Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Wegenstein und Partner Wthd.OEG, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 1. Bezirk in Wien über die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…
…wirksam, dass sie demjenigen bekannt gegeben werden, für den sie nach ihrem Inhalt bestimmt sind. Der Normadressat ist wesentlicher Bestandteil jedes Bescheides. Die Benennung jener Person (Rechtssubjekt), der gegenüber die Behörde die in Betracht kommende Angelegenheit des Verwaltungsrechtes in förmlicher Weise gestalten will, ist notwendiges…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adresse, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Harald Vill, Dr. Helfried Penz und Mag. Christoph Rupp, Verteidiger in Strafsachen, 6020 Innsbruck, Anichstraße 5a, vom 3. Jänner 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Innsbruck vom 30. November 2007…
…umgewandelte Gesellschaft aufgelöst und gleichzeitig beendet (Koppensteiner, a.a.O., Rn 25 zu § 96). Eine an ein solcherart nicht mehr existierendes Rechtssubjekt gerichtete Erledigung kann keine Rechtswirkungen entfalten und geht daher ins Leere (Ellinger u.a., BAO, Bundesabgabenordnung, MANZsche Große Gesetzausgabe, E 35 zu § 79…
…wirksam, dass sie demjenigen bekannt gegeben werden, für den sie nach ihrem Inhalt bestimmt sind. Der Normadressat ist wesentlicher Bestandteil jedes Bescheides. Die Benennung jener Person (Rechtssubjekt), der gegenüber die Behörde die in Betracht kommende Angelegenheit des Verwaltungsrechtes in förmlicher Weise gestalten will, ist notwendiges…
…Firmenbuch übersieht, dass diese nur deklarativen Charakter hat. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 20.9.1995, 95/13/0068) verliert eine Gesellschaft mbH ihre Rechtssubjektivität durch die amtswegige Löschung im Firmenbuch nicht, solange noch ein Abwicklungsbedarf besteht, was dann der Fall ist, wenn Abgabenverbindlichkeiten…
…und gesonderte Feststellung zu unterbleiben hat (negtive Feststellungsbescheide), müssen die Gesamtheit der Rechtssubjekte erreichen, denen gegenüber das Unterbleiben ausgesprochen wird. Ein nur an eines der in Betracht kommenden Rechtssubjekte gerichteter Bescheid solchen Inhalts bleibt wirkungslos. Einem solchen Bescheid mangelt es an der Einheitlichkeit und es…
…Durch die Löschung im Firmenbuch ging das Rechtssubjekt X GesmbH unter. Am 14.November 2007 erließ das FA den bekämpften Körperschaftsteuerbescheid 2006, welcher als Bescheidadressaten die mittlerweile untergegangenen X GesmbH ausweist. Der Bescheid richtet sich somit an ein nicht existentes Rechtsubjekt. Erledigungen einer Abgabenbehörde sind…
…Sachverhalt folgte, dass die angefochtenen Bescheide vom 5. und 10. Februar 2010 an ein nicht mehr existentes Rechtssubjekt bzw. an einen nicht befugten Vertreter gerichtet waren. Mangels Zustellung waren die Erledigungen rechtlich nicht existent geworden und kam ihnen kein Bescheidcharakter zu. Berufungen gegen Schriftstücke, denen…
… 188 BAO, wenn er einem Beteiligten gegenüber nicht wirksam sein kann [...]. Auch negative Feststellungsbescheide müssen die Gesamtheit der Rechtssubjekte erreichen, denen gegenüber das Unterbleiben einer einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften ausgesprochen wird. Mangelt es dem Bescheid an dieser Einheitlichkeit, kommt ihm keine Bescheidqualität zu…
…Umgekehrt verhilft auch eine im Einklang mit den Gesetzesvorschriften stehende Zustellung der Erledigung ihr nicht zur normativen Wirksamkeit, wenn im Spruch der Erledigung ihr Adressat nicht gesetzmäßig bezeichnet worden ist. Dass Träger von Rechten und Pflichten nur ein Rechtssubjekt, nicht aber eine Bezeichnung sein kann…
…des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Bei der Gesamtrechtsnachfolge gehen somit alle Rechtspositionen eines Rechtssubjektes auf den Rechtsnachfolger über (zB VwGH 9.11.2000, 2000/16/0376). Dies betrifft nicht nur die…
…der Rechtssubjekte erreichen, denen gegenüber das Unterbleiben einer einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften ausgesprochen wird. Ein nur an eines der in Betracht kommenden Rechtssubjekte gerichteter Bescheid solchen Inhaltes bliebe wirkungslos. Die Abgabenbehörde hat daher eine derartige bescheidmäßige Erledigung individuell an alle jene Rechtssubjekte zu…
…ihrer Vorhaltsbeantwortung auf die Entscheidung des VwGH vom 2.8.2000 Zl. 98/13/0152 verwiesen, wonach die Rechtsfolgen der Missbrauchsabsicht unter der Voraussetzung bei einem anderen Rechtssubjekt eintreten als bei dem, das in Missbrauchsabsicht gehandelt hat, dass die Willensbildung durch ihre (mittelbaren) Gesellschafter erfolgt.…
…Schuldners handle, oder einer dritten Person. Die vorbezeichneten Übertragungen seien offenbar amtswegig und ohne Rechtsgrundlage erfolgt, sodass diesen ausdrücklich widersprochen werde. Bei der PM-KG handle es sich um ein eigenes Rechtssubjekt mit eigener Steuernummer, sei sohin eine von Herrn PM verschiedene Person. Die Übertragung…
…ihre restlichen, wenn auch strittigen Aktiva entgeltlich übertragen bzw. abgetreten habe. Mit der Firmenlöschung selbst und der erwähnten Vollbeendigung sei der Rechtsstatus der Bw. als eigenständiges Rechtssubjekt untergegangen. Die Bw. könne daher nicht mehr Träger von Rechten und Pflichten sein, mit der Konsequenz, dass sie…
…sein (vgl. VwGH vom 27. August 2008, 2006/15/0256). Erledigungen, die an ein nicht (mehr) existierendes Rechtssubjekt gerichtet sind, gehen nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ins Leere und vermögen keine Rechtswirkungen zu entfalten (vgl. VwGH vom 27. August 2008, 2006/15/0256; VwGH vom…
…Zur näheren Begriffsbestimmung der § 19-Gesamtrechtsnachfolge bietet sich der Rückgriff auf den zivilrechtlichen Terminus an: Betroffen ist jene Art des Vermögensüberganges zwischen zwei Rechtssubjekten, bei denen grundsätzlich das gesamte Vermögen des Rechtsvorgängers ohne besondere Formalitäten in einem Akt übertragen wird und ungeteilt als Ganzes auf…
…an dem Einzelunternehmen gehalten hätte, die Firma ist lediglich ein Geschäftsname. Durch die Eintragung der Firma in das Firmenbuch entsteht kein selbständiges neues Rechtssubjekt als Träger von Rechten und Pflichten (NZ 1990/186 uam.). Auf den streitgegenständlichen Fall angewendet bedeute dieses, dass nicht die protokollierte…
…an dem Einzelunternehmen gehalten hätte, die Firma ist lediglich ein Geschäftsname. Durch die Eintragung der Firma in das Firmenbuch entsteht kein selbständiges neues Rechtssubjekt als Träger von Rechten und Pflichten (NZ 1990/186 uam.). Auf den streitgegenständlichen Fall angewendet bedeute dieses, dass nicht die protokollierte…