…der Tätigkeit wird. Ab dem siebenten Monat auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gezahlte Tages- und pauschale Nächtigungsgelder sind steuerpflichtig. Diesbezüglich kann sich der Berufungswerber jedoch nicht beschwert erachten, da die von seinem Arbeitgeber an ihn ausbezahlten Reisekosten, wie bereits ausgeführt…
… 26 Z 4 lit. b und d EStG steuerfrei. Als Dienstort gilt der sich aus dem Kollektivvertrag ergebende Dienstort. Liegt eine Regelung auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift vor, unterliegt die Dienstreise somit keiner zeitlichen Begrenzung, sodass die für die Dienstreise nach der Legaldefinition geltenden zeitlichen…
…für Finanzen betreffend Reisekostenvergütungen gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift im Sinne des § 68 Abs. 5 Z 1 bis 6 EStG 1988, BGBl. II Nr. 306/1997, lautet: "Fahrtkostenvergütungen, die aus Anlass einer nach einer lohngestaltenden Vorschrift (§ 1) vorliegenden Dienstreise…
…weil ihm vom Arbeitgeber eine kostenlose Unterkunft zur Verfügung gestellt wird oder ihm die Ausgaben für die Unterkunft ersetzt werden, sind die tatsächlichen Frühstückkosten als Werbungskosten abzugsfähig. Diese Werbungskosten stehen auch dann zu, wenn auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift (hier die Reisegebührenvorschrift - RGV) Tagesgebühren ausbezahlt…
…gesetzlichen Bestimmungen eine zwingende Steuerfreiheit von auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift zu bezahlenden Reisekostenersätzen nicht zu entnehmen (vgl. VfGH 22.6.2006, G 147/05, wonach derartige Reisekosten privilegiert ausbezahlt werden konnten und nicht mussten). Auch der VwGH geht davon aus, dass eine steuerfreie Behandlung…
…wonach für den Fall, dass der Berufungssenat seiner Rechtsmeinung, nämlich dass wirtschaftlich betrachtet der Schweizer Gesamtarbeitsvertrag dem inländischen Kollektivvertrag gleichzustellen sei und dass auf Grund des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU vom Vorliegen einer lohngestaltenden Vorschrift gemäß § 68 Abs. 5 Z 1 bis…
…Begründend führte er aus, dass auf Grund mehrmaliger mündlicher und schriftlicher Anfragen auch vom Bundesministerium für Finanzen mit Schreiben vom 28. März 2003 endgültig festgestellt worden sei, dass Fahrtkostenvergütungen, die aus Anlass einer nach einer lohngestaltenden Vorschrift vorliegenden Dienstreise gezahlt werden, insoweit steuerfrei ausbezahlt werden…
…1 Z 9 EStG 1988). Mit dem auf die Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 21. November 2006 (Berufungssenat), RV/0232-F/05, gestützten Vorbringen des Bw., dass bei Vorliegen einer Regelung des Dienstreisebegriffes auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift (Liechtensteinischer Gesamtarbeitsvertrag) die Dienstreise keiner zeitlichen Begrenzung…
…II 1997/306, Tagesgelder auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift nicht steuerbar für seine auswärtige Tätigkeit bezahlt wurden. Die nunmehr beantragten zusätzlichen Beträge ergeben sich daher nahezu ausschließlich aus der vom Berufungswerber vorgenommenen Einbeziehung der Fahrtzeiten vom Wohnort aus zur Arbeitsstätte am Sitz des Dienstgebers bzw…
…1 bis 6 EStG 1988) eine besondere Regelung des Begriffes Dienstreise, so ist diese Regelung anzuwenden. Wenn dies nicht der Fall ist, kommt die Definition des Einkommensteuergesetzes (Legaldefinition) zum Tragen. Liegt eine Regelung des Dienstreisebegriffes auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift vor, unterliegt die Dienstreise keiner…
…17. Oktober 1997 die Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen BGBl. II Nr. 306/1997 betreffend Reisekostenvergütungen auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift ("Dienstreiseverordnung") ergangen. Diese Verordnung bestimmt: "§ 1. Sieht eine lohngestaltende Vorschrift im Sinne des § 68 Abs. 5 Z 1 bis 6 EStG 1988 vor, dass…
…der Berufungswerber unter Hinweis auf die parlamentarischen Materialien zu § 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988 aus, er beziehe von seinem Arbeitgeber auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift nur eine Fahrgebühr von 1,09 Euro pro Stunde, weshalb er den Differenzbetrag auf das Taggeld von 26…
…6 eine besondere Regelung des Begriffes Dienstreise, ist diese Regelung anzuwenden") mit Wirkung ab 31.12.2007 als verfassungswidrig aufgehoben hat. Ebenso wurde vom Gerichtshof gleichzeitig auch die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Reisekostenvergütungen gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift…
…bis 24:00 Uhr und von 0:00 Uhr bis Reiseende stundenweise abgerechnet. Diese Abrechnung kann - wie oben gerade erläutert - nur dann angewendet werden, wenn der Dienstgeber des Bw. auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift Reisekostenersätze für Dienstreisen, abgerechnet nach Kalendertagen, an den Bw. auszahlen würde…
…bis Reiseende stundenweise abgerechnet. Diese Abrechnung kann - wie oben gerade erläutert - nur dann angewendet werden, wenn der Dienstgeber des Bw. auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift Reisekostenersätze für Dienstreisen abgerechnet nach Kalendertagen an den Bw. auszahlen würde. Im gegenständlichen Sachverhalt kann der Bw. jedoch nur die…
…bis 24:00 Uhr und von 0:00 Uhr bis Reiseende stundenweise abgerechnet. Diese Abrechnung kann - wie oben gerade erläutert - nur dann angewendet werden, wenn der Dienstgeber des Bw. auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift Reisekostenersätze für Dienstreisen, abgerechnet nach Kalendertagen, an den Bw. auszahlen würde…
…bis 24:00 Uhr und von 0:00 Uhr bis Reiseende stundenweise abgerechnet. Diese Abrechnung kann - wie oben gerade erläutert - nur dann angewendet werden, wenn der Dienstgeber des Bw. auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift Reisekostenersätze für Dienstreisen, abgerechnet nach Kalendertagen, an den Bw. auszahlen würde…
…Finanzen betreffend Reisekostenvergütungen gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift im Sinne des § 68 Abs. 5 Z 1 bis 6 EStG 1988 erlassen (BGBl II 1997/306), deren § 1 wie folgt lautet: Sieht eine lohngestaltende Vorschrift im Sinne des § 68 Abs…
…Arbeitgebers seinen Dienstort zur Durchführung von Dienstverrichtungen verlässt oder soweit weg von seinem ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) arbeitet, dass ihm eine tägliche Rückkehr an seinen ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) nicht zugemutet werden kann. Zahlt der Arbeitgeber als Reiseaufwandsentschädigungen Tagesgelder auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift gemäß § 68 Abs…
…betreffend Reisekostenvergütungen gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift im Sinne des § 68 Abs. 5 Z 1 bis 6 EStG 1988, BGBl II 1997/306 (in der Folge: Dienstreiseverordnung), lautet wie folgt: "Sieht eine lohngestaltende Vorschrift im Sinne des § 68 Abs…