…gegen diese Säumniszinsenbescheide Berufung mit der Begründung, hinsichtlich der (mit Bescheid vom 20. August 2004, Zl. b vorgeschriebenen) "Stammabgabe(n)" liege keine Säumigkeit vor; weder das Rechtsbehelfsverfahren hinsichtlich des "Stammabgabebescheides" noch jenes hinsichtlich des diesbezüglichen Aussetzungsantrages vom 1. Oktober 2004 seien rechtskräftig erledigt und aus …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Adr, vertreten durch Dr. E. Michel, Notar, 6900 Bregenz, Rathausstraße 13, vom 13. April 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 29. März 2010 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufungen werden als…
…Vertreter aus: Die Übergeber hätten sich im streitgegenständlichen Übergabevertrag ausbedungen, dass der Übernehmer an seine Geschwister G und R zur Abfindung von deren Erb- und Pflichtteilsansprüchen einen Betrag von je 30.000,00 € zu bezahlen habe. Die Entfertigungsansprüche sollten - so sei es vertraglich festgehalten…
…anberaumt wird, befindet sich zur Bw folgender Aktenvermerk zum Telefonat vom 25. April 2008: "Sie hat Kenntnis über ihren Pflichtteilsanspruch, macht diesen auch geltend - wird sich hiezu mit RAxx (Anm.: anwaltlicher Vertreter der Erbin) in Verbindung setzen. ..." 6.) Schreiben des Notars vom 5. Mai 2008…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufunghswerbers, vom 22. Juni 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 12. Juni 2009 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im…
Bekäme aber der Dritte oder bekämen die Dritten bei Ausschlagung ohne jeden Beisatz ohnedies die ganze Erbportion so liegt Ausschlagung nach § 805 ABGB vor und kommt dem Beisatz "zugunsten" nur die Bedeutung einer Motivierung zu.(Siehe z.B. die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 18…
…bis zum Ablauf des 31. Juli 2008 verwirklichten Tatbestände weiterhin anzuwenden sind. Da aber die Abgabenbehörden und somit auch der Unabhängige Finanzsenat an die Gesetze gebunden sind und diese - solange sie in Kraft sind - anzuwenden haben, war das bis zum 31. Juli 2008 in Geltung…
…dreifach besteuert: 1. Zuerst als - berufungsgegenständlicher - Erwerb vom Erblasser 2. bei Einbringung in die Stiftung und 3. künftig als Zuwendung(en) der Stiftung. Ohne die letztwillige Auflage des Erblassers wäre das auf A. G. entfallende Vermögen nicht in die Stiftung eingebracht worden. Die Besteuerung auf…
…führt daher beim Ausschlagenden zu keinem Erwerb durch Erbanfall gemäß § 2 Abs.1 Z 1 ErbStG. Bezogen auf den zu beurteilenden Fall bedeuten die vorstehenden rechtlichen Ausführungen folgendes: Die Erbschaftsausschlagungs- und Verzichtserklärung vom 10 .Jänner 1991 der Bw, welche in Form eines Notariatsaktes gekleidet war…
…sodass es zu einer Abgabennachforderung kam. Im Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz wird vorgebracht: Das Finanzamt habe ausgeführt, für die Abzugsfähigkeit einer Schuld sei nicht nur der rechtliche Bestand, sondern auch die tatsächliche und wirtschaftliche Belastung des Leistungsversprechenden erforderlich…
…Die angebotene Sicherheit sei nicht als ausreichend zu erachten, da ungewiss sei, ob die Forderung im Rahmen eines Gerichtsprozesses überhaupt durchgesetzt werden könne und die Erfolgsaussichten aufgrund der jahrelang dauernden Prozessdauer als gering anzusehen. Um eine Bewilligung des Antrages zu erreichen, müsse eine stichhaltige Besicherung…
…Diesbezüglich wird auf die in Original angeschlossenen Belege verwiesen. Erwin und Waltraud T haben darüber hinaus auch die Kosten der Kurzzeitpflege im Bezirksalten- und Pflegeheim T. für den Zeitraum von 06.03.2007 bis zum 23.03.2007 in Höhe von 1.554,66 €…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des HG, Adr, vom 25. November 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 5. November 2008 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe In ihrem Testament…
…Gleichzeitig hat RT sen. alleine dem Sohn sein Einzelunternehmen (Gasthaus) mit sämtlichen Aktiven und Passiven übergeben. Als Gegenleistung für die Übergabe hat der Übernehmer RT jun. seinen Eltern im Wesentlichen ein Wohnungsgebrauchsrecht und ein Recht auf Verpflegung eingeräumt. Gemäß Punkt Siebtens des Übergabsvertrages übernimmt schließlich…
…Blg.NR XI. GP) heißt es, im § 20 Abs. 5 ErbStG ist der Grundsatz festgehalten, dass nur jene Schulden und Lasten, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerbaren Teilen eines Erwerbes stehen, abzugsfähig sind. § 20 ErbStG enthält eine demonstrative Aufzählung jener Schulden und Lasten, die vom…
…ua. Geburt eines zweiten Kindes - die Notwendigkeit, diverse Zu- und Umbauten durchzuführen. Zur Steigerung der Wohnqualität in den von mir und meiner Mutter genutzten Wohnräumen waren auch Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Nachdem ich als einziges Kind als Alleinerbe vorgesehen war, haben meine Mutter und ich mündlich vereinbart…
…Blg.NR XI. GP) heißt es, im § 20 Abs. 5 ErbStG ist der Grundsatz festgehalten, dass nur jene Schulden und Lasten, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerbaren Teilen eines Erwerbes stehen, abzugsfähig sind. § 20 ErbStG enthält eine demonstrative Aufzählung jener Schulden und Lasten, die vom…
…von € 7.015,07 sowie anteilig Zinsen für 2007 im Ausmaß von € 3.077,78 in Abzug zu bringen. Darüber hinaus würden die ihr auch schon zum Todeszeitpunkt und danach zuzurechnenden Kapitalerträge der österreichischen Einkommensteuer unterliegen. Deshalb wären die berufungsgegenständlichen slowenischen Sparbücher gemäß …
…Wesentlichen die Werte der Liegenschaften zum Todeszeitpunkt aufscheinen. Gemäß § 786 ABGB - dass auf die Pflichtteilsansprüche österreichisches Recht anzuwenden ist, steht in Rücksicht des Personalstatutes des Erblassers ja außer Frage - ist bis zur wirklichen Zuteilung die Verlassenschaft, in Ansehung des Gewinnes und der Nachteile als ein…
…25.186,37 € | 87.184,05 € | Ausgehend von obigen Werten hat das Finanzamt die SchSt für die Übergabe von der Mutter auf den Sohn wie folgt berechnet: | 3-facher EW Grundvermögen | 600.750,03 € | | minus anteilige…