaufwand" nur die zusätzlichen tatsächlichen Aufwendungen (zB für ein Frühstück oder für die Benützung eines Bades auf Autobahnstationen) als Werbungskosten absetzbar. Diese zusätzlichen Kosten stehen nur bei Vorliegen einer Reise im…
…Gründen auch wahrnehme." Mit Berufungsvorentscheidung vom 23. November 2001 wies das Finanzamt die Berufung gegen die Umsatz- und Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1996 bis 1998 ab und begründete dies wie folgt: a) Reisekosten: Laut Rechtsprechung könnten für LKW-Fahrer, denen eine Schlafkabine zur Verfügung steht…
…B.Schlafkabine bei einem LKW-Fahrer) sind nur die zusätzlichen tatsächlichen Aufwendungen (z.B. für ein Frühstück oder für die Benützung eines Bades auf Autobahnstationen) als Werbungskosten absetzbar. Kann die Höhe dieser tatsächlichen Aufwendungen nicht nachgewiesen werden, sind sie im Schätzungswege bei Inlandsreisen mit €…
…von Differenzwerbungskosten ("Aufstockung auf das Nächtigungspauschale") nicht zulässig (VwGH 24.2.1993, 91/13/0252). Steht dem Arbeitnehmer für die Nächtigung eine Unterkunft zur Verfügung (z.B. Schlafkabine bei LKW-Fahrern), sind nur die zusätzlichen tatsächlichen Aufwendungen als Werbungskosten absetzbar. Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem…
…die Nächtigung eine Unterkunft zur Verfügung (zB Schlafkabine bei Lkw-Fahrer), sind im Hinblick "Nächtigungsaufwand" nur die zusätzlichen tatsächlichen Aufwendungen (zB für ein Frühstück oder für die Benützung eines Bades auf Autobahnstationen) als Werbungskosten absetzbar. Diese zusätzlichen Kosten stehen nur bei Vorliegen einer Reise im…
…den Arbeitnehmer durch unentgeltliche Zurverfügungstellung eines Nächtigungsquartiers durch den Arbeitgeber gar nicht anfallen. Steht einem Arbeitnehmer für die Nächtigung einer Unterkunft zur Verfügung (zB Schlafkabine bei Lkw-Fahrer) sind nur die tatsächlichen Aufwendungen (zB für ein Frühstück oder für die Benützung eines Bades auf Autobahnstationen)…
…bei diversen Fahrern keine Grundaufzeichnungen oder andere Beweismittel vorgelegt worden wären, die die gesetzeskonforme Berechnung der ausbezahlten Diäten untermauern könnten. Mit Eingabe vom 1. März 2007 wurde gegen diese Bescheide Berufung erhoben und eine Aufhebung derselben begehrt. Über Aufforderung des Finanzamtes wurde die Berufung mit…
…Steht einem Arbeitnehmer für die Nächtigung eine Unterkunft zur Verfügung (zB Schlafkabine bei Lkw-Fahrer), sind nur die zusätzlichen tatsächlichen Aufwendungen (zB für ein Frühstück oder für die Benützung eines Bades auf Autobahnstationen) als Werbungskosten absetzbar. Diese zusätzlichen Kosten stehen nur bei Vorliegen einer Reise…
…13/0252). Steht dem Arbeitnehmer für die Nächtigung eine Unterkunft zur Verfügung (zB eine Schlafkabine bei LKW-Fahrern), sind also nur die zusätzlichen tatsächlichen Aufwendungen iZm der Nächtigung (zB für ein Frühstück oder für die Benützung eines Bades auf Autobahnstationen) als Werbungskosten absetzbar. Im vorliegenden…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 24. März 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist Lkw-Fahrer. Gegen den Bescheid vom 24.3.2006, mit dem die Arbeitnehmerveranlagung für 2005 erklärungsgemäß erfolgt war, erhob er Berufung…
…St. Pölten hat mit Berufungsvorentscheidung vom 19. Juni 1998 die Berufung als unbegründet abgewiesen. In der Bescheidbegründung wurde Folgendes ausgeführt: Eine Reise im Sine des § 16 Abs. 1 Z 9. EStG setze voraus, dass bei der außwärtigen Dienstverrichtungen kein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet werde…
…vor, dass er während seiner Kindheit in Kroatien nur die Grundschule absolviert habe und in keinster Weise juristisch oder steuerlich gebildet sei. Seit dem Jahre 1970 arbeite er als LKW-Fahrer mit Wohnsitz in Wien. Aus diesen Angaben lasse sich glaubhaft ableiten, dass dem Bw…
…entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist als LKW-Fahrer nicht selbständig bei einem Entsorgungs-unternehmen tätig. In der Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung 2008 machte er unter dem Titel "Reisekosten" 2.783 € als Werbungskosten geltend…
…im Berufungsjahr Grenzgänger nach Liechtenstein. Er war dort bei der Fa. BT AG, R 28, Gd S, als Lkw-Fahrer beschäftigt und erzielte aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Entsprechend den seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2006 beigelegten Unterlagen begehrte der Bw. ua., Tagesdiäten…