…Rechtswidrigkeit des aufgehobenen Bescheides "Berufungsvorentscheidung" ist der Spruch des Bescheides maßgeblich. Wie sich aus den vorangehenden Ausführungen ergibt, war der ursprüngliche Abgabenbescheid rechtswidrig. Dieser Rechtswidrigkeit wurde mittels stattgebender Berufungsvorentscheidung spruchgemäß Rechnung getragen, selbst wenn sich die Begründung auf die rechtliche Beurteilung und nicht auf die…
…50 zu entrichten. Gegen diesen Bescheid erhob die Bf fristgerecht mit Eingabe vom 13.4.2007 den Rechtsbehelf der Berufung, begehrte darin die gänzliche Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit und führte zur Begründung im Wesentlichen Folgendes an: Die Bf habe über Auftrag der…
…betreffend die Festsetzung von Anspruchszinsen 2002 bis 2005, beantragte die ersatzlose Aufhebung ("Stornierung") der Wiederaufnamebescheide und der Festsetzung der Anspruchszinsen und begründete dies sinngemäß im Wesentlichen wie folgt: Das Finanzamt habe das Verfahren betreffend die Einkommensteuer 2002 bis 2005 mit der Begründung gemäß § 303 Abs…
…datiert mit 29. August 2007). Dabei begründete das Finanzamt diese Wiederaufnahme wie folgt: "Die Wiederaufnahme des Verfahrens erfolgte gem. § 303 (4) BAO aufgrund der Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung, die der darüber aufgenommenen Niederschrift bzw. dem Prüfungsbericht zu entnehmen sind. Daraus ist auch die Begründung für…
…den allenfalls mangelhaften Spruch und/oder die allenfalls mangelhafte Begründung des erstinstanzlichen Bescheides zu ergänzen und zu komplettieren (VwGH 22.9.2005, 2001/14/0193). Der Vollständigkeit halber bleibt festzuhalten, dass der gleichzeitig gestellte Antrag auf Befangenheit des Vorsitzenden des Spruchsenates mit Bescheid vom 3…
…des Betriebsprüfungsberichtes vom 07.11.2008 wurde der Antrag auf Richtigstellung der Einnahmen betreffend die A-GmbH betreffend das Jahr 1998 abgewiesen. Dies mit der Begründung, dass aufgrund der Buchhaltungsmängel der Richtigstellungsantrag nicht nachvollziehbar sei. Im Rahmen der Berichterstellung wurde nunmehr von Seiten der Abgabenbehörde…
…sei laut Prüfbericht nicht vorgenommen worden. Die Höhe des abzugsfähigen Verlustes ergebe sich grundsätzlich aus der Veranlagung des Verlustjahres. Die Wertberichtigung zur Forderung werde aberkannt mit der Begründung, dass die Forderungen gegen gleichzeitig bestehende Verbindlichkeiten aufzurechnen seien. Dem werde widersprochen, da es die Erfahrung des…
…2003 vom 20.7.2007 wird gemäß § 299 Abs. 1 BAO aufgehoben." In der Begründung wurde ausgeführt, der Spruch der Berufungsvorentscheidung vom 12. Juli 2007 habe sich als nicht richtig erwiesen. Mit Bescheid vom 30. September 2008 wurde der Aufhebungsbescheid vom 11. August 2008 gemäß …
…also in das Ermessen der Behörde überantwortet ist. Aus diesem Grund bedarf die positive Ermessensübung einer Begründung, die sich an § 20 BAO orientiert. Die Praxis sieht freilich anders aus: Sie beschränkt sich mit dem (falschen) Hinweis auf den Vorrang der Rechtsrichtigkeit. Nach Art. 130 Abs…
…hinsichtlich eines " Ausfertigungsfehlers " berichtige. Auch dieser Spruch sei mit den nun aufgestellten Behauptungen, der Bescheid beruhe auf einer unrichtigen Abgabenerklärung, nicht erklärbar. Ausfertigungsfehler seien Fehler der Behörde und nicht des Abgabepflichtigen. Dass das Finanzamt nunmehr vom Irrtum in der Begründung gänzlich absehe, bedürfe konkreter Feststellungen…
…der diesbezüglichen Verordnung des BM für Finanzen (3.144,-- € p.a.) reduziert um Pflegegeldbezüge (298,-- €) von 2.846,-- € zum Ansatz. Am 21. Juli 2005 hob das Finanzamt obigen Einkommensteuerbescheid unter Begründung, dass sich dessen Spruch als unrichtig erweise, von Amts wegen gemäß …
…in welcher zur Begründung wie folgt vorgebracht wird: "Ich habe als CEU der T.GmbH, durch die Buchhaltung nachweislich alle Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben, sowie alle Voranmeldungen tätigen lassen und die der Firma zustehenden Gutschriften aus dem Rechtsgeschäft mit der Firma P.GmbH von € 22.400…
…Sie ist berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung der Rechtsmittelentscheidung ihre Anschauung an die Stelle jener der Finanzstrafbehörde erster Instanz zu setzen und das angefochtene Erkenntnis (den Bescheid) abzuändern oder aufzuheben, den angefochtenen Verwaltungsakt für rechtswidrig zu erklären oder das Rechtsmittel als…
…erlassen. Im gegenständlichen Berufungsverfahren ist ausschließlich strittig, ob das Finanzamt zu Recht mit Bescheid vom 13.6.2003 die amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens Umsatzsteuer 1995 verfügen durfte. In der Begründung führt das Finanzamt im Wesentlichen aus, dass in der Abgabe der Steuererklärung am 23.1…
…wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Da die inhaltliche Rechtswidrigkeit eine nicht bloß geringfügige Auswirkung hat, war die Aufhebung des im Spruch bezeichneten Bescheides von Amts wegen zu verfügen. Auf die Begründung des ersetzenden Einkommensteuerbescheides 2005 wird verwiesen." Mit dem nach…
…Mit gleicher Begründung sei auch die BVE vom 2.12.2008 rechtswidrig, da aus ihr weder die offenen Berufung, noch der Gegenstand der Berufung, noch das Datum des angefochtenen Bescheides (richtig) abzuleiten sei. Es könne daher im Sinne der Rechtsprechung des VwGH zum falschen Bescheidadressaten…
…nicht inkludiert habe, dass der Behörde alle Daten bekannt gewesen seien, dem Steuerzahler keinerlei zurechenbarer Fehler unterlaufen sei und die Behörde auf Grund ihr zurechenbarer Fehler eine falsche Entscheidung treffe, sprich, einen nicht rechtsrichtigen Bescheid erlasse. Hätte der Gesetzgeber ein solches "Versehen" inkludiert, würde es…
…und die Ausübung eines rechtsrichtigen Ermessens wäre damit gegeben. Zu § 27 Abs. 9 UStG 1994: Einzuräumen wäre, dass der Verweis auf § 27 Abs. 9 UStG in der Begründung zum Sicherstellungsauftrag wegen Nichterlassung eines Haftungsbescheides unrichtig wäre. Dieser Verweis trage aber nicht den Spruch des Sicherstellungsauftrages…
…1.417,39 (für 2003), € 1.567,43 (für 2004) und € 1.394,72 (für 2005) ergaben. Mit Eingabe vom 16. Oktober 2007 erhob der Bw. Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide 2003-2005 und brachte begründend vor, dass die Bescheide auf Grund der Wiederaufnahme…
…eingeräumte Fruchtgenussrecht sei daher insgesamt - unter Berücksichtigung des entsprechenden Faktors laut Tabelle A des BewG - mit € 54.839,- zu bewerten. Daraufhin erließ das Finanzamt den angefochtenen Bescheid, mit welchem dem Bw. Schenkungssteuer iHv. € 4.273,61 vorgeschrieben wurde. In der Begründung wurde ausgeführt…