Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des M.M.P., Adresse, vom 21. November 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch RR Buchroithner Gottfried, vom 19. Oktober 2005 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer für die Jahre 2000, 2001…
…der Kinderabsetzbeträge im Jahr 1995 infolge der Aufhebung der Bestimmung des § 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 und der dem Berufungsführer zuerkannten Anlassfallwirkung die Rechtsgrundlage entzogen worden sei, woraus sich der materiellrechtliche Anspruch auf Rückforderung der rechtsgrundlos bezogenen Kinderabsetzbeträge ergebe, wendet der Berufungsführer ein…
…aufgehoben werden. Auch im Fall des Bw. sei durch die Aufhebung des § 18 Abs. 1 Z 1 KBGG die Rechtsgrundlage seiner Zahlungsverpflichtung weggefallen. Der ihn betreffende Bescheid über die Rückzahlungsverpflichtung sei jedoch schon in Rechtskraft erwachsen, die Berufungsentscheidung sei dem Bw. am 11. Jänner 2011…
…als Zwischensteuer gemäß § 13 Abs. 3 KStG 1988 festgesetzt wurde. In der Begründung wurde mitgeteilt, dass sich die Bw. von der Rechtsgrundlage her nicht als gemeinnützig darstelle, da die Stiftungsurkunde folgende Mängel aufweise: 1. Es fehle eine Aufzählung der Mittel zur Zweckerreichung. Punkt IV der…
…dass dem Bw. im Zeitraum Juli 2004 bis Jänner 2006 seitens der MA 50 ein monatlicher Betrag von 49,92 Euro ohne Rechtsgrundlage zugeflossen sei. Der Irrtum der Abgabenbehörde erster Instanz bestehe darin, dass sie - aufgrund einer rechtswirksamen Berufungsentscheidung des UVS - Wien (unstrittig) nicht unter…
…2005 aufgrund des beim UVS - Wien konkret angefochtenen Bescheides der MA 50 vom 24. August 2004 erhalten hat (und nur diesen) rückwirkend die Rechtsgrundlage entzogen wurde. Nicht nachvollziehbar ist hingegen das Vorbringen, wonach durch den angeführten UVS - Bescheid die Zahlungen der MA 50 an den…
…StRefG 2009 wurde durch die Abgabenbehörde erster Instanz mit dem o.a. angefochtenen Bescheid abgewiesen. In der Begründung wurde darauf verwiesen, dass die vorgelegte Rechtsgrundlage der Bw. (Vierte Auflage - "Statuten-Geschäftsordnung-Richtlinien" vom 25. April 2001) mangelhaft sei und nicht den geforderten gesetzlichen Bestimmungen entsprochen…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Horst Auer, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für das Jahr 1996 vom 22. Oktober 2003 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird (ersatzlos…
…Kammerumlage (§ 32) einen jährlichen Grundbetrag für die Landeskammer festsetzen. Dieser Grundbetrag wurde durch die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Steiermark für 2005 mit 18,00 € festgesetzt. Gemäß Abs.2 dieser Bestimmung stellt der Bescheid über Beiträge und Abgaben von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben die Rechtsgrundlage dar…
…zu §14 TP6, Rz124, unter Hinweis auf nunmehr §24 Abs.3 VwGG). Die Rechtsgrundlage für die Einbringung einer Beschwerde an die Höchstgerichte bildet nicht das ZDG sondern das Bundes-Verfassungsgesetz (Art. 131, Art. 144 B-VG). Das Erfordernis der Schriftlichkeit von Beschwerden ergibt sich aus…
…Finanz-Online nicht vorgesehen; im Übrigen wurde dieses Anbringen nicht via FinanzOnline eingebracht. Mangels einer entsprechenden Rechtsgrundlage ist die mittels E-Mail eingelangte Zurücknahme der Berufung somit nicht rechtswirksam. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes fällt eine E-Mail nicht in den Anwendungsbereich des § 85 Abs…
…nicht anwendbar. Auf die FOnV 2002 kann die gegenständliche Eingabe schon deshalb nicht gestützt werden, weil diese Verordnung das Einbringen von Rechtsmitteln mittels e-Mail nicht vorsieht. Mangels einer entsprechenden Rechtsgrundlage ist die gegenständliche, mittels e-Mail erfolgte Eingabe unzulässig und daher zurückzuweisen. Bei einer…
Bescheid I. Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Josef Gutl und HR Dr. Alfred Klaming im Beisein der Schriftführerin Monika Fritz über die Beschwerde der Bf., Adresse, vom 21. März 2003 gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung…
…Auf die FOnV 2002 kann die gegenständliche Eingabe schon deshalb nicht gestützt werden, weil diese Verordnung das Einbringen von Rechtsmitteln mittels e-Mail nicht vorsieht. Mangels einer entsprechenden Rechtsgrundlage ist die gegenständliche, mittels e-Mail erfolgte Eingabe unzulässig und daher zurückzuweisen. Daran kann auch der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der J. GesmbH, Wien, vertreten durch Consultatio TreuhandgesmbH NFG KG, 1210 Wien, Holzmeistergasse 9, vom 22. März 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 1. Bezirk vom 11. März 2004 betreffend Aussetzungszinsen - Steuer entschieden: Die Berufung…
…Vermögensmasse, der die Begünstigung zukommen soll, nach Gesetz, Satzung, Stiftungsbrief oder ihrer sonstigen Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung der genannten Zwecke dient. Gemäß § 35 Abs. 1 BAO sind solche Zwecke gemeinnützig, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird. Gemäß …
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Salzburg vom 16. Juli 2003, Zahl 600/18125/1/2002, betreffend Antrag auf Bewilligung als berechtigter Empfänger für den Bezug von Mineralöl, entschieden: Der angefochtene Bescheid (Berufungsvorentscheidung) wird…
… 240, Rz. 5). Der gegenständliche Antrag auf Rückerstattung der Lohnsteuer wurde nunmehr zurück genommen. Wird im Berufungsverfahren der Antrag, der Rechtsgrundlage für das Erlassen des angefochtenen Bescheides war, geändert und insofern zurückgezogen, dann bewirkt das nicht die Beseitigung des erstinstanzlichen Bescheides. Es fehlt jedoch ab…
… 39 Z 2 in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BAO sei es zur Erlangung der steuerlichen Begünstigungen erforderlich, dass der Ausschluss des Gewinnstrebens in der Rechtsgrundlage verankert sei. Fehle dieser Ausschluss, sei ein wesentlicher Mangel gegeben, dessen Behebung ertragsteuerlich erst ab dem Folgejahr wirksam werde…
…Bw. erfülle die gesetzlichen Erfordernisse des § 4a Z 3 und 4 EStG nicht. In der Begründung des Bescheides wurde dazu ausgeführt, dass in der vorgelegten schriftlichen Rechtsgrundlage (Statuten) die Anführung eines abstrakten mildtätigen Zweckes fehle. Unter § 2 werde ein Zweck angeführt, mit dem kirchliche, nicht…