…Schlafkabine bei LKW-Fahrer oder Buslenker) nur die zusätzlichen tatsächlichen Aufwendungen (z.B. für ein Frühstück oder für die Benützung eines Bades auf Autobahnstationen) als Werbungskosten absetzbar sind. Kann die Höhe dieser tatsächlichen Aufwendungen nicht nachgewiesen werden ,werden die Kosten bei Inlandsdienstreisen mit € 4…
- steuerfreie Ersätze (lt.Bestätigung Arbeitgeber) | €4.775,00 | Werbungskosten | €1.660,10 Es wurden für diese Entscheidung die vom Bw.im Verfahren vorgelegten Reisekostenaufstellungen(unter Einbeziehung der Angaben des Bws. in der Vorhaltsbewantwortung vom 10.10.2006)berücksichtigt. Die Berufung war daher…
…Schlafkabine bei LKW-Fahrer oder Buslenker) nur die zusätzlichen tatsächlichen Aufwendungen (z.B. für ein Frühstück oder für die Benützung eines Bades auf Autobahnstationen) als Werbungskosten absetzbar sind. Kann die Höhe dieser tatsächlichen Aufwendungen nicht nachgewiesen werden , werden die Kosten bei Inlandsdienstreisen mit € 4…
…Mehraufwand. 2. eingeschränkte Bewegungsfähigkeit LKW Im Verhältnis zu "normalen" Dienstreisenden mit PKWs kommt bei einem LKW -Fahrer noch die erhebliche Einschränkung der Bewegungsfreiheit durch sehr strenge Arbeitszeitgesetzte, Fahrverboten für LKWs abseits von Autobahnen sowie den Beschränkungen die ein 40Tonner mit 17m Länge 4m Höhe und…
…Verfügung (zB Schlafkabine bei Lkw-Fahrer), sind nur die zusätzlichen tatsächlichen Aufwendungen (zB für ein Frühstück oder für die Benützung von Sanitäranlagen auf Autobahnstationen) als Werbungskosten absetzbar. Kann die Höhe dieser tatsächlichen Kosten nicht nachgewiesen werden, sind sie im Schätzungsweg bei Inlandsreisen mit 4,40…
…Verfügung (zB Schlafkabine bei Lkw-Fahrer), sind nur die zusätzlichen tatsächlichen Aufwendungen (zB für ein Frühstück oder für die Benützung von Sanitäranlagen auf Autobahnstationen) als Werbungskosten absetzbar. Kann die Höhe dieser tatsächlichen Kosten nicht nachgewiesen werden, sind sie im Schätzungsweg bei Inlandsreisen mit 4,40…
…die Nächtigung eine Unterkunft zur Verfügung (zB Schlafkabine bei Lkw-Fahrer), sind im Hinblick "Nächtigungsaufwand" nur die zusätzlichen tatsächlichen Aufwendungen (zB für ein Frühstück oder für die Benützung eines Bades auf Autobahnstationen) als Werbungskosten absetzbar. Diese zusätzlichen Kosten stehen nur bei Vorliegen einer Reise im…
…Gründen auch wahrnehme." Mit Berufungsvorentscheidung vom 23. November 2001 wies das Finanzamt die Berufung gegen die Umsatz- und Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1996 bis 1998 ab und begründete dies wie folgt: a) Reisekosten: Laut Rechtsprechung könnten für LKW-Fahrer, denen eine Schlafkabine zur Verfügung steht…
…B.Schlafkabine bei einem LKW-Fahrer) sind nur die zusätzlichen tatsächlichen Aufwendungen (z.B. für ein Frühstück oder für die Benützung eines Bades auf Autobahnstationen) als Werbungskosten absetzbar. Kann die Höhe dieser tatsächlichen Aufwendungen nicht nachgewiesen werden, sind sie im Schätzungswege bei Inlandsreisen mit €…
…eine Unterkunft zur Verfügung (zB Schlafkabine bei Lkw-Fahrer) sind nur die tatsächlichen Aufwendungen (zB für ein Frühstück oder für die Benützung eines Bades auf Autobahnstationen) als Werbungskosten absetzbar. Kann die Höhe dieser tatsächlichen Aufwendungen nicht nachgewiesen werden, sind sie im Schätzungswege bei Auslandsreisen mit…
…von Differenzwerbungskosten ("Aufstockung auf das Nächtigungspauschale") nicht zulässig (VwGH 24.2.1993, 91/13/0252). Steht dem Arbeitnehmer für die Nächtigung eine Unterkunft zur Verfügung (z.B. Schlafkabine bei LKW-Fahrern), sind nur die zusätzlichen tatsächlichen Aufwendungen als Werbungskosten absetzbar. Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem…
…die Nächtigung eine Unterkunft zur Verfügung (zB Schlafkabine bei Lkw-Fahrer), sind im Hinblick "Nächtigungsaufwand" nur die zusätzlichen tatsächlichen Aufwendungen (zB für ein Frühstück oder für die Benützung eines Bades auf Autobahnstationen) als Werbungskosten absetzbar. Diese zusätzlichen Kosten stehen nur bei Vorliegen einer Reise im…
…Familienheimfahrten auch bei einer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Schlafstelle bzw. bei Nächtigungen eines Lkw-Fahrers in der Schlafkabine des Lkw´s unter Beachtung der betragsmäßigen Beschränkung des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG 1988 zuzuerkennen sind, wenn die grundsätzlichen Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung…
…den Arbeitnehmer durch unentgeltliche Zurverfügungstellung eines Nächtigungsquartiers durch den Arbeitgeber gar nicht anfallen. Steht einem Arbeitnehmer für die Nächtigung einer Unterkunft zur Verfügung (zB Schlafkabine bei Lkw-Fahrer) sind nur die tatsächlichen Aufwendungen (zB für ein Frühstück oder für die Benützung eines Bades auf Autobahnstationen)…
…mit 25.9.2017 datierten gesonderten Begründung zu dieser Beschwerdevorentscheidung wurde diese wie folgt begründet: In der Arbeitnehmerveranlagung seien die Tages- und Nächtigungsgelder unter § 16 EStG 1988 als Werbungskosten zu berücksichtigen. Stehe einem Arbeitnehmer für die Nächtigung eine Unterkunft zur Verfügung (zB Schlafkabine bei LKW…
…bei diversen Fahrern keine Grundaufzeichnungen oder andere Beweismittel vorgelegt worden wären, die die gesetzeskonforme Berechnung der ausbezahlten Diäten untermauern könnten. Mit Eingabe vom 1. März 2007 wurde gegen diese Bescheide Berufung erhoben und eine Aufhebung derselben begehrt. Über Aufforderung des Finanzamtes wurde die Berufung mit…
…Steht einem Arbeitnehmer für die Nächtigung eine Unterkunft zur Verfügung (zB Schlafkabine bei Lkw-Fahrer), sind nur die zusätzlichen tatsächlichen Aufwendungen (zB für ein Frühstück oder für die Benützung eines Bades auf Autobahnstationen) als Werbungskosten absetzbar. Diese zusätzlichen Kosten stehen nur bei Vorliegen einer Reise…
…13/0252). Steht dem Arbeitnehmer für die Nächtigung eine Unterkunft zur Verfügung (zB eine Schlafkabine bei LKW-Fahrern), sind also nur die zusätzlichen tatsächlichen Aufwendungen iZm der Nächtigung (zB für ein Frühstück oder für die Benützung eines Bades auf Autobahnstationen) als Werbungskosten absetzbar. Im vorliegenden…
…erwachsen seien. Vielmehr wurde bestätigt, dass ihm – wie allen Fahrern - bei allen (211) Auslandseinsätzen eine Nächtigungsmöglichkeit in der Lkw-Kabine zur Verfügung stand und die Ruhezeiten auch tatsächlich und „ausnahmslos“ darin verbracht wurden. Die beantragte pauschale Berücksichtigung von Nächtigungskosten kommt daher nicht in Betracht, weil…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 24. März 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist Lkw-Fahrer. Gegen den Bescheid vom 24.3.2006, mit dem die Arbeitnehmerveranlagung für 2005 erklärungsgemäß erfolgt war, erhob er Berufung…