…darauf, dass die Überweisungsbelege für die angekauften Waren der Zollbehörde bereits vorgelegt worden seien. Die obgenannte Berufung vom 4.3.2009 wies das Zollamt mit Berufungsvorentscheidung vom 18.3.2009 als unbegründet ab. In der Begründung führt die Rechtsmittelbehörde I. Instanz sinngemäß aus, dass von…
…VwGH 22.5.1996, 96/16/0023. Das bedeutet, dass die Rechtsmittelbehörde trotz ihrer Berechtigung, den angefochtenen Bescheid abzuändern, auf die Ahndung der dem Beschuldigten im Verfahren erster Instanz zur Last gelegten Tat beschränkt bleibt. Macht die Berufungsbehörde eine andere Sache zum Gegenstand ihrer Entscheidung…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat über die Beschwerden des GYW, vertreten durch die Brunner & Kohlbacher Advokatur GmbH, Radeztzkystraße 9/II, 8010 Graz, vom 19. April 2005 in der Finanzstrafsache gegen GW wegen Abgabenhinterziehungen…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat über die Beschwerde der GW, vertreten durch die Brunner & Kohlbacher Advokatur GmbH, Radeztzkystraße 9/II, 8010 Graz, vom 20. April 2005, eingelangt beim Unabhängigen Finanzsenat am 28. April…
…96/16/0199; und andere). Gemäß § 85c Abs. 1 ZollR-DG ist u.a. gegen Berufungsvorentscheidungen der Berufungs- und Rechtsmittelbehörde als Rechtsbehelf der zweiten Stufe (Art. 243 Abs. 2 Buchstabe b ZK) die Beschwerde an den unabhängigen Finanzsenat zulässig. Da gemäß § 85b Abs. 5 ZollR…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Summer - Schertler - Stieger, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Feldkirch vom 23. Dezember 2003, GZ. 900/10154/2003, betreffend Zurückweisung eines Rechtsmittels infolge Fristversäumnis, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Feldkirch vom 17. Oktober 2003, GZ. 900/02755/2003, betreffend Zürückweisung eines Rechtsbehelfs mangels Aktivlegitimation, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates1, in der Finanzstrafsache gegen Bf., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 21. Oktober 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 26. August 2009, StrNr. 001…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn D.R., X., gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 1. Dezember 2009 betreffend 1. Gebühr und 2. Gebührenerhöhung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 4, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen MW, geb. 19XX, whft. in E, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a und der Finanzordnungswidrigkeit gemäß…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, vertreten durch Hasch & Partner Anwaltsgesellschaft mbH, 4020 Linz, Landstraße 47, vom 26. April 2012 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien vom 26. März 2012, Zahl: 320000/00000/2011-6, betreffend Erstattung/Erlass der…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Dr. Helmut Valenta und Dr. Gerhard Gfrerer, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Linz vom 8. Oktober 2003, GZ. 500/12656/2001/51, betreffend die Zurückweisung einer Berufung entschieden: Die Beschwerde wird als…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf. gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Linz vom 8. März 2002, GZ. 500/20267/1/2001, betreffend die Verhängung einer Ordnungsstrafe gemäß § 112 Abs. 2 und 3 Bundesabgabenordnung, (BAO) entschieden: Die Beschwerde hinsichtlich der Verhängung…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 1. September 1999, GZ. 100/21676/98-6, betreffend Verwaltungsabgabe gem. § 105 ZollR-DG, entschieden: Die Beschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese…
…zu orientieren haben. Nachdem durch die Berücksichtigung der oben angeführten Werbungskosten ein anders lautender Bescheid zu erlassen gewesen wäre, hat die Rechtsmittelbehörde bei Stattgebung der Berufung gegen die Abweisung des Aufhebungsantrages den angefochtenen Bescheid aufzuheben, um die Abgabenbehörde erster Instanz in die Lage zu versetzen…
…den Tatsachenkomplex begrenzt, der als neu hervorgekommen von der für die Wiederaufnahme zuständigen Behörde zur Unterstellung unter den von ihr gebrauchten Wiederaufnahmetatbestand herangezogen wurde. Die Rechtsmittelbehörde darf die Wiederaufnahme daher nicht auf Grund von Tatsachen bestätigen, die vom Finanzamt nicht herangezogen wurden. Sie darf nur…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen Mag. R. K. über die Beschwerde von Frau B. P., St., vom 16. Juli 2007 gegen den Zurückweisungsbescheid des Finanzamtes Wien 1/23 als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 1. Juni 2007, Strafnummer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Z und die weiteren Mitglieder HR Magª. P-P, HH und H.H. im Beisein der Schriftführerin MZ über die Berufung des Dr. OO, T, vom 10. Februar 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes K…
…zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Berufung als unbegründet abzuweisen. Die Entscheidung der Rechtsmittelbehörde muss mit dem Gegenstande des Verfahrens der Abgabenbehörde erster Instanz identisch sein (Identität der Sache). "Sache" des Einkommensteuerverfahrens ist die Festsetzung der Einkommensteuer…
…und Spezialprävention nicht in Betracht, wobei der Spezialprävention im vorliegenden Fall aufgrund des bereits einmal erfolgten Rückfalls des Berufungswerbers erhöhte Bedeutung zukommt. Setzt die Rechtsmittelbehörde die Geldstrafe nicht nur aufgrund der persönlichen Verhältnisse und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Täters herab, so hat sie auch die…