… 257, S 2623). Beruft daher ein Haftungspflichtiger gegen den Haftungsbescheid und gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch, so hängt seine Rechtsmittellegitimation gegen den zweitgenannten Bescheid vom Bestand des Haftungsbescheides ab. Wird dieser beispielsweise aufgehoben, so verliert der Haftungspflichtige seine Befugnis zur Anfechtung des Bescheides über…
…Person, die im Spruch des Bescheides genannt ist. Die Rechtsmittellegitimation setzt überdies voraus, dass der Bescheid dem Betreffenden gegenüber wirksam bekannt gegeben ist. Berufungswerber kann daher nur der sein, dem der Bescheid wirksam bekannt gegeben wurde und für den er auch inhaltlich bestimmt war (Ritz…
…die (gemäß § 93 Abs 2 BAO) im Spruch des Bescheides genannt ist. Die Rechtsmittellegitimation setzt überdies voraus, dass der Bescheid dem Betroffenen gegenüber wirksam bekannt gegeben ist. Berufungswerber kann daher nur der sein, dem der Bescheid wirksam bekannt gegeben wurde und für den er auch…
…den Gegenstand der Anfechtung bildende Bescheid ergangen ist. Ein Bescheid ergeht an die Person (Personenvereinigung,- gemeinschaft), die im Spruch des Bescheides genannt ist. Die Rechtsmittellegitimation setzt weiters voraus, dass der Bescheid dem Betroffenen gegenüber wirksam bekanntgegeben ist (siehe Ritz, Kommentar zur BAO, RZ 2). Nach …
Im vorliegenden Fall gewähren die Außenmauern des Siloteiles sowohl den betrieblichen Ablaufen als auch den in die betrieblichen Abläufe eingebundenen Menschen Schutz gegen äußere Einflüsse (zB werden die für die Einlagerung von Getreide benötigten Maschinen aber auch die mit Wartungsarbeiten beschäftigten Mitarbeiter vor Wind und…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Feldkirch vom 17. Oktober 2003, GZ. 900/02755/2003, betreffend Zürückweisung eines Rechtsbehelfs mangels Aktivlegitimation, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Mag. Horst Bruckner, Dr. Herbert Emberger, Mag. Simone Ullrich-Pansi, Rechtsanwälte OG, 8430 Leibnitz, Kadagasse 19, vom 5. Juni 2008 gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes Graz vom 6. Mai 2008, GZ. 700000…
…die (gemäß § 93 Abs 2 BAO) im Spruch des Bescheides genannt ist. Die Rechtsmittellegitimation setzt überdies voraus, dass der Bescheid dem Betroffenen gegenüber wirksam bekannt gegeben ist. Berufungswerber kann daher nur der sein, dem der Bescheid wirksam bekannt gegeben wurde und für den er auch…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf. gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 29. November 1996, GZ. 100/61421/96, betreffend Zollschuld gemäß Artikel 203 Zollkodex (ZK), entschieden: Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c…
…2005 ist an B. zwar rechtswidrig aber rechtswirksam ergangen und in Rechtskraft erwachsen. Zu einem Vorlageantrag legitimiert ist nur die vom Bescheid betroffene Partei. Der vom Ehegatten im eigenen Namen eingebrachte Vorlageantrag war somit wegen fehlender Rechtsmittellegitimation als unzulässig zurückzuweisen. Wien, am 4. Mai 2007
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die gem. Art.243 Abs.2 lit.b) Zollkodex iVm § 85c Abs.1 und 2 ZollR-DG von der WHG, W, vertreten durch Dr.Ingo Riß, Rechtsanwalt, 1070 Wien, Seidengasse 28, gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 21…
Gemäß § 246 Abs. 1 BAO ist zur Einbringung einer Berufung jeder befugt, an den der den Gegenstand der Anfechtung bildende Bescheid ergangen ist. Das ist derjenige, der im Spruch des Bescheides genannt ist. Der mit 21. Juni 2012 datierte Bescheid betreffend Abweisung eines Antrages auf…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der X., Adr., vertreten durch Dr. Alexander Matt, Rechtsanwalt, 6900 Bregenz, Belruptstr. 22, vom 11. Juli 2011 gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes Feldkirch Wolfurt, vertreten durch MMag. Gerhard Kofler, vom 30. Juni 2011, Zl. 920000/1920…
…daher nicht gegen diesen als Person sondern gegen den Bf. als Vollmachtgeber gerichtet. Die Rechtsmittellegitimation stehe daher ausdrücklich dem Bf. zu. Es sei nicht Sache des Vollmachtnehmers einen derartigen (Ablehnungs-)bescheid anzufechten. Über die Beschwerde wurde erwogen: Obschon nicht die Ablehnung des Dr. V.R…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen F.T. über die Beschwerde der A.GesmbH, (Bf.) vertreten durch Mag. Wolfgang Dietrich, 1020 Wien, Aspernbrückengasse 2/6, zu Recht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A., vom 6. März 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 6. Februar 2007, Zl. a., betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der BF., vom 24. April 2009 gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien vom 2. April 2009, Zl. zzz, betreffend Erstattung der Abgaben nach Art. 236 Zollkodex (ZK) entschieden: Die Beschwerde wird gemäß § 273 Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch MK, inZ, vom 17. Februar 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Johann Tamsweg Zell am See, vertreten durch Mag. Bernhard Berauer, vom 26. Jänner 2011 betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) entschieden…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen Mag. R. K. über die Beschwerde von Frau B. P., St., vom 16. Juli 2007 gegen den Zurückweisungsbescheid des Finanzamtes Wien 1/23 als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 1. Juni 2007, Strafnummer…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, HR Dr. Doris Schitter, über die Beschwerde des X., Adr.1, vertreten durch Mag. Gernot Strobl, Rechtsanwalt, 5020 Salzburg, Nonntaler Hauptstr. 46 A, vom 31. Mai 2010 gegen den Bescheid…