…des VwGH nicht von Amts wegen wahrgenommen und beachtet hat, gegenüber dem Bf. damit den Rechtszug verkürzt hat, hat sie als Rechtsbehelfsbehörde in die sachliche Zuständigkeit der Behörde erster Instanz und damit in das Recht des Bf. auf den zuständigen Richter eingegriffen. Der Bescheid des…
…der Türkei studierendes Kind entgegen der Bestimmung des § 5 Abs. 3 FLAG 1967 zustünden. Das Finanzamt wies den Berufungswerber für den Fall einer weiteren Ausschöpfung des Rechtszuges abschließend darauf hin, dass er diesfalls Rechnungen und Flugtickets, die F für den Zeitraum ab 28.8.2012…
…GZ. ZRV/0056-Z3K/06, weggefallen sei. Für die Festsetzung der Aussetzungszinsen sei ein Durchlaufen des Rechtszuges in der Sache selbst nicht erforderlich, zumal bei einer nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld die Aussetzungszinsen zu berichtigen sind. Mit Bescheid des Zollamtes Graz vom 3. September 2009, Zl…
…GZ. ZRV/0056-Z3K/06, weggefallen. Für die Festsetzung der Aussetzungszinsen sei ein Durchlaufen des Rechtszuges in der Sache selbst nicht erforderlich, zumal bei einer nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld die Aussetzungszinsen zu berichtigen sind. Gegen diese Berufungsvorentscheidung haben die Bf. mit Eingabe vom 2. Oktober…
…Erkenntnisses des VwGH nicht von Amts wegen wahrgenommen und beachtet hat, gegenüber dem Bf. den Rechtszuge verkürzt hat, hat sie als Rechtsbehelfsbehörde in die sachliche Zuständigkeit der Behörde erster Instanz und damit in das Recht des Bf. auf den zuständigen Richter eingegriffen. Der Bescheid des…
…Des weiteren ist nicht auszuschließen, dass das Auskunftsverlangen die erfolgreiche Geltendmachung von Verfahrens- und Rechtsrügen in den involvierten Berufungs- und Beschwerdeverfahren beeinträchtigt und dadurch den Anspruch auf uneingeschränkte Wahrung der Verteidigungsrechte und eines fairen Verfahrens verletzt sowie das Verhalten der Zollbehörde überdeckt bzw. verlagert. Der…
…Vorliegen persönlicher Unbilligkeit als erfüllt. Erst das Vorliegen von Unbilligkeit gestattet es dem unabhängigen Finanzsenat, sich im Rahmen des ihm im Rechtszuge zustehenden freien Ermessens in Überlegungen einzulassen, ob bei einer Abschlagszahlung im Betrage von € 40.000,-- den Billigkeitsaspekten, also den Interessen des Bf…
…Der Wasseranteil des Gemisches wurde mit 30% außer Streit gestellt. Schließlich wurden noch die Verjährungseinwendungen und die Anträge betreffend Unbilligkeit und Abschreibung (Verkürzung des Rechtszuges) erörtert. Die Ursache für die Differenz zwischen den ÖNORM-Gewichten und den von der F ermittelten liegt nach Ansicht der…
…haben. Solchen Mängeln ist in dem Bereich zu begegnen, in dem sie entstanden sind, nämlich im Festsetzungsverfahren und in den gegen die Festsetzung möglichen Rechtszügen (siehe Stoll, BAO-Kommentar, 2420 und 2421). Ist ein Gesetz wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben worden oder hat der Verfassungsgerichtshof gemäß Abs…
…Aussetzung vom 21. Dezember 2009 sei diese Hemmung wieder weggefallen, weshalb der Ablauf der Aussetzung verfügt habe werden müssen. Dass Aussetzungszinsen erst nach Durchlaufen des Rechtszuges festgesetzt werden dürfen, weil erst dann feststehe, ob und in welcher Höhe eine Aussetzung zu erteilen sei, wäre weder…
…vom 26. August 2008 das Verfahren abgeschlossen und seien die Aussetzungszinsen daher vorzuschreiben gewesen. Die von der Bw vertretene Ansicht, Aussetzungszinsen dürften erst nach Durchlaufen des Rechtszuges festgesetzt werden, weil erst dann feststehe, ob und in welcher Höhe eine Aussetzung erteilt worden sei, sei weder…
…den ihnen zur Verfügung gestellten ordentlichen und außerordentlichen Rechtsmitteln bzw. Rechtsbehelfen zu bekämpfen. Die nach Erschöpfung des ordentlichen und allenfalls außerordentlichen Rechtszuges von den Behörden in Rahmen deren Entscheidungskalküls ergangenen Bescheide muss der Steuerpflichtige aber letztendlich gegen sich gelten lassen, ohne dass er berechtigt wäre…
…die in der Abgabenfestsetzung ihren Grund haben. Letztgenannten Mängeln ist in dem Bereich zu begegnen, in dem sie entstanden sind, nämlich im Festsetzungsverfahren und in den gegen die Festsetzung möglichen Rechtszügen (Stoll, BAO, 2421). Wurde etwa ein nach Meinung des Abgabepflichtigen unzutreffender Abgabenbescheid nicht mit…
…die in der Abgabenfestsetzung ihren Grund haben. Derartigen Mängeln wäre in dem Bereich zu begegnen, in dem sie entstanden sind, nämlich im Festsetzungsverfahren und in den gegen die Festsetzung möglichen Rechtszügen (Stoll, BAO, 2421). Die Nachsicht dient daher nicht dazu, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen (vor…
…von dieser Funktion erbracht werde. Wäre der vom Finanzamt geforderte Nachweis (aufgrund des im Haftungsverfahren verwehrten Rechtszuges) im Nachsichtsverfahren erbracht worden, wäre dieser Umstand bei der Entscheidung über eine Nachsicht aus den dargelegten Gründen unberücksichtigt geblieben. Hätte das Finanzamt - wozu allerdings aufgrund des Inhalts der…
…in der Stufe der Anwendung des materiellen Rechts und damit in der Abgabenfestsetzung ihren Grund haben. Solchen Mängeln ist in dem Bereich zu begegnen, in dem sie entstanden sind, nämlich im Festsetzungsverfahren und in den gegen die Festsetzung möglichen Rechtszügen (Stoll, BAO, 2420). § 19 Abs…
…Sicht des § 212 a BAO war mit der abweisenden Erledigung des Antrages vom 14.Jänner 1997 das Verfahren abgeschlossen und die AE-Zinsen vorzuschreiben. Die vom Bw vertretene Rechtsansicht, dass Aussetzungszinsen gegebenenfalls erst nach Durchlaufen des Rechtszuges (Erstbescheid, Berufungsvorentscheidung, Berufungsentscheidung) festgesetzt werden dürften, weil erst…
…der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987 unterliegen im Hinblick auf inländische Grundstücke auch Erwerbe von Eigentum, wenn kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorangegangen ist, der Grunderwerbsteuer. Nach § 8 Abs…
…erfolgen habe: Im Kaufvertrag sei vereinbart , dass der Gefahrenübergang bereits zum 1. Jänner 1993 erfolgen solle. Bereits zum Bilanzstichtag hätten alle Voraussetzungen für die Zustimmung der Gemeinde Wien vorgelegen. Die Gemeinde Wien spreche über bereits bestehende Rechtsgeschäfte ab, da § 9 Stadterneuerungsgesetz eine auflösende Bedingung enthalte.…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die als Rechtsbehelf der Beschwerde zu wertende Eingabe des Bf, Adr, vom 15. Jänner 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 21. Dezember 2007, Zahl 920000/zzzzz/2007, betreffend Ausfolgung beschlagnahmter Waren entschieden: Die Beschwerde wird als…