…wäre das als Beschwerdevorentscheidung intendierte Schreiben des FA vom 2.7.2015 wie folgt zu adressieren gewesen: "An GR , UV und WX als ehemalige Gesellschafter der XY-KG " Die alleinige Bezeichnung der Gesellschaft als bisheriges Rechtssubjekt reicht nicht (VwGH 17.11.2004, 99/14/0254…
…kommt (VwGH 28.10.2014, Ro 2014/13/0035). Da die Rechtspersönlichkeit der Beschwerdeführerin durch die Auflösung und Löschung im Firmenbuch beendet worden ist und mangels Abwicklungsbedarfs auch über die Auflösung und Löschung hinausgehend kein Fortbestand der Rechtssubjektivität gegeben war, war die gegenständliche Beschwerde als…
…kommt (VwGH 28.10.2014, Ro 2014/13/0035). Da die Rechtspersönlichkeit der Beschwerdeführerin durch die Auflösung und Löschung im Firmenbuch beendet worden ist und mangels Abwicklungsbedarfs auch über die Auflösung und Löschung hinausgehend kein Fortbestand der Rechtssubjektivität gegeben war, war die gegenständliche Beschwerde als…
…kommt (VwGH 28.10.2014, Ro 2014/13/0035). Da die Rechtspersönlichkeit der Beschwerdeführerin durch die Auflösung und Löschung im Firmenbuch beendet worden ist und mangels Abwicklungsbedarfs auch über die Auflösung und Löschung hinausgehend kein Fortbestand der Rechtssubjektivität gegeben war, war die gegenständliche Beschwerde als…
…dass beim Erlöschen der Rechtssubjektivität einer GmbH das Beschwerdeverfahren einzustellen bzw. als gegenstandslos geworden zu erklären ist (VwGH vom 28.10.2014, 2014/13/0035) und führt dazu weiter sinngemäß aus: - Der Fortbestand der Rechtssubjektivität einer wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöschten GmbH ist zu…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch seine Richterin MMag. Elisabeth Brunner in der Beschwerdesache, Beschwerde der A***AG, vertreten durch S***V***, Sachverständiger, Wien*** vom 15.7.2015 gegen die an die B***Gen gerichteten Bescheide des Magistrats der Stadt Wien, vom 8.6.2015, 9…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch seine Richterin MMag. Elisabeth Brunner in den Beschwerdesachen der 1. Bf***1***GmbH, Wien***Adresse Bf1, vertreten durch SV***, Wien***AdresseSV***, vom 15.3.2016 und der 2. Bf***2***WEG, vertreten durch Bf***1***GmbH, Wien***Adresse Bf1, diese…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde der A****, [Adresse], vertreten durch R**** GmbH, [Adresse], diese vertreten durch E**** L****, [Adresse], vom 24.5.2016 gegen den an die B**** GesmbH gerichteten Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom…
…in Bezug der gestellten Abrechnungsvorgänge vorliegen – einerseits Überrechnung vom Konto des Bf, andererseits die Verrechnung auf dem Konto der OEG; es sind zwei verschiedene StNrn. zweier Rechtssubjekte betroffen – findet die Vorschrift betreffend einer einheitlichen Entscheidung keine Anwendung. Der angefochten Bescheid war daher, gem. § 279 Abs…
…dass beim Erlöschen der Rechtssubjektivität einer GmbH das Beschwerdeverfahren einzustellen bzw. als gegenstandslos geworden zu erklären ist (VwGH 28.10.2014, Ro 2014/13/0035) und führt dazu weiter sinngemäß aus: Der Fortbestand der Rechtssubjektivität einer wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöschten GmbH ist zu…
…Gebarung des Finanzamtes ersichtlich, dass die berschwerdeverfangene Abgabennachforderung bislang nicht entrichtet wurde. Der Verwaltungsgerichtshof hat in einem vergleichbaren Fall entschieden, dass beim Erlöschen der Rechtssubjektivität einer GmbH das Beschwerdeverfahren einzustellen bzw. als gegenstandslos geworden zu erklären ist (VwGH 28.10.2014, Ro 2014/13/0035…
…dass beim Erlöschen der Rechtssubjektivität einer GmbH das Beschwerdeverfahren einzustellen bzw. als gegenstandslos geworden zu erklären ist (VwGH 28.10.2014, Ro 2014/13/0035) und führt dazu weiter sinngemäß aus: Der Fortbestand der Rechtssubjektivität einer wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöschten GmbH ist zu…
…dass beim Erlöschen der Rechtssubjektivität einer GmbH das Beschwerdeverfahren einzustellen bzw. als gegenstandslos geworden zu erklären ist (VwGH 28.10.2014, Ro 2014/13/0035) und führt dazu weiter sinngemäß aus: Der Fortbestand der Rechtssubjektivität einer wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöschten GmbH ist zu…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., Adr1, Beschwerde vom 24. Jänner 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 18. Jänner 2011 betreffend Festsetzung einer Zwangsstrafe beschlossen: Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Beschwerdeverfahren eingestellt…
…dass beim Erlöschen der Rechtssubjektivität einer GmbH das Beschwerdeverfahren einzustellen bzw. als gegenstandslos geworden zu erklären ist (VwGH 28.10.2014, Ro 2014/13/0035) und führt dazu weiter sinngemäß aus: Der Fortbestand der Rechtssubjektivität einer wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöschten GmbH ist zu…
…kommt (VwGH 28.10.2014, Ro 2014/13/0035). Da die Rechtspersönlichkeit der Beschwerdeführerin durch die Auflösung und Löschung im Firmenbuch beendet worden ist und mangels Abwicklungsbedarfs auch über die Auflösung und Löschung hinausgehend kein Fortbestand der Rechtssubjektivität gegeben war, war die gegenständliche Beschwerde als…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Wegenstein und Partner Wthd.OEG, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 1. Bezirk in Wien über die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…
…GmbH auf deren Alleingesellschafter sowie die Löschung der GmbH erfolgte am 20. Oktober 2009. Mit diesem Tag ist die beschwerdeführende GmbH erloschen. Grundsätzlich verliert eine GmbH durch die Löschung im Firmenbuch ihre Rechtssubjektivität nicht, solange noch ein Abwicklungsbedarf besteht, was insbesondere dann der Fall ist…
…wirksam, dass sie demjenigen bekannt gegeben werden, für den sie nach ihrem Inhalt bestimmt sind. Der Normadressat ist wesentlicher Bestandteil jedes Bescheides. Die Benennung jener Person (Rechtssubjekt), der gegenüber die Behörde die in Betracht kommende Angelegenheit des Verwaltungsrechtes in förmlicher Weise gestalten will, ist notwendiges…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adresse, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Harald Vill, Dr. Helfried Penz und Mag. Christoph Rupp, Verteidiger in Strafsachen, 6020 Innsbruck, Anichstraße 5a, vom 3. Jänner 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Innsbruck vom 30. November 2007…